Pressemitteilung des LSVD Berlin-Brandenburg vom 15.10.2004:
„Schulpflicht wird ausgehöhlt“
LSVD: Keine Befreiungen vom Sexualkundeunterricht
Zur Ankündigung von Schulsenator Klaus Böger, die Schulen über die
Teilnahme am Sexualkundeunterricht in jedem „Einzelfall“ gesondert
entscheiden zu lassen, erklärt Bali Saygili, Sprecher des Lesben- und
Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
Der LSVD fordert Schulsenator Böger auf, die Schulpflicht beim
Sexualkundeunterricht durchzusetzen. An vielen Berliner Schulen wird
geduldet, dass insb. muslimische Mädchen an Teilen des
Sexualkundeunterrichts wie der Vorführung von Aufklärungsfilmen nicht
teilnehmen. Nach einer Antwort Bögers auf eine kleine Anfrage des
Abgeordneten Sascha Steuer (CDU) soll über Befreiungsanträge vom
Sexualkundeunterricht künftig in jedem „Einzelfall“ gesondert
entschieden werden. Damit wird die Schulpflicht ausgehöhlt!
Der LSVD erinnert daran, dass Befreiungen vom Sexualkundeunterricht
nicht rechtmäßig sind. Erst am 12. Januar hatte das Hamburger
Verwaltungsgericht entschieden, dass die Teilnahme am schulischen
Sexualkundeunterricht Pflicht ist. Eine Befreiung könne es nicht geben,
weil – in einer Formulierung des Bundesverfassungsgerichts – die
"Kenntnis der menschlichen Sexualität (…) als Voraussetzung für
ein verantwortungsbewusstes Verhalten sich selbst, dem Partner, der
Familie und der Gesellschaft gegenüber angesehen werden (kann)".
Die Teilnahme am Sexualkundeunterricht ist deswegen so bedeutsam, weil
hier Vorurteile gegenüber Schwulen und Lesben abgebaut und Toleranz
eingeübt werden. Um der verbreiteten Homosexuellenfeindlichkeit wirksam
zu begegnen, ist der Sexualkundeunterricht unverzichtbar.
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