Pressemitteilung des LSVD vom 01.12.2004:
Diskriminierungsverbot zügig umsetzen
LSVD fordert Ratifizierung des 12. Protokolls
Zum Antrag der FDP-Bundestagsfraktion, das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren, erklärt
Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Initiative der FDP-Bundestagsfraktion zur Ratifizierung des 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Das im Juni 2000 vom Europarat verabschiedete Protokoll enthält ein umfassendes Diskriminierungsverbot. Obwohl Deutschland zu den Erstunterzeichnerstaaten gehörte, wurde es bis heute nicht ratifiziert.
Das Protokoll garantiert ein Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe und weiterer Merkmale. Niemand darf von einer öffentlichen Stelle, einschließlich der Gerichte, des Gesetzgebers und der Verwaltung, aus einem solchen Grund diskriminiert werden. Dies betrifft auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Verletzungen können vor den nationalen Gerichten und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt werden.
Inzwischen fehlen nur noch die Ratifikationsurkunden von zwei weiteren Staaten, damit das Diskriminierungsverbot endlich in Kraft treten kann. Der LSVD fordert Bundesregierung und Bundestag auf, das Protokoll jetzt zügig zu ratifizieren.
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Alexander Zinn
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