Pressemitteilung des LSVD vom 06.12.2004:
Billige Polemik gegen Lesben und Schwule
LSVD verurteilt Äußerungen von Angela Merkel
Zu den Äußerungen der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel auf dem Düsseldorfer CDU-Parteitag erklärt
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) verurteilt die Äußerungen der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel zum Erbrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Merkel hatte auf dem CDU-Parteitag gesagt, sie halte es "für falsch, das Erbrecht bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften so auszugestalten wie das bei Ehepaaren". Merkel begründete ihre Haltung damit, dass die "Familie" der Ort sei, wo "Treue, Verlässlichkeit, Bindung, Geborgenheit und Halt, soziale Verantwortung weitergegeben" würden.
Der LSVD warnt davor, gleichgeschlechtliche Partnerschaften gegen ein traditionelles Familienbild auszuspielen. Für lesbische und schwule Paare haben Treue, Verlässlichkeit, Bindung, Geborgenheit und Halt keinen geringeren Stellenwert als für heterosexuelle. Dies gilt erst recht für gleichgeschlechtliche Familien, in denen viele Kinder aufwachsen. Frau Merkel sollte sich hüten, solche Lebensmodelle mit billiger Polemik herabzusetzen.
Merkels Äußerungen verraten im übrigen eine erstaunliche Unkenntnis der Rechtslage. Ein gesetzliches Erbrecht gibt es für gleichgeschlechtliche Lebenspartner bereits seit Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im August 2001. Was bisher am Widerstand von CDU und CSU scheiterte, ist eine Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer. So werden Lebenspartner im Todesfall steuerrechtlich wie Fremde behandelt. Ein Freibetrag wie bei Ehegatten steht ihnen nicht zu - was in einigen Fällen dazu führt, dass der hinterbliebene Partner z.B. die gemeinsame Wohnung verkaufen muss, weil er die Erbschaftssteuer sonst nicht bezahlen könnte.
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Alexander Zinn
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