Pressemitteilung des LSVD vom 15.12.2004:
Schluss mit Diskriminierung
LSVD begrüßt Antidiskriminierungsgesetz
Zu dem heute vorgelegten Antidiskriminierungsgesetz erklärt Philipp
Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das heute vorgelegte Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich. Das Gesetz ist ein deutlicher Fortschritt: Es bietet einen umfassenden Diskriminierungsschutz und wird zum Abbau der Benachteiligung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern beitragen.
Vor allem im Arbeitsrecht wird das Antidiskriminierungsgesetz Lesben und Schwule schützen. Künftig ist es ausdrücklich verboten, Arbeitnehmer aufgrund ihrer sexuellen Identität zu benachteiligen. Auch im Bewerbungsverfahren darf es nun keine Diskriminierung mehr geben. Das Gesetz wird Diskriminierung und Mobbing nicht immer verhindern können – es bietet den Opfern künftig aber mehr Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
Dies gilt auch für andere Rechtsbereiche wie Massengeschäfte und Versicherungsverträge. Beim Abschluss von Lebens- und Krankenversicherungen wurden bislang vor allem schwule Männer diskriminiert. So verweigerten ihnen viele Gesellschaften Versicherungsverträge, weil sie ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem HIV-Virus unterstellten. Damit ist nun Schluss. Das neue Gesetz verbietet künftig eine solche Benachteiligung allein aufgrund der sexuellen Identität.
Weitergehende Regelungen hätte sich der Lesben- und Schwulenverband beim Schutz von Angestellten kirchlicher Institutionen gewünscht. Diese genießen weiterhin einen so genannten „Tendenzschutz“. Das bedeutet, dass die Kirchen auch künftig homosexuelle Angestellte entlassen dürfen – selbst wenn sie in staatlich kofinanzierten Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Kindergärten arbeiten. Gängige Praxis ist das insb. bei der Katholischen Kirche, die allen Schwulen und Lesben kündigt, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
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Alexander Zinn
Pressesprecher
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