Pressemitteilung des LSVD vom 21. Januar 2005Schluss
mit Diskriminierung
LSVD begrüßt Antidiskriminierungsgesetz
Zur heutigen ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes
erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das
Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich. Das Gesetz stärkt die
Bürgerrechte. Das Gesetz ist ein deutlicher Fortschritt: Es bietet einen
umfassenden Diskriminierungsschutz und wird zum Abbau der
Benachteiligung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern
beitragen.
Auf Unverständnis stößt beim LSVD die Kritik von Wirtschaftsverbänden,
die das Gesetz als Einschränkung der unternehmerischen Freiheit
brandmarken. Statt auf einem Recht auf Diskriminierung zu bestehen,
sollten sie Vielfalt als Chance für Unternehmenskultur und
Wettbewerbsfähigkeit begreifen. Zahlreiche Unternehmen, die bewusst auf
"Diversity-Konzepte" setzen, haben dies längst erkannt. Es wird Zeit,
dass auch die Wirtschaftsverbände endlich ihre ideologischen
Scheuklappen ablegen.
Vor allem im Arbeitsrecht wird das Antidiskriminierungsgesetz besseren
Schutz bieten. Künftig ist es ausdrücklich verboten, Arbeitnehmer
aufgrund ihrer sexuellen Identität zu benachteiligen. Auch im
Bewerbungsverfahren darf es nun keine Diskriminierung mehr geben. Bei
Einstellungen sollen allein Qualifikation und Leistung zählen. Auch
wenn das Gesetz Diskriminierung und Mobbing nicht immer verhindern wird
- es bietet den Opfern künftig mehr Möglichkeiten, sich dagegen zu
wehren.
Dies gilt auch für andere Rechtsbereiche wie Massengeschäfte und
Versicherungsverträge. Bislang wird schwulen Männern oft pauschal der
Abschluss einer privaten Lebens- oder Krankenversicherung verweigert.
Damit ist nun Schluss. Das neue Gesetz verbietet künftig eine solche
Benachteiligung allein aufgrund der sexuellen Identität.
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LSVD Pressestelle
Alexander Zinn
Pressesprecher
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