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Pressestelle des Lesben-
und Schwulenverbandes (LSVD)



Pressemitteilung des LSVD vom 21. Januar 2005

Schluss mit Diskriminierung

LSVD begrüßt Antidiskriminierungsgesetz

Zur heutigen ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich. Das Gesetz stärkt die Bürgerrechte. Das Gesetz ist ein deutlicher Fortschritt: Es bietet einen umfassenden Diskriminierungsschutz und wird zum Abbau der Benachteiligung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern beitragen.

Auf Unverständnis stößt beim LSVD die Kritik von Wirtschaftsverbänden, die das Gesetz als Einschränkung der unternehmerischen Freiheit brandmarken. Statt auf einem Recht auf Diskriminierung zu bestehen, sollten sie Vielfalt als Chance für Unternehmenskultur und Wettbewerbsfähigkeit begreifen. Zahlreiche Unternehmen, die bewusst auf "Diversity-Konzepte" setzen, haben dies längst erkannt. Es wird Zeit, dass auch die Wirtschaftsverbände endlich ihre ideologischen Scheuklappen ablegen.

Vor allem im Arbeitsrecht wird das Antidiskriminierungsgesetz besseren Schutz bieten. Künftig ist es ausdrücklich verboten, Arbeitnehmer aufgrund ihrer sexuellen Identität zu benachteiligen. Auch im Bewerbungsverfahren darf es nun keine Diskriminierung mehr geben. Bei Ein­stellungen sollen allein Qualifikation und Leistung zählen. Auch wenn das Gesetz Diskrimi­nierung und Mobbing nicht immer verhindern wird - es bietet den Opfern künftig mehr Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.

Dies gilt auch für andere Rechtsbereiche wie Massengeschäfte und Versicherungsverträge. Bislang wird schwulen Männern oft pauschal der Abschluss einer privaten Lebens- oder Krankenversicherung verweigert. Damit ist nun Schluss. Das neue Gesetz verbietet künftig eine solche Benachteiligung allein aufgrund der sexuellen Identität.
 

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LSVD Pressestelle

Alexander Zinn
Pressesprecher

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