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Pressestelle des Lesben-
und Schwulenverbandes (LSVD)



Pressemitteilung des LSVD vom 18. Februar 2005:

Es gibt kein Recht auf Diskriminierung

LSVD kritisiert Initiative gegen Antidiskriminierungsgesetz

Zur Bundesratsentschließung gegen das Antidiskriminierungsgesetz erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) weist die heutige Bundesratsentschließung gegen das geplante Antidiskriminierungsgesetz entschieden zurück. Die von acht unionsgeführten Bundesländern eingebrachte Initiative läuft auf eine Ausgrenzung von Lesben, Schwulen, Behinderten und alten Menschen hinaus. Eine solche Differenzierung zwischen „guten“ und „schlechten“ Diskriminierungsmerkmalen ist nicht hinnehmbar.

Der LSVD sieht in dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz einen deutlichen Fortschritt: Es bietet einen weitgehenden Diskriminierungsschutz und wird zum Abbau der Benachteiligung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern beitragen. Zum Beispiel beim Abschluss von Versicherungsverträgen: bislang wurden schwulen Männern private Lebens- oder Krankenversicherungen oft pauschal verweigert. Damit ist nun Schluss. Das neue Gesetz verbietet künftig eine solche Benachteiligung allein aufgrund der sexuellen Identität.

Die Kritik der Unionsländer, die das Gesetz als Einschränkung der unternehmerischen Freiheit brandmarken, stößt beim LSVD auf Unverständnis. Geradezu hanebüchen ist die Argumentation, man müsse die Entscheidung für oder gegen Diskriminierung der „freien Entschließung“ jedes einzelnen überlassen. Statt auf einem Recht auf Diskriminierung zu bestehen, sollten Union und FDP Vielfalt als Chance für Unternehmenskultur und Wettbewerbsfähigkeit begreifen.

Zahlreiche Unternehmen, die bewusst auf „Diversity-Konzepte“ setzen, haben dies längst erkannt. Es wird Zeit, dass auch Union und FDP ihre ideologischen Scheuklappen ablegen.

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LSVD Pressestelle

Alexander Zinn
Pressesprecher

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