Pressemitteilung des LSVD vom 18. Februar 2005:Es gibt
kein Recht auf Diskriminierung
LSVD kritisiert Initiative gegen
Antidiskriminierungsgesetz
Zur Bundesratsentschließung gegen das Antidiskriminierungsgesetz
erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) weist die heutige
Bundesratsentschließung gegen das geplante Antidiskriminierungsgesetz
entschieden zurück. Die von acht unionsgeführten Bundesländern
eingebrachte Initiative läuft auf eine Ausgrenzung von Lesben, Schwulen,
Behinderten und alten Menschen hinaus. Eine solche Differenzierung
zwischen „guten“ und „schlechten“ Diskriminierungsmerkmalen ist nicht
hinnehmbar.
Der LSVD sieht in dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz einen
deutlichen Fortschritt: Es bietet einen weitgehenden
Diskriminierungsschutz und wird zum Abbau der Benachteiligung von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern beitragen. Zum Beispiel
beim Abschluss von Versicherungsverträgen: bislang wurden schwulen
Männern private Lebens- oder Krankenversicherungen oft pauschal
verweigert. Damit ist nun Schluss. Das neue Gesetz verbietet künftig
eine solche Benachteiligung allein aufgrund der sexuellen Identität.
Die Kritik der Unionsländer, die das Gesetz als Einschränkung der
unternehmerischen Freiheit brandmarken, stößt beim LSVD auf
Unverständnis. Geradezu hanebüchen ist die Argumentation, man müsse die
Entscheidung für oder gegen Diskriminierung der „freien Entschließung“
jedes einzelnen überlassen. Statt auf einem Recht auf Diskriminierung zu
bestehen, sollten Union und FDP Vielfalt als Chance für
Unternehmenskultur und Wettbewerbsfähigkeit begreifen.
Zahlreiche Unternehmen, die bewusst auf „Diversity-Konzepte“ setzen,
haben dies längst erkannt. Es wird Zeit, dass auch Union und FDP ihre
ideologischen Scheuklappen ablegen.
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LSVD Pressestelle
Alexander Zinn
Pressesprecher
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