Pressemitteilung des LSVD vom 17. März 2005:
Diskriminierungsverbot abgelehnt
LSVD kritisiert Bundestagsbeschluss zum 12. Protokoll
Zur Ablehnung des Antrages der FDP-Bundestagsfraktion, das 12.
Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu
ratifizieren, erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben-
und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist empört über die Weigerung des
Bundestages, das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen
Menschenrechtskonvention zu ratifizieren. Ein entsprechender Antrag der
FDP-Bundestagsfraktion wurde heute mit den Stimmen von SPD und Grünen
abgelehnt.
Das Protokoll garantiert ein Diskriminierungsverbot aufgrund des
Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der sexuellen Orientierung, der
Geschlechtsidentität und weiterer Merkmale. Niemand darf demnach von
einer öffentlichen Stelle, einschließlich der Gerichte, des Gesetzgebers
und der Verwaltung, aus einem solchen Grund diskriminiert werden.
SPD und Grüne argumentieren, vor einer Ratifizierung wolle man die
Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
abwarten. Diese zögerliche Haltung trägt nicht zur Glaubwürdigkeit der
Menschenrechtspolitik der Bundesregierung bei. Immerhin gehörte
Deutschland zu den Erstunterzeichnerstaaten des Protokolls.
Dem LSVD ist es unverständlich, dass Menschenrechtspolitik auf dem Altar
der Parteitaktik geopfert wird. Die lobenswerte Initiative der
FDP-Fraktion hätte die Unterstützung des ganzen Bundestages verdient.
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LSVD Pressestelle
Alexander Zinn
Pressesprecher
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