Vorwort
Seit April gilt in
Hamburg ein bundesweit einmaliges Gesetz:
Schwule und lesbische Paare können sich
auf den Hamburger Standesämtern in ein
Partnerschaftsbuch eintragen lassen.
Inzwischen hat sich dafür in ganz
Deutschland der Begriff der „Hamburger
Ehe" eingebürgert.
Anders als bei einer
Ehe sind mit der Eintragung jedoch keine
Rechte und Pflichten verbunden. Dies kann
nur ein Bundesgesetz regeln.
Die „Hamburger
Ehe" hat eine bundesweite Diskussion
ausgelöst. Die überwiegend positive
Resonanz zeigt, dass es inzwischen eine
breite Akzeptanz für schwule und
lesbische Lebensformen gibt. Nun muss es
darum gehen, diese Akzeptanz aufzugreifen
und ein Gesetz auf Bundesebene zu
schaffen, das schwulen und lesbischen
Paaren die gleichen Rechte und Pflichten
einräumt wie Eheleuten.
Bis dahin sind
gleichgeschlechtliche Paare jedoch
weiterhin auf die klassischen Instrumente
des Zivilrechts angewiesen, wenn sie ihre
Partnerschaft rechtlich ausgestalten
wollen: Sie können
Partnerschaftsverträge abschließen,
Vollmachten erteilen und
Erbschaftsverträge bzw. Testamente
aufsetzen. Dieser Ratgeber will dabei
helfen, die individuell richtige Form zu
finden.
Die möglichen
Regelungen sind fast so vielfältig wie
das Leben selbst: Das Senatsamt für die
Gleichstellung hat sich bemüht, die
häufigsten Themen und Aspekte zu
berücksichtigen. Dennoch wird es Fragen
geben, die auf den nächsten Seiten
unbeantwortet bleiben. Dieser Ratgeber
versteht sich nicht als Ersatz für eine
professionelle Rechtsberatung. Er will
eine erste Orientierung ermöglichen, ob
und welche Regelungen für die eigene
Partnerschaft sinnvoll sein könnten.
Für besonders häufige Varianten wurden
Mustertexte formuliert.
Auch wenn sich dieser
Ratgeber vor allem an schwule und
lesbische Paare richtet: Natürlich ist
er ebenfalls hilfreich für alle Paare,
die nicht heiraten wollen oder können.
Auch für Singles sind einige Hinweise
durchaus nützlich; dies gilt besonders
für Regelungen im Erbschafts- und im
Krankheitsfall.
Ich hoffe, dass Ihnen
der Ratgeber weiterhilft, Ihre
Partnerschaft individuell auszugestalten.
Sollten Sie Anregungen oder Kritik haben,
würde sich das Senatsamt für die
Gleichstellung freuen, von Ihnen zu
hören.
Krista Sager
Zweite
Bürgermeisterin und
Senatorin für die
Gleichstellung
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