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Beschlussempfehlung und Berichtdes Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
A. Problem Beide Anträge gehen davon aus, dass die Verfolgung Homosexueller während der Zeit des Nationalsozialismus ihren Höhepunkt erreichte. Doch auch nach 1949 wurden sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Deutschen Demokratischen Republik Menschen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen unter Erwachsenen strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland blieb die in der NS-Zeit verschärfte Fassung des § 175 StGB bis 1969 unverändert in Kraft. Die strafrechtliche Verfolgung verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und nach heutigem Verständnis auch gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes. B. Lösung
C. Alternativen Annahme des Antrags der Fraktion der PDS D. Kosten Wurden nicht erörtert. |
BeschlussempfehlungDer Bundestag wolle beschließen,
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Bericht der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Jürgen Gehb, Volker Beck (Köln), Jörg van Essen und Christina SchenkI. Überweisung II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse III. Ausschussempfehlung Der Rechtsausschuss hat die Anträge auf Drucksachen 14/ 2984 (neu) und 14/2619 in seiner 66.Sitzung am 29. November 2000 abschließend beraten und mit den Stimmen aller Fraktionen bei vier Gegenstimmen aus der Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 14/2984 (neu) in der in der Beschlussempfehlung abgedruckten Fassung anzunehmen. Hinsichtlich des Antrags auf Drucksache 14/2619 beschloss der Ausschuss einvernehmlich, Erledigterklärung zu empfehlen. Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU/CSU begrüßten, dass mit dem von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jörg van Essen, Dr. Jürgen Gehb, Margot von Renesse und Christina Schenk eingebrachten Änderungsantrag zu dem Antrag auf Drucksache 14/2984 (neu) ein Text gefunden werden konnte, bei dem mit einer breiten Mehrheit im Plenum des Deutschen Bundestages zu rechnen sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hielt fest, dass damit nach fünfjähriger Diskussion im Deutschen Bundestag ein würdiges Ergebnis in der Rehabilitierungsfrage erreicht sei. Die Fraktion der F.D.P. betonte, dass es entscheidend sei, den Antrag so zu formulieren, dass die größtmögliche Zustimmung sichergestellt werden könne. Denn hiervon hänge die Wirksamkeit der in dem Antrag enthaltenen Erklärung des Deutschen Bundestages ab. Die Fraktion der PDS stellte fest, dass sie den Impuls für diese Erklärung gegeben habe und es daher bedauere, dass keine Einigkeit darüber habe erzielt werden können, den erarbeiteten Text in Form eines interfraktionellen Antrags zu stellen. Berlin, den 29. November 2000
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