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Deutscher Bundestag

Drucksache 14/4894

14. Wahlperiode

06. 12.2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

  1. zu dem Antrag der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    - Drucksache 14/2984 (neu) -

    Rehabilitierung der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
     

  2. zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, Sabine Jünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
    - Drucksache 14/2619 -

    Unrechtserklärung der nationalsozialistischen §§ 175 und 175a Nr. 4 Reichsstrafgesetzbuch sowie Rehabilitierung und Entschädigung für die schwulen und lesbischen Opfer des NS-Regimes

A. Problem

Beide Anträge gehen davon aus, dass die Verfolgung Homosexueller während der Zeit des Nationalsozialismus ihren Höhepunkt erreichte. Doch auch nach 1949 wurden sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Deutschen Demokratischen Republik Menschen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen unter Erwachsenen strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland blieb die in der NS-Zeit verschärfte Fassung des § 175 StGB bis 1969 unverändert in Kraft. Die strafrechtliche Verfolgung verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und nach heutigem Verständnis auch gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes.

B. Lösung

  1. Die vom Rechtsausschuss zur Annahme empfohlene Fassung des Antrags sieht vor dem Hintergrund der Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus eine Rehabilitierung der homosexuellen NS-Opfer vor.

    Annahme des geänderten Antrags mit den Stimmen aller Fraktionen bei vier Gegenstimmen aus der Fraktion der CDU/CSU
     
  2. Der von der Fraktion der PDS gestellte Antrag wurde vom Rechtsausschuss im Hinblick auf den angenommenen Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für erledigt erklärt.

    Einvernehmliche Erledigterklärung

C. Alternativen

Annahme des Antrags der Fraktion der PDS

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.


Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

  1. den Antrag - Drucksache 14/2984 (neu) - in nachfolgender Fassung anzunehmen:
    Der Bundestag wolle beschließen:

    I.
    Der Deutsche Bundestag stellt fest:

    Der Deutsche Bundestag verurteilt jede Form der Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegen Schwule und Lesben. Er bedauert, dass Lesben und Schwule in der Vergangenheit schweren Verfolgungen ausgesetzt waren und auch heute noch mit Diskriminierungen konfrontiert werden.

    Einen Höhepunkt erreichte die Verfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus. Nach der Machtübernahme durch die NSDAP wurden die Organisationen der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung von den Nationalsozialisten zerschlagen, Publikationen der Schwulen- und Lesbenorganisationen verboten. Das in Berlin ansässige Institut für Sexualwissenschaft des Dr. Magnus Hirschfeld wurde von der SA gestürmt und geplündert.

    Mit Gesetz vom 28. August 1935 (RGBl.I S. 839) wurde der Anwendungsbereich des § 175 Strafgesetzbuch ausgeweitet und der Strafrahmen verschärft. Diese Verschärfung war Ausdruck typisch nationalsozialistischen Gedankenguts. So heißt es in der amtlichen Begründung zur Neufassung: "Der neue Staat, der ein an Zahl und Kraft starkes, sittlich gesundes Volk erstrebt, muss allem widernatürlichen geschlechtlichen Treiben mit Nachdruck begegnen. Die gleichgeschlechtliche Unzucht zwischen Männern muss er besonders stark bekämpfen, weil sie erfahrungsgemäß die Neigung zu seuchenartiger Ausbreitung hat und einen erheblichen Einfluss auf das ganze Denken und Fühlen der betroffenen Kreise ausübt." (Ackermann in: Bauer/Bürger-Prinz/Giese/Jäger [Hrsg.], Sexualität und Verbrechen, 1963).

    Die hierdurch beeinflusste Rechtsprechung kam in ihrer erheblich verschärften Spruchpraxis der Aufgabe, zugunsten eines "gesunden Volkskörpers" die Ausbreitung der "Seuche" Homosexualität zu verhindern, bereitwillig nach. Zwischen 1935 bis 1945 wurde ca. 50 000 Verurteilungen nach den §§ 175 und 175a Nr. 4 RStGB ausgesprochen. Tausende wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt, die Mehrzahl davon ermordet. Zudem waren Homosexuelle weiteren Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt. Dazu zählen Zwangssterilisierungen und medizinische Experimente. Diese Verfolgungsmaßnahmen sind als offenbares nationalsozialistisches Unrecht anzusehen.

    Sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der DDR wurden auch nach 1949 Menschen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen unter Erwachsenen strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland blieb der § 175 StGB bis 1969 unverändert in Kraft. Zwar wurde der Gesetzeswortlaut dieser Vorschrift vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen (BVerfGE 6, 389, 414). Dies gilt jedoch nicht für die Praxis der strafrechtlichen und erst recht nicht für die Praxis der staatsterroristischen Verfolgung bis 1945. Im Übrigen verstößt die Verfolgung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und nach heutigem Verständnis auch gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes.

    II.
    Der Deutsche Bundestag bekräftigt seine Überzeugung, dass die Ehre der homosexuellen Opfer des NS-Regimes wiederhergestellt werden muss. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass die in der NS-Zeit verschärfte Fassung des § 175 im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 unverändert in Kraft blieb. In beiden Teilen Deutschlands wurde eine Auseinandersetzung mit dem Verfolgungsschicksal der Homosexuellen verweigert. Das gilt auch für die DDR, auch wenn dort die in der NS-Zeit vorgenommene Verschärfung des § 175 bereits 1950 zurückgenommen wurde.
     
    Unter Hinweis auf die historischen Bewertungen zum § 175 StGB, die in der Plenardebatte anlässlich seiner endgültigen Streichung aus dem Strafgesetzbuch im Jahre 1994 abgegeben wurden, bekennt der Deutsche Bundestag, dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind.
     
    III.
    Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt Initiativen, die die historische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und des späteren Umgangs mit ihren Opfern zum Gegenstand haben. Er setzt sich für eine verstärkte öffentliche Würdigung des Verfolgtenschicksals der Homosexuellen ein.
     
    IV
    Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung,
     
    1. einen Entwurf zur Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NS-AufhG) vorzulegen, um so ein der Unrechtserfahrung Homosexueller angemessenes Verfahren zur gesetzlichen Rehabilitierung der Opfer der §§ 175, 175a Nr. 4 RStGB aus den Jahren 1935 bis 1945 sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sollten auch weitere noch offene Fragen der Rehabilitierung im Bereich der Opfer der Militärjustiz angegangen werden;
       
    2. einen Bericht über die Entschädigung homosexueller NS-Opfer sowie über die Rückerstattung und Entschädigung für die im Nationalsozialismus erfolgte Enteignung und Zerschlagung der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung, ihrer Organisationen und Verlage sowie vergleichbarer Institutionen, wie z. B. des Berliner Institutes für Sexualwissenschaft, vorzulegen, sowie gegebenenfalls Vorschläge zu entwickeln, wie Lücken bei der Entschädigung, Rückerstattung und beim Rentenschadensausgleich für homosexuelle NS-Opfer geschlossen werden können. Dabei ist heute vor allem an einen kollektiven Ausgleich zu denken, der die Anerkennung des Unrechts verdeutlicht und der Förderung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit gewidmet ist (z. B. in Form einer Stiftung in Gedenken an Magnus Hirschfeld, einer Preisverleihung und ähnlicher Maßnahmen);
       
  2. den Antrag - Drucksache 14/2619 - für erledigt zu erklären.
Berlin, den 29. November 2000
 
Der Rechtsausschuss    
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender
Margot von Renesse
Berichterstatterin
Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter
  Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
Jörg van Essen
Berichterstatter
  Christina Schenk
Berichterstatterin
 
 

Bericht der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Jürgen Gehb, Volker Beck (Köln), Jörg van Essen und Christina Schenk

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 14/2984 (neu) und den Antrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/2619 in seiner 96. Sitzung am 24. März 2000 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
 

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 14/ 2984 (neu) in seiner Sitzung vom 28. Juni 2000 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Fraktion der F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den Antrag anzunehmen.
 
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 14/2984 (neu) in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2000 beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und den Stimmen der Fraktion der F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen, dem Antrag zuzustimmen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 14/2984 (neu) in seiner 41. Sitzung am 28. Juni 2000 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen, den Antrag anzunehmen.
 
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 14/2984 (neu) in seiner 38. Sitzung am 17. Mai 2000 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und PDS und in Abwesenheit der Fraktion der F.D.P. beschlossen zu empfehlen, dem Plenum die Annahme des Antrags vorzuschlagen.
 
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 14/ 2619 in seiner Sitzung vom 28. Juni 2000 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
 
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 14/2619 in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2000 beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und den Stimmen der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der F.D.P. beschlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
 
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 14/2619 in seiner 41. Sitzung am 28. Juni 2000 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
 
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 14/2619 in seiner 38. Sitzung am 17. Mai 2000 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Abwesenheit der Fraktion der F.D.P. beschlossen zu empfehlen, dem Plenum die Ablehnung des Antrags vorzuschlagen.

III. Ausschussempfehlung

Der Rechtsausschuss hat die Anträge auf Drucksachen 14/ 2984 (neu) und 14/2619 in seiner 66.Sitzung am 29. November 2000 abschließend beraten und mit den Stimmen aller Fraktionen bei vier Gegenstimmen aus der Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 14/2984 (neu) in der in der Beschlussempfehlung abgedruckten Fassung anzunehmen. Hinsichtlich des Antrags auf Drucksache 14/2619 beschloss der Ausschuss einvernehmlich, Erledigterklärung zu empfehlen.

Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU/CSU begrüßten, dass mit dem von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jörg van Essen, Dr. Jürgen Gehb, Margot von Renesse und Christina Schenk eingebrachten Änderungsantrag zu dem Antrag auf Drucksache 14/2984 (neu) ein Text gefunden werden konnte, bei dem mit einer breiten Mehrheit im Plenum des Deutschen Bundestages zu rechnen sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hielt fest, dass damit nach fünfjähriger Diskussion im Deutschen Bundestag ein würdiges Ergebnis in der Rehabilitierungsfrage erreicht sei. Die Fraktion der F.D.P. betonte, dass es entscheidend sei, den Antrag so zu formulieren, dass die größtmögliche Zustimmung sichergestellt werden könne. Denn hiervon hänge die Wirksamkeit der in dem Antrag enthaltenen Erklärung des Deutschen Bundestages ab. Die Fraktion der PDS stellte fest, dass sie den Impuls für diese Erklärung gegeben habe und es daher bedauere, dass keine Einigkeit darüber habe erzielt werden können, den erarbeiteten Text in Form eines interfraktionellen Antrags zu stellen.

Berlin, den 29. November 2000

Margot von Rezesse
Berichterstatterin
Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter
Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
Jörg van Essen
Berichterstatter
Christina Schenk
Berichterstatterin
 
 


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