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Gesetz Vom 23. Juli 2002 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zu § 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Stafrechtspflege vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2501) wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. . Berlin, den 23. Juli 2002 Der Bundespräsident Der Bundeskanzler Die Bundesministerin der Justiz |
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