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Kommunale Politik für Lesben und Schwule


Kommunale Handlungsmöglichkeiten nutzen

Kommunalpolitik prägt nachhaltig das unmittelbare Lebensumfeld von Menschen. Hier geht es um konkrete, überschaubare Projekte. Die Einflussmöglichkeiten von BürgerInnen auf die Politik sind nirgendwo so groß wie gerade auf der kommunalen Ebene.

Die entscheidenden rechtlichen Diskriminierungen von Lesben und Schwulen sind im Bundesrecht und teilweise im Landesrecht begründet. Der LSVD setzt sich auf diesen Ebenen für die volle Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen sowie für Maßnahmen gegen Diskriminierung ein. Für den Lebensalltag und die politische Kultur, wie lesbische, schwule und heterosexuelle Menschen in unserer Gesellschaft miteinander leben, ist aber die kommunale Ebene von besonderer Bedeutung. KommunalpolitikerInnen können - wie in München - politische Hetzjagden auf Schwule betreiben oder - wie in Münster - eine aktive Antidiskriminierungspolitik auf ihre Fahnen schreiben. Kommunale Antidiskriminierungsstellen können dafür sorgen, dass die Lebenswirklichkeit von Lesben und Schwulen in Verwaltungsvorschriften wie in der Behördenpraxis angemessen berücksichtigt wird.

Kommunen können auch eine Vorreiterfunktion für die allgemeine Politik übernehmen. In den Niederlanden haben viele Gemeinden schon vor Jahren die Trauungssäle der Rathäuser für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Jahre später hat auch das nationale Parlament die staatliche Anerkennung nachvollzogen.

In den Köpfen vieler KommunalpolitikerInnen besteht die Gesellschaft nur aus heterosexuellen Menschen. Gibt es in ihrem Bekanntenkreis keine Schwulen und Lesben, dann existiert häufig eine lebensweltlich bedingt Wahrnehmungsschranke. Die Tatsache, dass in einer Gemeinde auch schwule Bürger und lesbische Bürgerinnen leben, wird einfach ignoriert. Gerade im kommunalpolitischen Umfeld haben viele Formen von Diskriminierung ihre Ursache überwiegend in Gedankenlosigkeit. Die Lebenswirklichkeit von Lesben und Schwulen ist bei politisch- planerischen Überlegungen nicht im Blick. Erste Aufgabe ist es daher, dass Bewusstsein für die Belange von Lesben und Schwulen in der Kommunalpolitik zu schärfen.


Die Kommune als Arbeitgeberin

Regelmäßig sind die Kommunen und kommunalen Gesellschaften eine der größten Arbeitgeberinnen am Ort. Über 80% der Lesben und Schwulen haben bereits am Arbeitsplatz Diskriminierungen erlebt. Offen schwul oder lesbisch lebende Beschäftigte kommen nahezu nie in Führungspositionen. Die Kommunen können gegenüber anderen Arbeitgebern Vorbildfunktion im Umgang mit schwulen und lesbischen MitarbeiterInnen übernehmen: Dazu müssen Bewerbungs- und Beförderungsverfahren auf versteckte Diskriminierungen überprüft werden. Die im Bundesangestelltentarif (BAT) geregelten Vergünstigungen für eheliche Lebensgemeinschaften müssen Lebenspartnerschaften und außertariflich auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften zugänglich gemacht werden. Schwul-lesbische MitarbeiterInnengruppen sind zu unterstützen, MitarbeiterInnen in Führungspositionen für die Probleme homosexueller KollegInnen zu sensibilisieren. Bei bekannt gewordenen Diskriminierungen sollen Betroffene offensiv unterstützt werden.


Jugendarbeit, Schule

Jugendliche müssen ihre sexuelle Identität entdecken. Aufgabe von Schule und Jugendarbeit ist es, ihnen dabei zu helfen. Schwule und lesbische Lebensformen sind gleichberechtigt darzustellen. MitarbeiterInnen ist in Fortbildungen zu verdeutlichen, dass ihre persönliche Lebensgestaltung nur eine von vielen Möglichkeiten und keineswegs automatisch "normal" ist. Schwule und lesbische Jugendgruppen sind zu unterstützen. Freie Träger der Jugendarbeit, die Lesben und Schwule diskriminieren, sollen keine Zuwendungen mehr erhalten.

Mittelbar haben Kommunen über pädagogische Arbeitsstellen, Medienstellen und Weiterbildungsangebote für LehrerInnen Einflussmöglichkeiten auf Unterrichtsinhalte, auch wenn diese offiziell in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Diese Einflussmöglichkeiten sind im Sinne angemessener Aufklärung über Homosexualität zu nutzen.

Die Befähigung zur Kindererziehung hängt nicht von der sexuellen Orientierung ab. Dieser Grundsatz ist bei Stellungnahmen zu Adoptionsvermittlungen und Sorgerechtsentscheidungen etc. zu Grunde zu legen.


Kultur, Bildung, Sport

Stadtgeschichte ist immer auch die Geschichte der Lesben und Schwulen. Dies darf in der lokalen Geschichtsschreibung und der Arbeit der Stadtarchive nicht länger totgeschwiegen werden. Den verfolgten Lesben und Schwulen ist würdig zu gedenken.

Kommunale Bildungseinrichtungen sind aufgefordert, auch für Lesben und Schwule Angebote zu schaffen. Für Betriebsräte, JugendgruppenleiterInnen und andere MultiplikatorInnen sind Seminare über Homosexualität, Rollenerwartungen und Schwulenfeindlichkeit gemeinsam mit den entsprechenden Verbänden sinnvoll.

Städtische Büchereien sollten schwule und lesbische Literatur mit einem spezifischen Erschließungsschlüssel anbieten. In Kooperation mit Schulen können Autorenlesungen schwuler und lesbischer Jugendliteratur einen wertvollen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Homosexualität leisten.

Schwule und lesbische Kulturprojekte sind auch unter dem Aspekt zu fördern, dass diese ein Medium zum Abbau von Vorurteilen sein können.

Schwule und lesbische Sportvereine ermöglichen nicht nur Sport. Sie bieten zudem Lesben und Schwulen Hilfen zur Identitätsfindung.


Asyl und Migration

In vielen Ländern werden Menschen aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt. Ihr Asylanspruch wird in Deutschland nur selten anerkannt. Binationale Lebenspartnerschaften werden im Ausländerrecht gegenüber binationalen Ehen benachteiligt. In beiden Fällen haben die Ausländerbehörden einen Ermessensspielraum, der bislang selten zugunsten humanitärer Lösungen genutzt wird. Die betreffenden MitarbeiterInnen sind entsprechend fortzubilden.


Antischwule Gewalt

Jeder dritte bis vierte Schwule wird in seinem Leben wenigstens einmal Opfer homosexuellenfeindlicher Gewalt. Dieser Gewalt ist mit vorbeugender Verbrechensbekämpfung und Opferhilfe entgegenzuwirken.


Öffentliche Ordnung, Lebensformen akzeptieren

Die spezifischen Lebensformen von Lesben und Schwulen sind zu akzeptieren, Treffpunkte sind zu schützen. Repressionen gegen Gaststätten oder Saunen sind zu unterlassen.

Durch das Angebot von Feierlichkeiten für schwule und lesbische Paare im Standesamt können Kommunen gegen die Rechtlosigkeit und mangelnde soziale Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften deutliche Zeichen setzen.


Öffentlichkeitsarbeit, Fremdenverkehr

In vielen Kommunen stellen Lesben und Schwule einen bedeutenden Wirtschafts- und Tourismusfaktor dar. Dies ist im Standortmarketing zu berücksichtigen. Plakate und Broschüren schwuler und lesbischer Initiativen sind in kommunalen Einrichtungen zugänglich zu machen.


Gesundheit und Soziales

Präventive Gesundheitspolitik beinhaltet die Abwehr jeder Form von Repression und die Unterstützung selbstbestimmter Lebensformen. Selbsthilfe- und Beratungsprojekte sind entsprechend zu fördern.

In ambulanten und stationären Einrichtungen für hilfsbedürftige Menschen (Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen) ist das Recht der PatientInnen und KlientInnen auf selbstbestimmte Sexualität zu sichern.

In kommunalen Krankenhäusern ist das Auskunftsrecht nicht­ehelicher Lebensgefährten sicherzustellen.


Schwule und lesbische Selbstorganisation

Die Selbstorganisation von Lesben und Schwulen ist in den einzelnen Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich. Das Spektrum reicht von kleinen Stammtischen bis hin zu großen Zentren mit zahlreichen Arbeitsgruppen und hauptamtlichem Personal. Die bestehenden Strukturen sind auszubauen und zu unterstützen.


Umsetzungsschritte

Es gibt viele Wege, eine Gemeinde, eine Stadt oder einen Kreis zu einer lesben- und schwulenfreundlichen Kommune zu machen:

In Leipzig wurden 1990 auf Initiative des SVD durch Ratsbeschluss die Stellen der Lesben- und des Schwulenbeauftragten eingerichtet. Ihre Aufgabe ist, als Teil der Verwaltung Diskriminierungen abzubauen und Projekte der schwulen und lesbischen Selbstorganisation zu unterstützen.

In München gewann die Wählerinitiative Rosa Liste 1996 einen Sitz im Stadtrat, dort gibt es bei Kommunalwahlen keine 5 % Sperrklausel. In vielen anderen Städten konnten offen lebende Lesben und Schwule über die Listen aller demokratischen Parteien in die Stadträte einziehen.

Einer aktiven und kontinuierlichen Lobbyarbeit kann sich auf Dauer kaum eine Partei auf kommunaler Ebene entziehen: In Münster, Düsseldorf und Essen wurden 1995 durch Ratsbeschluss Runde Tische von Rat, Verwaltung und Lesben- und Schwulenbewegung eingerichtet, die den Auftrag haben, Perspektiven und Konzepte kommunaler Antidiskriminierungsarbeit zu entwickeln. Der LSVD unterstützt die Arbeit dieser Runden Tische und arbeitet teilweise aktiv mit.

Im Berliner Bezirk Charlottenburg arbeitet seit 1990 ein gemeinsamer Arbeitskreis aus Politik, Verwaltung und Bewegung, der kontinuierlich Diskriminierungen thematisiert und Schritte zur Unterstützung von Lesben und Schwulen initiiert.

Jedem Bürger und jeder Initiative steht es frei, durch Bürgeranträge die Auseinandersetzung des Rates mit bestimmten Fragen zu erzwingen.

Der LSVD erwartet von den kommunalen Entscheidungsträgern in Rat und Verwaltung, die Lebenswirklichkeit von Lesben und Schwulen wahrzunehmen, sich mit ihren Anliegen auseinander zusetzen und ihre Interessen gleichberechtigt anzuerkennen.
 
 


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