Binationale Paare im Recht
Ein Binatspaar aus Baden-Württemberg stellt sich vor
Andreas Brameier (Deutschland) & Eduard Howhannisjan (Armenien)
Im Sommer 1993 haben wir uns in Lippstadt (NRW) kennengelernt. Eduard
steckte zu der Zeit mitten im Asylverfahren, das er aufgrund des
Bürgerkrieges zwischen Armenien und Aserbaidschan in Deutschland
angestrebt hatte. Zu diesem Zeitpunkt wußte ich von Ausländerrecht und
Asyl wenig bis gar nichts und selbst zu Armenien fiel mir nicht viel
ein. Ich hatte in der entsprechenden Unterrichtsstunde an der Schule
wohl eine schöpferische Pause eingelegt.
Schon nach kurzer Zeit wurde uns klar, daß das Asylverfahren vor dem
Hintergrund des Bürgerkrieges zum Scheitern verurteilt war, denn eine
wichtige Voraussetzung war nicht erfüllt. Es war kein individueller
Fluchtgrund, sondern er betraf eine ganz. B.völkerungsgruppe. So haben
wir uns entschlossen, das Asylverfahren "umzubiegen" und mit der
Anerkennung einer "erheblichen und konkreten Gefahr für Leib, Leben
und Gesundheit aufgrund einer ,irreversiblen' Orientierung zum eigenen
Geschlecht" im Asylklageverfahren ein Abschiebungshindernis erreicht.
Dafür gab es zunächst eine Duldung. Durch Zufall und die rege
Unterstützung unseres damaligen Ausländerbeamten(!) stellte sich
heraus, daß man die Duldung in eine Befugnis umwandeln kann, wenn sich
zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits abzeichnet, daß der Grund für die
Erteilung der Duldung in zwei Jahren mit Sicherheit fortbesteht. Und
da uns die Richterin (wohl eher ungewollt) im Asyl-
urteil im Namen des Volkes bescheinigt hatte, daß Eduard
"irreversibel" (also unumkehrbar) schwul ist, stand der Erteilung der
Befugnis am 22.07.1996 nichts mehr im Wege. Etwa ein halbes Jahr
später erfuhren
wir von dem Urteil des OVG Münster, mit dem die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis im Wege einer Ermessensentscheidung möglich
wurde. Also haben wir uns hingesetzt und auf der Basis dieses Urteils
einen zehnseitigen Antrag an unser Ausländeramt geschrieben, mit der
Bitte, Eduard eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Einen Partnerschaftsvertrag hatten wir schon vorher geschlossen und
die restlichen Formalitäten haben wir uns mehr oder weniger
zusammengereimt.
Das Ergebnis war, daß Eduard am 25.04.1997 seine erste
Aufenthaltserlaubnis bekommen hat. Kurz darauf erhielten wir unzählige
Anrufe von Binatspaaren in gleicher Situation. Im Februar 1998 hat der
damalige NRW-Innenminister Kniola einen entsprechenden Erlaß für NRW
herausgegeben. Nach anfänglichen Gewöhnungsschwierigkeiten scheint es
heute so zu sein, daß es in NRW, so wie in einigen anderen
Bundesländern auch, beträchtlich weniger Schwierigkeiten gibt.
Ende 1998 sind wir nach Baden-Württemberg gezogen. Das für uns
zuständige Ausländeramt hat uns zugesagt, die Aufenthaltserlaubnis im
Januar 2000 zu verlängern, weil wir "schon so lange zusammen sind".
Immerhin!
Trotzdem tragen wir uns mit dem Gedanken, im nächsten Jahr unseren
ersten Wohnsitz wieder nach NRW zu verlegen, weil Eduard wegen seiner
fast 7 Jahre Aufenthalt auf der Basis des neuen Ausländergesetzes die
Chance hat, deutscher Staatsbürger zu werden.
In Baden-Württemberg hat man uns bereits zu verstehen gegeben, daß man
uns jeden nur erdenklichen Stein in den Weg legen will!