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Binationale Paare im Recht

Ein Binatspaar aus Baden-Württemberg stellt sich vor

Andreas Brameier (Deutschland) & Eduard Howhannisjan (Armenien)

Im Sommer 1993 haben wir uns in Lippstadt (NRW) kennengelernt. Eduard steckte zu der Zeit mitten im Asylverfahren, das er aufgrund des Bürgerkrieges zwischen Armenien und Aserbaidschan in Deutschland angestrebt hatte. Zu diesem Zeitpunkt wußte ich von Ausländerrecht und Asyl wenig bis gar nichts und selbst zu Armenien fiel mir nicht viel ein. Ich hatte in der entsprechenden Unterrichtsstunde an der Schule wohl eine schöpferische Pause eingelegt.

Schon nach kurzer Zeit wurde uns klar, daß das Asylverfahren vor dem Hintergrund des Bürgerkrieges zum Scheitern verurteilt war, denn eine wichtige Voraussetzung war nicht erfüllt. Es war kein individueller Fluchtgrund, sondern er betraf eine ganz. B.völkerungsgruppe. So haben wir uns entschlossen, das Asylverfahren "umzubiegen" und mit der Anerkennung einer "erheblichen und konkreten Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit aufgrund einer ,irreversiblen' Orientierung zum eigenen Geschlecht" im Asylklageverfahren ein Abschiebungshindernis erreicht.

Dafür gab es zunächst eine Duldung. Durch Zufall und die rege Unterstützung unseres damaligen Ausländerbeamten(!) stellte sich heraus, daß man die Duldung in eine Befugnis umwandeln kann, wenn sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits abzeichnet, daß der Grund für die Erteilung der Duldung in zwei Jahren mit Sicherheit fortbesteht. Und da uns die Richterin (wohl eher ungewollt) im Asyl-

urteil im Namen des Volkes bescheinigt hatte, daß Eduard "irreversibel" (also unumkehrbar) schwul ist, stand der Erteilung der Befugnis am 22.07.1996 nichts mehr im Wege. Etwa ein halbes Jahr später erfuhren

wir von dem Urteil des OVG Münster, mit dem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Wege einer Ermessensentscheidung möglich wurde. Also haben wir uns hingesetzt und auf der Basis dieses Urteils einen zehnseitigen Antrag an unser Ausländeramt geschrieben, mit der Bitte, Eduard eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Einen Partnerschaftsvertrag hatten wir schon vorher geschlossen und die restlichen Formalitäten haben wir uns mehr oder weniger zusammengereimt.

Das Ergebnis war, daß Eduard am 25.04.1997 seine erste Aufenthaltserlaubnis bekommen hat. Kurz darauf erhielten wir unzählige Anrufe von Binatspaaren in gleicher Situation. Im Februar 1998 hat der damalige NRW-Innenminister Kniola einen entsprechenden Erlaß für NRW herausgegeben. Nach anfänglichen Gewöhnungsschwierigkeiten scheint es heute so zu sein, daß es in NRW, so wie in einigen anderen Bundesländern auch, beträchtlich weniger Schwierigkeiten gibt.

Ende 1998 sind wir nach Baden-Württemberg gezogen. Das für uns zuständige Ausländeramt hat uns zugesagt, die Aufenthaltserlaubnis im Januar 2000 zu verlängern, weil wir "schon so lange zusammen sind". Immerhin!

Trotzdem tragen wir uns mit dem Gedanken, im nächsten Jahr unseren ersten Wohnsitz wieder nach NRW zu verlegen, weil Eduard wegen seiner fast 7 Jahre Aufenthalt auf der Basis des neuen Ausländergesetzes die Chance hat, deutscher Staatsbürger zu werden.

In Baden-Württemberg hat man uns bereits zu verstehen gegeben, daß man uns jeden nur erdenklichen Stein in den Weg legen will!

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