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Die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger
erklärt in einem Antwortschreiben an den SVD, daß es gut vertretbar
sei, den ausländischen Partnerinnen und Partnern in
gleichgeschlechtlichen Beziehungen eine Aufenthaltsgenehmigung zum
Führen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft zu erteilen.
Die gesetzliche Umsetzung dieser Aussage steht bis heute leider noch
aus!
Hervorzuheben ist insbesondere das Urteil des OVG Münster. Es stellt
fest: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Führen einer
gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, der sich aus der
europäischen Menschenrechtskonvention herleitet.
Auf der Grundlage dieser Entscheidungen verstärkt der SVD seine
politischen Bemühungen insbesondere auf der Ebene der Bundesländer.
Das Referat für gleichgeschlechtliche Lebensformen des Landes
Nordrhein-Westfalen unterstützt den SVD finanziell bei der Herausgabe
einer ersten Publikation für gleichgeschlechtliche binationale Paare.
Unter dem Titel "Binationale Paare im Recht" stellt dieser Ratgeber
die erste umfassende Publikation zu diesem Problembereich dar.
Die Neuauflage dieser Publikation kann beim LSVD angefordert werden:
LSVD-NRW e.V.
und steht unter
Die Binats-Gruppen im LSVD: eine Chronologie
von Karl-Heinz Hagendorf, Sprecher des LSVD NRW
www.lsvd.de/recht
auch online zur Verfügung.
Postfach 10 34 14
50474 Köln
Das Beratungsangebot wird über regelmäßig erscheinende Anzeigen in der Homopresse bekanntgemacht. Die Zahl der Ratsuchenden, sie kommen aus allen Teilen des Bundesgebietes, steigt weiter an.
Aufgrund des großen Zulaufs veranstaltet der LSVD seitdem regelmäßig Seminare für binationale gleichgeschlechtliche Paare. Informationen zu den nächsten Terminen bei:
LSVD unter Telefon: (02 21) 92 59 61-16
Das Düsseldorfer Innenministerium gibt entlang der neueren Rechtsprechung Hinweise an die Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen heraus. Kurz danach folgt die Hamburger Senatsverwaltung mit einer Richtlinie zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen zum Führen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Viele Forderungen des SVD werden dabei berücksichtigt.
Das Land Berlin übernimmt im wesentlichen die Regelungen aus Hamburg. Das Land Hessen erläßt ebenfalls eine eigene Richtlinie.
Binationale Paare protestieren vor der Bonner Parteizentrale der F.D.P. gegen die damalige Praxis des Auswärtigen Amtes, Visa-Verfahren für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu erschweren und damit die Umsetzung der Länderrichtlinien zu blockieren. Daraufhin findet ein Gespräch mit dem damaligen Bundesaußenminister, Klaus Kinkel, und Vertretern des SVD statt. Als Ergebnis dieses Gespräches zieht der Außenminister die Restriktionen zurück. In der Folge wird eine Reihe von Anträgen binationaler Paare auf "Führen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft" positiv entschieden.
Im Laufe des Jahres entstehen weitere Binats-Gruppen unter dem Dach des SVD in Berlin, im Saarland, in München und Frankfurt.
Die Kölner Binats-Gruppe beginnt mit dem Aufbau einer festen Beratungsstruktur für Ratsuchende. An jedem Donnerstag stehen kompetente Beraterinnen und Berater den binationalen Paaren persönlich und telefonisch Rede und Antwort. Die Hamburger Binats-Gruppe schaltet eine Telefon-Hotline für binationale Paare.
Beratungsangebote für binationale gleichgeschlechtliche Paare:
Die Binats-Gruppen präsentieren ihre Anliegen auf den Paraden zum Christopher-Street-Day (CSD), in Köln beispielsweise mit einer Hochzeitskutsche. Die besonderen Probleme binationaler gleichgeschlechtlicher Beziehungen werden erstmals im Fernsehen (WDR, ZDF, RTL) ausführlich dargestellt. Die Fernsehberichterstattung führt zu einer neuen Welle von Beratungsanfragen durch die Betroffenen aus allen Teilen Deutschlands, teilweise auch aus dem benachbarten Ausland. Der SVD entwickelt sich im Laufe dieses Jahres zum größten Träger von Binats-Projekten bundesweit.
In Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Berlin, Rheinland-Pfalz und sogar in Bayern werden die ersten Aufenthaltsgenehmigungen für die Partnerinnen und Partner in binationalen gleichgeschlechtlichen Beziehungen erteilt.
Das Land Hamburg ermöglicht eine symbolische Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vor dem Standesamt und macht sich damit zum Vorreiter für andere Bundesländer bzw. den Bundesgesetzgeber. Die Hamburger Binats-Gruppe gehört zu den Initiatoren dieser Regelung.
Der LSVD startet seine "JA-Wort-Kampagne". Ziel dieser Kampagne ist es, ein positives öffentliches Klima für das von der neuen Bundesregierung geplante Gesetz zur "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" von Lesben und Schwulen zu schaffen. Viele Prominente unterstützen die Ziele des LSVD. Die Binats-Gruppen veröffentlichen zu Pfingsten 1999 eine JA-Wort-Anzeige in Tageszeitungen und schwul-lesbischen Medien. Viele binationale Paare geben sich in dieser Anzeige ihr persönliches "JA-WORT" und ermutigen die Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihre Wahlversprechen umgehend einzulösen.
Bei allen CSD-Paraden und Veranstaltungen sind die Binats dabei. Sie demonstrieren lautstark und bunt für gleiche Rechte (und auch Pflichten).
Die Frankfurter Binats-Gruppe initiiert eine Studie zur Lage binationaler gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland. Die Ergebnisse dieser Studie werden im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Wichtige Ergebnisse aus dieser Studie sind in dieser Broschüre dokumentiert (Seite 19-37).
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt die Binats-Arbeit des LSVD erstmals durch die Bereitstellung von Fördermitteln, darunter auch die Herausgabe dieser Publikation.
Das von der Bundesregierung angekündigte Gesetz zur "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" von Lesben und Schwulen, das auch die Probleme der binationalen gleichgeschlechtlichen Paare lösen soll, ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Broschüre noch immer nicht verabschiedet.
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