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| Total N=165 % | |
| Die eingeschränkten rechtlichen Möglichkeiten, als binationales Paar zu leben | 86 |
| Die Bürokratie hinsichtlich der Erreichung des Aufenthaltsrechts des/der ausländischen Partners/in | 84 |
| Die rechtliche Unsicherheit wegen des Aufenthaltsstatus des/der ausländischen Partners/in | 81 |
| Die fehlende eigenständige materielle und rechtliche Absicherung des/der ausländischen Partners/Partnerin | 73 |
| Die gesellschaftlichen Vorurteile gegenüber Ausländern | 38 |
| Finanzielle Probleme in der Partnerschaft | 38 |
| Es ist schwieriger, eine gemeinsame Wohnung zu finden | 19 |
| Kulturelle und/oder religiöse Unterschiede | 1 |
| Probleme mit der Arbeitserlaubnis | 1 |
| Anderes | 4 |
Schwulen und lesbischen binationalen Partnerschaften, in welchen der ausländische Partner kein EU-Bürger ist, sehen hohe Hürden auf dem Weg, welche überwunden werden müssen. Die einzelnen Möglichkeiten werden in dieser Broschüre dargestellt. Am häufigsten sind die ausländischen Partner aufgrund eines Studentenvisums in Deutschland. Es folgen Visaerteilungen aufgrund ministerieller Erlasse und Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörden zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Weiter erfolgt die Einreise aufgrund eines Touristenvisums, Heirat, zur Arbeitsaufnahme. Allerdings, ein hoher Prozentsatz der ausländischen Partnerinnen und Partner hat immer noch keinen legalen Status.
Ist die grundsätzliche Entscheidung getroffen, welches Visum man beantragen will, dann ist der Weg zur Erlangung eines gesicherten Aufenthaltsstatus des ausländischen Partners bzw. der ausländischen Partnerin immer noch mühsam und steinig.
Die Teilnehmer an der Gruppenveranstaltung wurden aufgefordert, für sie typische Alltagssituationen in der Phase nach dem Kennenlernen zu nennen.
Paare, welche sich im Ausland kennenlernten und darauf warten müssen, bis der ausländische Partner einreisen kann, fühlen die Trennung schmerzlich und sind hilflos: "Schmerz, Entfernung, Vermissen, Warten auf den nächsten Telefontermin, den wir ausgemacht haben, Hilflosigkeit". Diejenigen, die sich in Deutschland fanden, lernen die Angst und die mit dem befristeten und begrenzten legalen Status des ausländischen Partners bzw. der Partnerin verbundene Unsicherheit kennen. Entscheidungen für die Zukunft werden aufgespart, bis das Warten beendet ist.
Die zu diesem Thema von den Teilnehmern entwickelten Collagen veranschaulichen die Gefühlslage der binationalen Paare besonders deutlich. Ein Beispiel dazu soll hier in verkürzter Form vorgestellt werden:
Die Collage zeigt mehrere Ebenen. Auf der Beziehungsebene beginnt die Geschichte mit zwei Personen, die sich kennen- und lieben lernten. Doch sie sind getrennt, da sie in verschiedenen Ländern wohnen. Sie telefonieren und haben Sehnsucht danach, zusammen zu sein. Auch sein Partner im Ausland meint: "Call me. Mail me. Fax me." Diese schmerzvolle Zeit der Trennung bleibt nicht ohne Blessuren. So zeigt das Bild, welches stellvertretend für den deutschen Partner steht, einen Mann, der im Gesicht - von seinen Kämpfen um das Aufenthaltsrecht des Partners - Schrammen aufweist. "Man riskiert Kopf und Kragen", um seinen Partner nach Deutschland zu holen, ein Land in dem es, so meinen viele Deutsche, bereits "zu viele Ausländer" gibt.
Die zweite Ebene läßt sich mit dem Begriff "Minderheiten" kennzeichnen. "Klischees" wird "Contra" gegeben. Der gezeigte ausländische Partner, ein am Körper bemalter Aborigine, telefoniert mit dem Satellitentelefon. ,Denkt nicht', so heißt das Symbol übersetzt, ,nur weil Ausländer anders sind, seien sie hinter der Entwicklung zurückgeblieben'. Und: ,Gibt es wirklich zu viele Ausländer in Deutschland?', fragt die Collage. Was ist mit den in ihrem Heimatland verfolgten und unterdrückten Menschen, die dort "Kopf und Kragen riskieren"?
Die dritte Ebene bezieht sich auf die Minderheiten in Deutschland, die zwar ihre Persönlichkeit entfalten können und Spaß haben, dabei aber vergessen, daß es solche Menschen gibt, die leiden. Die Aufforderung heißt: Spiegelt Euch nicht selber, sondern "Macht mit".
Eine weitere Collage beschreibt eine ähnliche Geschichte, ruft dabei die Regierungskoalition zum "Fair Play", also der Erfüllung der Wahlversprechen auf. Ob diese Versprechen erfüllt werden können, bleibt abzuwarten: "Ist Licht am Ende des Tunnels?" Kann der "Traum von der Einheit" schwuler binationaler Paare sich erfüllen?
Hat man es geschafft und kann zusammenleben, so fühlen sich die Paare als "Minderheit in der Minderheit" einer "Doppeldiskriminierung" ausgesetzt. Sie erfahren in mehrfacher Hinsicht "Abhängigkeit": Hinsichtlich der fehlenden rechtlichen Anerkennung ihrer Beziehung, der "Rechtlosigkeit" und den damit verbundenen "Problemen mit den Beamten" und hinsichtlich der damit verbundenen Abhängigkeit des ausländischen von seinem deutschen Partner, seiner Partnerin.
80% der deutschen Partner und 87% der ausländischen Partner hatten Erfahrungen mit dem Kontakt zur Ausländerbehörde. 54% der Paare schildern ihre Erfahrungen mit dem Ausländeramt als eher negativ. Folgende Faktoren tragen zu dieser Einschätzung bei:
Schließlich unterliegen 92% der ausländischen Partner und Partnerinnen ausländerrechtlichen Restriktionen. Die wohl wichtigste Restriktion ist das Verbot oder die Einschränkung der Arbeitsaufnahme für die ausländischen Partner in Deutschland. Nur 14% der ausländischen Partner sind im Besitz einer unbeschränkten Arbeitserlaubnis. Weitere 28% können nur solche Arbeit aufnehmen, für die kein Deutscher oder EU-Bürger in Frage kommt. Innerhalb dieser Teilgruppe arbeiten 44% (im Besitz einer unbeschränkten oder beschränkten Arbeitserlaubnis) nicht. Die Mehrheit lernt die deutsche Sprache oder studiert. 26% dieser Menschen sind arbeitslos.
Die Mehrheit von 58% der ausländischen Partner darf aber in Deutschland keine Arbeit aufnehmen!
Dieses Verbot der Arbeitsaufnahme hat für die ausländischen Partner und Partnerinnen sowie die Partnerschaften erhebliche negative Konsequenzen. In einer Frage wurden diejenigen befragt, denen oder deren Partner es verboten ist, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen. In der folgenden Tabelle werden die Antworten der ausländischen Partner und Partnerinnen wiedergegeben:
| Ausl. Partner N=42 % | |
| Ich bin häufig frustriert, weil ich finanziell keinen Beitrag zu unserer Partnerschaft leisten kann | 71 |
| Ich fühle mich sehr von meinem/r Freund/Freundin abhängig | 69 |
| Ich fühle mich minderwertig, weil ich in Deutschland nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann | 60 |
| Ich langweile mich sehr, da ich keine sinnvolle Aufgabe habe | 50 |
| Mir macht das nicht soviel aus, da ich zur Zeit die deutsche Sprache lerne oder studiere | 14 |
| Mir macht das nicht soviel aus, da ich gerne im Haushalt arbeite und/oder mehr Zeit für meine Hobbies habe | 2 |
| Anderes | 7 |
| Keine Angaben | 5 |
83% der deutschen Partner und Partnerinnen fühlen denn auch die gesteigerte Verpflichtung, dafür sorgen zu müssen, daß beide Partner von ihrem Einkommen leben können7.
Daß es dabei zu finanziellen Problemen kommen kann, ist evident. Die Möglichkeit, daß die ausländischen Partner im Falle von finanziellen Engpässen zumindest Teilzeit arbeiten könnten, wie es heterosexuellen Beziehungen möglich ist, in denen nur ein Partner arbeitet, ist vielen dieser Partnerschaften nicht gegeben. 38% kämpfen in ihrer Partnerschaft mit finanziellen Problemen. Neben dem Problem der Arbeitserlaubnis sehen sich die Paare noch weiteren rechtlichen Restriktionen gegenüber:
| Total N=165 % | |
| Ich/Er/Sie darf nicht als Selbständige(r) arbeiten | 68 |
| Das Visum ist zeitlich befristet, kann aber verlängert werden | 50 |
| Ich/Er/Sie bin/ist an den gegenwärtigen Aufenthaltsort gebunden ich/er/sie kann nicht umziehen | 36 |
| Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, muß oder mußte ich/mein(e) Partner(in) erst ausreisen | 28 |
| Die beruflichen und/oder schulischen Qualifikationen werden nicht anerkannt | 22 |
| Die Aufenthaltsgenehmigung ist zeitlich befristet und kann nicht oder nicht mehr verlängert werden | 17 |
| Keine weiteren rechtlichen Einschränkungen | 7 |
| Anderes | 5 |
| Keine Angaben | 1 |
Das Problem der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für die ausländischen Partner, die eingeschränkten Handlungsspielräume der Paare, die mit den rechtlichen Restriktionen des ausländischen Partners gegeben sind, schweißt die Paare eng zusammen - sofern sie die Stärke besitzen durchzuhalten. Nicht bekannt ist zum Beispiel die Zahl der Beziehungen, die bereits an diesen Schwierigkeiten scheitern.
Was ist nun das Rezept für eine glückliche binationale Partnerschaft? Diese Frage beantworteten die Teilnehmer an der Gruppenveranstaltung in freier Assoziation8. Spontan an erster Stelle stehen die Wünsche:
Die glückliche binationale Partnerschaft bedarf der Anerkennung als ,Familie', die mit dem Ja-Wort vor dem Standesamt beginnt. So wird die eigene Familie, welche man gegründet hat, in die Herkunftsfamilie formal integriert.
Die Begriffe "Trauschein" und "Familienstammbuch" symbolisieren zugleich die Werte, die man in heterosexuellen Partnerschaften damit verbindet: Man hält sich die Treue, lebt in einer monogamen Beziehung, die auf unbegrenztem Vertrauen basiert und auf unbestimmte Zeit angelegt ist. Um ein ,Familienstammbuch' mit Leben zu füllen und den Wunsch, sich als gleichgeschlechtliches Paar in den ,Stammbaum' verwirklichen zu können, ist die Unterstützung der Herkunftsfamilien notwendig. 77% der Befragten sind der Ansicht, daß es von Vorteil sei, wenn die Herkunftsfamilien der jeweiligen Partner diese Partnerschaft unterstützen.
64% der Familien der deutschen Partner wissen über die gleichgeschlechtliche Beziehung Bescheid und akzeptieren sie. Allerdings ist dies nur bei 34% der Familien des ausländischen Partners der Fall. Der wesentlich geringere Anteil bei den ausländischen Familien ist dadurch bedingt, daß in vielen dieser Länder Homosexualität noch unter Strafe steht und eine Schande für die Familie ist. Dies betrifft z. B. viele asiatische Länder, aus denen 44% der ausländischen Partner in dieser Untersuchung stammen.
97% der Befragten unterstützt die Forderung der meisten Lesben- und Schwulenorganisationen nach der vollen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare mit der heterosexuellen Ehe.
94% sehen die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung als selbstverständlich an.
39% sehen dies auch für den Unterhaltsanspruch im Falle einer Trennung.
81% würden ihren Partner heiraten, falls die Gleichstellung mit der heterosexuellen Ehe erreicht würde. 60% sehen überhaupt keine Gründe, die gegen eine Heirat sprechen.
73% der quantitativ Befragten sehen besondere Ansprüche an den Charakter des Einzelnen in einer binationalen Partnerschaft - im Vergleich zu nicht binationalen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - gestellt, damit eine solche Beziehung klappt: Ein besonders hohes Maß an Vertrauen, Respekt und Verständnis, mehr an Mut, einen stärkeren Charakter.
Spontan nennen die Gruppenteilnehmer kaum die Vorteile einer binationalen Beziehung, was zeigt, unter welchem gesellschaftlichen Druck die Partnerschaften stehen. Auf Nachfrage werden folgende positiven Merkmale, welche mit einer solchen Beziehung verbunden sind, genannt: "Das Bunte, Das Multikulturelle, Eine andere Kultur kennenlernen, Die gegenseitige Bereicherung u.v.m." Diese Einschätzung wird auch von der Mehrheit der quantitativ Befragten geteilt.
Es zeigt sich, daß es für viele Partner die Gegensätze sind, welche beide Partner aneinander attraktiv finden, die Entdeckung einer anderen Kultur und die damit verbundene gegenseitige Bereicherung. Eine binationale Partnerschaft erscheint 57% der Befragten als eine, in der das Sprichwort gilt: "Gegensätze ziehen sich an."
Trotz der kulturellen Ungleichheit der Partner, die aus der Binationalität resultiert, gibt es eine Minderheit von 30%, die dem Sprichwort `Gleich und Gleich gesellt sich gern« zustimmen. Hier ist aber zu vermuten, daß die Befragten bei dieser Frage eher an eine seelische Verwandtschaft als an charakterlich-kulturelle Differenzen dachten.
Diese auf Dauer angelegte Beziehung kämpft auch nach innen mit gesteigerten Schwierigkeiten des Zusammenlebens. Insgesamt 68% sehen besondere Schwierigkeiten, die auf der Tatsache beruhen, daß die Partner aus unterschiedlichen Nationalitäten stammen. Davon meinen 77%, es sei das Problem, daß zwei Kulturen ihren Weg zueinander finden müssen. 64% nennen Sprachprobleme. "Ich muß mich einfühlen in die andere Kultur", meinen 63%.
Alle in der Gruppenveranstaltung bearbeiteten Aufgaben thematisieren immer wieder die Thematik ,Familie'. In der Tat lassen sich diese Partnerschaften mit dem Begriff ,Familie', im Sinne einer heterosexuellen Ehe ohne Kinder beschreiben, wenn auch das letztlich entscheidende Element, welches mit diesem Begriff verbunden ist, nämlich Kinder bekommen zu können, biologisch zumindest nicht erreicht werden kann. Allerdings kann man sie aber als Paare beschreiben, welche für die Aufnahme von Kindern in den Haushalt bereit und vorbereitet sind. 67% unterstützen die Forderung nach dem Adoptionsrecht auch für gleichgeschlechtliche Paare, wodurch in der Tat die Familienbildung komplettiert werden könnte.
Gleichgeschlechtliche binationale Partnerschaften sind auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, bestehend aus zwei im sozialen, kulturellen Sinn, statt im biologischen, unterschiedlichen Menschen. Sie leben zu 87% in einer monogamen Beziehung.
Zum Abschluß noch ein Blick in die Zukunft. Wie wird sich das Leben der gleichgeschlechtlichen binationalen Paare ändern, falls es ihnen möglich wird zu heiraten und sobald zumindest das Aufenthaltsproblem für die ausländischen Partner gelöst ist?
Um der Antwort auf die Frage näher zu kommen, betrachten wir die Teilgruppe derjenigen näher, in der der ausländische Partner bzw. die Partnerin aufgrund eines ministeriellen Erlasses oder aufgrund der Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde nach Deutschland eingereist ist.
Es zeigt sich, daß diese Gruppe eher dazu neigt, mit Deutschland einen "persönlichen Spielraum" zu verbinden, das heißt, ihr Leben gestaltet sich freier und offener. Sie können so ein "materiell besseres Leben führen" und verspüren vor allem in Deutschland auch häufiger ,Freude'.
Sollten zukünftig gleichgeschlechtliche binationale Paare ,heiraten' können und so viele heute damit verbundene rechtliche Probleme gelöst sein, dann werden sie ein freieres und erfüllteres Leben führen können, ein Leben mit neuer Beziehungsstruktur, welche alle Strukturelemente mit der heterosexuellen Partnerschaft teilt, die aber doch anders ist.
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