<< Binationale Paare im Recht ^ zur Übersicht ^ Hauptamtliche Binats-Arbeit >>

Zur Lage gleichgeschlechtlicher binationaler Paare in Deutschland – Eine qualitative und quantitative Studie.

von Dr. Klaus Hofmann, Soziologe, Frankfurt/M

Die Mitte 1999 durchgeführte bundesweite Studie schildert die Lage gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften, in denen der eine Partner oder die Partnerin die deutsche Nationalität besitzt und der andere Ausländer bzw. Ausländerin aus einem Land außerhalb der Europäischen Union ist. Diese Minderheit in der Minderheit ist aber keineswegs so winzig, daß man sie vernachlässigen könnte. Sie kämpft um ein elementares Menschenrecht: Das Recht auf ein Leben in einer Partnerschaft, das Recht auf Liebe und Glücklichsein.

Ziel der Untersuchung ist es, aufzuzeigen, wie binationale lesbische und schwule Paare in Deutschland leben, wo sie sich kennen- und lieben lernten, welche Schwierigkeiten und Probleme sie erfahren und wie sie den Kampf um ihre Partnerschaft führen.

Die Studie folgte einem zweistufigen Untersuchungsaufbau, der qualitativen Vorstufe und der quantitativen Befragung.

An einer fünfstündigen Vorbereitungsgruppe nahmen insgesamt 15 schwule Männer teil, darunter sechs binationale Paare und drei Einzelpersonen, deren Partner entweder verhindert waren an der Veranstaltung teilzunehmen, oder aber noch nicht nach Deutschland einreisen konnten.

Aus den Ergebnissen der Analyse der Vorbereitungsgruppe wurde ein Fragebogen für den deutschen und den ausländischen Partner entwickelt1. 320 Fragebögen wurden mit der Unterstützung der Binatsgruppen im LSVD verschickt, von denen 179 zurückkamen und Grundlage der Auswertung sind.

An der Gruppenveranstaltung nahmen ausschließlich Männer teil, die Fragebögen wurden zu 94% von Männern beantwortet, so daß die Ergebnisse in dieser Hinsicht interpretiert werden müssen. Allerdings kann davon ausgegangen werden, daß die Resultate mit den entsprechenden Einschränkungen auch auf lesbische Paare übertragen werden können. Im folgenden werden einige der wichtigsten Ergebnisse in verkürzter Form wiedergegeben.

Die Ergebnisse

Deutschland macht es gleichgeschlechtlichen Partnern nicht leicht, in diesem Land gemeinsam zu leben. Welches Bild von Deutschland diese Menschen haben, wurde u.a. in der Studie behandelt. Dabei zeigt sich, daß die Kämpfe, die sie um ihre Partnerschaft führen müssen und mußten, ihr Deutschlandbild geprägt haben.

Für die deutschen Partner und Partnerinnen ist und bleibt Deutschland "Heimat"2. Hier verdienen sie vor allem ihren Lebensunterhalt. Der entscheidende Grund, weshalb der ausländische Partner, die ausländische Partnerin in Deutschland bleiben oder nach Deutschland kommen will, ist die "Liebe" und "mein Freund"3. Anstelle der Sicherheit, welche für die deutschen Partner durch die Heimat und den Arbeitsplatz gegeben ist, tritt für die ausländischen Partner die Sicherheit in Gestalt des geliebten Menschen. So verbinden 89% der ausländischen Befragten mit Deutschland in erster Linie und vor allem ,Mein Partner', 57% den Begriff ,Liebe'!4 Diese Zahlen erhalten ihr besonderes Gewicht, wenn man sie mit jenen der deutschen Befragten vergleicht: 25% bzw. 23% der deutschen Befragten verbinden mit ihrem Land ,Mein Partner' bzw. ,Liebe'.

Die ausländischen Partner suchen in Deutschland nicht in erster Linie Sicherheit durch Wohlstand, sondern sie kommen oder wollen hier bleiben, weil sie der Liebe folgen. Anders formuliert: Sie kommen nicht nach oder bleiben nicht in Deutschland, sondern sie wollen zu ihren Partnern, die in Deutschland leben. Die Studie zeigt klar: Für die weit überwiegende Mehrheit der ausländischen Partner und Partnerinnen besteht neben der Partnerschaft kein Grund in Deutschland zu leben, oder nach dem Studium, weswegen sie sich oft bereits in Deutschland aufhalten, weiter hier zu bleiben.

Es sind in der Regel gut ausgebildete Menschen. 81% besitzen einen Hochschulabschluß oder Abitur bzw. einen vergleichbaren ausländischen Bildungsabschluß. 12% haben einen Realschul- oder vergleichbaren ausländischen Abschluß. Nur 7% besitzen einen Hauptschul- oder keinen Schulabschluß. Das Etikett ,Wohlstandsflüchtlinge' erscheint für diese Personengruppe fehl am Platz.

Das Kennenlernen

62% der Befragten lernten sich in Deutschland kennen, überwiegend weil der ausländische Partner bzw. die ausländische Partnerin bereits hier, meist als Student, lebte.5

Eine Ad-Hoc-Entscheidung für das Zusammenleben ist es in der Regel nicht. Die Partner kennen sich meist schon einige Zeit, bevor sie eine Partnerschaft eingehen. Die Phase des ,Sich-Verliebens' unterscheidet sich erstmal kaum von jener heterosexueller Paare.

Allerdings steht das empfundene Glück und die Freude - anders als im Falle heterosexueller Paare - von Anfang an unter Druck, denn viele haben "gar nicht an die Konsequenzen gedacht", die sich aus ihrer Liebe ergeben. Sie fragen sich nicht nur, "hat das Bestand?", sondern vor allem, "wie soll das weitergehen?" Man hat ein "wunderschönes Lebewesen" kennengelernt und sieht zugleich "die Schwierigkeiten auf sich zukommen."

Von Anfang an verspürten 53% zwar ein Glücksgefühl, "wie im 7.Himmel" zu sein, aber sie sahen es bereits durch den Gedanken an eventuelle Probleme getrübt.

Von Bedeutung erscheint ebenfalls die Tatsache, daß die ausländischen Partner ihr Heimatland verlassen haben und meist ohne Familienanschluß in Deutschland leben. 74% der deutschen Befragten sehen sich vor die besondere Aufgabe gestellt, dem ausländischen Partner die Familie zu ersetzen. Das heißt, sie finden mit ihrem Partner gleichzeitig eine neue Familie, und wenn die Familie des deutschen Partners der Beziehung aufgeschlossen gegenüber steht, auch die Einbindung in einen Familienzusammenhang. Dabei sollte auch immer mitbedacht werden, daß die Partner oftmals aus Gesellschaften stammen, in denen der Familie eine stärkere Bedeutung zukommt als in Deutschland!

Ganz besonders deutlich wurden die damaligen Erfahrungen und Erwartungen in den von den Teilnehmern der qualitativen Phase angefertigten Sechs-Felder-Zeichnungen zum Thema ,Damals, als wir uns kennenlernten'.

In den Zeichnungen derjenigen, die ihre Partner in Deutschland fanden, ist der Gedanke der Bildung einer eheähnlichen Partnerschaft bereits nach dem Kennenlernen und des sich Verliebens visioniert.

So zeigt beispielhaft eine Zeichnung, wie die Funken zwischen den Partnern überspringen, als sie sich zum ersten Mal sahen und verliebten. In trauter Zweisamkeit sind die Liebenden auf dem Bild innerhalb eines heftig schlagenden Herzens vereint. Schon im dritten Bild aber wird der Gedanke der langfristigen Partnerschaft thematisiert: Man richtet sich ein im eigenen Heim. Die Partnerschaft wird bereits von Anfang an auf eine langfristige Basis gestellt. Doch diese schwule, nicht legalisierte Ehe ist bedroht: Sie steht vor der Angst, die Ausländerbehörde könnte eingreifen. Die Idylle steht vor einer Zerreißprobe6. Im nächsten Bild marschieren die Partner getrennt, aber im Ziel vereint und kämpfen wie Don Quichotte gegen Windmühlen. Die Mühlen der Behörden drehen sich langsam. Man kämpft gegen den Wind, etwas Unsichtbares, nicht Greifbares. Im Jahr 2000 aber, so die Behauptung, wird die existierende schwule Familie mit dem Ehering gekrönt: "Endlich geschafft!" Die sechs Felder sind jeweils mit einer Schlangenlinie verbunden. Irgendwie muß und wird man sich da durch schlängeln.

Wesentlich schwieriger ist es für die Partner, die sich im Heimatland des ausländischen Partners kennenlernten. Denn bis es bei ihnen soweit ist, eine schwule ,Familie' aufbauen zu können, dauert es, wie eine weitere Zeichnung zeigt. Der Weg ist zumindest z. B.ginn der Partnerschaft steiniger.

Wie Bittsteller stehen schließlich die beiden Partner im letzten Bild vor dem Beamten der Ausländerbehörde und bitten um ein Visum: "Bitte, bitte, ein Visum. WIR LIEBEN UNS..." Die ganze Hoffnung ruht auf der positiven Entscheidung des Beamten der Ausländerbehörde, dementsprechend in hoffnungsvollem Grün gezeichnet. Wie schwierig dieser Prozeß ist, zeigt auch die Tatsache, daß die Teilnehmer nicht mit sechs Bildern, wie vorgegeben, ihre Geschichte erzählen konnten. Sie benötigen ein weiteres Bild, wo im "Kölner Stadt-Anzeiger" im Jahre 2001 auf der Titelseite vermerkt ist, daß 200 schwule und lesbische Paare im Standesamt heiraten werden. Das Standesamt glänzt in Regenbogenfarben.

Wege zur Partnerschaft

92% der Befragten sehen sich im Vergleich zu anderen gleichgeschlechtlichen Paaren besonderen Schwierigkeiten gegenüber, die mit der Binationalität der Partnerschaft verbunden sind. Auf die Frage, welche Art Schwierigkeiten sind bzw. waren das?, wurde wie folgt geantwortet:

Total
N=165
%
Die eingeschränkten rechtlichen Möglichkeiten, als binationales Paar zu leben86
Die Bürokratie hinsichtlich der Erreichung des Aufenthaltsrechts des/der ausländischen Partners/in84
Die rechtliche Unsicherheit wegen des Aufenthaltsstatus des/der ausländischen Partners/in81
Die fehlende eigenständige materielle und rechtliche Absicherung des/der ausländischen Partners/Partnerin73
Die gesellschaftlichen Vorurteile gegenüber Ausländern38
Finanzielle Probleme in der Partnerschaft38
Es ist schwieriger, eine gemeinsame Wohnung zu finden19
Kulturelle und/oder religiöse Unterschiede1
Probleme mit der Arbeitserlaubnis1
Anderes4

Schwulen und lesbischen binationalen Partnerschaften, in welchen der ausländische Partner kein EU-Bürger ist, sehen hohe Hürden auf dem Weg, welche überwunden werden müssen. Die einzelnen Möglichkeiten werden in dieser Broschüre dargestellt. Am häufigsten sind die ausländischen Partner aufgrund eines Studentenvisums in Deutschland. Es folgen Visaerteilungen aufgrund ministerieller Erlasse und Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörden zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Weiter erfolgt die Einreise aufgrund eines Touristenvisums, Heirat, zur Arbeitsaufnahme. Allerdings, ein hoher Prozentsatz der ausländischen Partnerinnen und Partner hat immer noch keinen legalen Status.

Ist die grundsätzliche Entscheidung getroffen, welches Visum man beantragen will, dann ist der Weg zur Erlangung eines gesicherten Aufenthaltsstatus des ausländischen Partners bzw. der ausländischen Partnerin immer noch mühsam und steinig.

Die Teilnehmer an der Gruppenveranstaltung wurden aufgefordert, für sie typische Alltagssituationen in der Phase nach dem Kennenlernen zu nennen.

Paare, welche sich im Ausland kennenlernten und darauf warten müssen, bis der ausländische Partner einreisen kann, fühlen die Trennung schmerzlich und sind hilflos: "Schmerz, Entfernung, Vermissen, Warten auf den nächsten Telefontermin, den wir ausgemacht haben, Hilflosigkeit". Diejenigen, die sich in Deutschland fanden, lernen die Angst und die mit dem befristeten und begrenzten legalen Status des ausländischen Partners bzw. der Partnerin verbundene Unsicherheit kennen. Entscheidungen für die Zukunft werden aufgespart, bis das Warten beendet ist.

Die zu diesem Thema von den Teilnehmern entwickelten Collagen veranschaulichen die Gefühlslage der binationalen Paare besonders deutlich. Ein Beispiel dazu soll hier in verkürzter Form vorgestellt werden:

Die Collage zeigt mehrere Ebenen. Auf der Beziehungsebene beginnt die Geschichte mit zwei Personen, die sich kennen- und lieben lernten. Doch sie sind getrennt, da sie in verschiedenen Ländern wohnen. Sie telefonieren und haben Sehnsucht danach, zusammen zu sein. Auch sein Partner im Ausland meint: "Call me. Mail me. Fax me." Diese schmerzvolle Zeit der Trennung bleibt nicht ohne Blessuren. So zeigt das Bild, welches stellvertretend für den deutschen Partner steht, einen Mann, der im Gesicht - von seinen Kämpfen um das Aufenthaltsrecht des Partners - Schrammen aufweist. "Man riskiert Kopf und Kragen", um seinen Partner nach Deutschland zu holen, ein Land in dem es, so meinen viele Deutsche, bereits "zu viele Ausländer" gibt.

Die zweite Ebene läßt sich mit dem Begriff "Minderheiten" kennzeichnen. "Klischees" wird "Contra" gegeben. Der gezeigte ausländische Partner, ein am Körper bemalter Aborigine, telefoniert mit dem Satellitentelefon. ,Denkt nicht', so heißt das Symbol übersetzt, ,nur weil Ausländer anders sind, seien sie hinter der Entwicklung zurückgeblieben'. Und: ,Gibt es wirklich zu viele Ausländer in Deutschland?', fragt die Collage. Was ist mit den in ihrem Heimatland verfolgten und unterdrückten Menschen, die dort "Kopf und Kragen riskieren"?

Die dritte Ebene bezieht sich auf die Minderheiten in Deutschland, die zwar ihre Persönlichkeit entfalten können und Spaß haben, dabei aber vergessen, daß es solche Menschen gibt, die leiden. Die Aufforderung heißt: Spiegelt Euch nicht selber, sondern "Macht mit".

Eine weitere Collage beschreibt eine ähnliche Geschichte, ruft dabei die Regierungskoalition zum "Fair Play", also der Erfüllung der Wahlversprechen auf. Ob diese Versprechen erfüllt werden können, bleibt abzuwarten: "Ist Licht am Ende des Tunnels?" Kann der "Traum von der Einheit" schwuler binationaler Paare sich erfüllen?

Der Kontakt zu den Ausländerbehörden – Rechtliche Einschränkungen

Hat man es geschafft und kann zusammenleben, so fühlen sich die Paare als "Minderheit in der Minderheit" einer "Doppeldiskriminierung" ausgesetzt. Sie erfahren in mehrfacher Hinsicht "Abhängigkeit": Hinsichtlich der fehlenden rechtlichen Anerkennung ihrer Beziehung, der "Rechtlosigkeit" und den damit verbundenen "Problemen mit den Beamten" und hinsichtlich der damit verbundenen Abhängigkeit des ausländischen von seinem deutschen Partner, seiner Partnerin.

80% der deutschen Partner und 87% der ausländischen Partner hatten Erfahrungen mit dem Kontakt zur Ausländerbehörde. 54% der Paare schildern ihre Erfahrungen mit dem Ausländeramt als eher negativ. Folgende Faktoren tragen zu dieser Einschätzung bei:

Schließlich unterliegen 92% der ausländischen Partner und Partnerinnen ausländerrechtlichen Restriktionen. Die wohl wichtigste Restriktion ist das Verbot oder die Einschränkung der Arbeitsaufnahme für die ausländischen Partner in Deutschland. Nur 14% der ausländischen Partner sind im Besitz einer unbeschränkten Arbeitserlaubnis. Weitere 28% können nur solche Arbeit aufnehmen, für die kein Deutscher oder EU-Bürger in Frage kommt. Innerhalb dieser Teilgruppe arbeiten 44% (im Besitz einer unbeschränkten oder beschränkten Arbeitserlaubnis) nicht. Die Mehrheit lernt die deutsche Sprache oder studiert. 26% dieser Menschen sind arbeitslos.

Die Mehrheit von 58% der ausländischen Partner darf aber in Deutschland keine Arbeit aufnehmen!

Dieses Verbot der Arbeitsaufnahme hat für die ausländischen Partner und Partnerinnen sowie die Partnerschaften erhebliche negative Konsequenzen. In einer Frage wurden diejenigen befragt, denen oder deren Partner es verboten ist, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen. In der folgenden Tabelle werden die Antworten der ausländischen Partner und Partnerinnen wiedergegeben:

Ausl. Partner
N=42
%
Ich bin häufig frustriert, weil ich finanziell keinen Beitrag zu unserer Partnerschaft leisten kann 71
Ich fühle mich sehr von meinem/r Freund/Freundin abhängig 69
Ich fühle mich minderwertig, weil ich in Deutschland nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann 60
Ich langweile mich sehr, da ich keine sinnvolle Aufgabe habe 50
Mir macht das nicht soviel aus, da ich zur Zeit die deutsche Sprache lerne oder studiere 14
Mir macht das nicht soviel aus, da ich gerne im Haushalt arbeite und/oder mehr Zeit für meine Hobbies habe 2
Anderes 7
Keine Angaben 5

83% der deutschen Partner und Partnerinnen fühlen denn auch die gesteigerte Verpflichtung, dafür sorgen zu müssen, daß beide Partner von ihrem Einkommen leben können7.

Daß es dabei zu finanziellen Problemen kommen kann, ist evident. Die Möglichkeit, daß die ausländischen Partner im Falle von finanziellen Engpässen zumindest Teilzeit arbeiten könnten, wie es heterosexuellen Beziehungen möglich ist, in denen nur ein Partner arbeitet, ist vielen dieser Partnerschaften nicht gegeben. 38% kämpfen in ihrer Partnerschaft mit finanziellen Problemen. Neben dem Problem der Arbeitserlaubnis sehen sich die Paare noch weiteren rechtlichen Restriktionen gegenüber:

Total
N=165
%
Ich/Er/Sie darf nicht als Selbständige(r) arbeiten 68
Das Visum ist zeitlich befristet, kann aber verlängert werden 50
Ich/Er/Sie bin/ist an den gegenwärtigen Aufenthaltsort gebunden – ich/er/sie kann nicht umziehen 36
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, muß oder mußte ich/mein(e) Partner(in) erst ausreisen 28
Die beruflichen und/oder schulischen Qualifikationen werden nicht anerkannt 22
Die Aufenthaltsgenehmigung ist zeitlich befristet und kann nicht oder nicht mehr verlängert werden 17
Keine weiteren rechtlichen Einschränkungen 7
Anderes 5
Keine Angaben 1

Das Leben der Paare

Das Problem der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für die ausländischen Partner, die eingeschränkten Handlungsspielräume der Paare, die mit den rechtlichen Restriktionen des ausländischen Partners gegeben sind, schweißt die Paare eng zusammen - sofern sie die Stärke besitzen durchzuhalten. Nicht bekannt ist zum Beispiel die Zahl der Beziehungen, die bereits an diesen Schwierigkeiten scheitern.

Was ist nun das Rezept für eine glückliche binationale Partnerschaft? Diese Frage beantworteten die Teilnehmer an der Gruppenveranstaltung in freier Assoziation8. Spontan an erster Stelle stehen die Wünsche:

Die glückliche binationale Partnerschaft bedarf der Anerkennung als ,Familie', die mit dem Ja-Wort vor dem Standesamt beginnt. So wird die eigene Familie, welche man gegründet hat, in die Herkunftsfamilie formal integriert.

Die Begriffe "Trauschein" und "Familienstammbuch" symbolisieren zugleich die Werte, die man in heterosexuellen Partnerschaften damit verbindet: Man hält sich die Treue, lebt in einer monogamen Beziehung, die auf unbegrenztem Vertrauen basiert und auf unbestimmte Zeit angelegt ist. Um ein ,Familienstammbuch' mit Leben zu füllen und den Wunsch, sich als gleichgeschlechtliches Paar in den ,Stammbaum' verwirklichen zu können, ist die Unterstützung der Herkunftsfamilien notwendig. 77% der Befragten sind der Ansicht, daß es von Vorteil sei, wenn die Herkunftsfamilien der jeweiligen Partner diese Partnerschaft unterstützen.

64% der Familien der deutschen Partner wissen über die gleichgeschlechtliche Beziehung Bescheid und akzeptieren sie. Allerdings ist dies nur bei 34% der Familien des ausländischen Partners der Fall. Der wesentlich geringere Anteil bei den ausländischen Familien ist dadurch bedingt, daß in vielen dieser Länder Homosexualität noch unter Strafe steht und eine Schande für die Familie ist. Dies betrifft z. B. viele asiatische Länder, aus denen 44% der ausländischen Partner in dieser Untersuchung stammen.

97% der Befragten unterstützt die Forderung der meisten Lesben- und Schwulenorganisationen nach der vollen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare mit der heterosexuellen Ehe.

94% sehen die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung als selbstverständlich an.

39% sehen dies auch für den Unterhaltsanspruch im Falle einer Trennung.

81% würden ihren Partner heiraten, falls die Gleichstellung mit der heterosexuellen Ehe erreicht würde. 60% sehen überhaupt keine Gründe, die gegen eine Heirat sprechen.

73% der quantitativ Befragten sehen besondere Ansprüche an den Charakter des Einzelnen in einer binationalen Partnerschaft - im Vergleich zu nicht binationalen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - gestellt, damit eine solche Beziehung klappt: Ein besonders hohes Maß an Vertrauen, Respekt und Verständnis, mehr an Mut, einen stärkeren Charakter.

Charakteristik der Partnerschaften

Spontan nennen die Gruppenteilnehmer kaum die Vorteile einer binationalen Beziehung, was zeigt, unter welchem gesellschaftlichen Druck die Partnerschaften stehen. Auf Nachfrage werden folgende positiven Merkmale, welche mit einer solchen Beziehung verbunden sind, genannt: "Das Bunte, Das Multikulturelle, Eine andere Kultur kennenlernen, Die gegenseitige Bereicherung u.v.m." Diese Einschätzung wird auch von der Mehrheit der quantitativ Befragten geteilt.

Es zeigt sich, daß es für viele Partner die Gegensätze sind, welche beide Partner aneinander attraktiv finden, die Entdeckung einer anderen Kultur und die damit verbundene gegenseitige Bereicherung. Eine binationale Partnerschaft erscheint 57% der Befragten als eine, in der das Sprichwort gilt: "Gegensätze ziehen sich an."

Trotz der kulturellen Ungleichheit der Partner, die aus der Binationalität resultiert, gibt es eine Minderheit von 30%, die dem Sprichwort `Gleich und Gleich gesellt sich gern« zustimmen. Hier ist aber zu vermuten, daß die Befragten bei dieser Frage eher an eine seelische Verwandtschaft als an charakterlich-kulturelle Differenzen dachten.

Diese auf Dauer angelegte Beziehung kämpft auch nach innen mit gesteigerten Schwierigkeiten des Zusammenlebens. Insgesamt 68% sehen besondere Schwierigkeiten, die auf der Tatsache beruhen, daß die Partner aus unterschiedlichen Nationalitäten stammen. Davon meinen 77%, es sei das Problem, daß zwei Kulturen ihren Weg zueinander finden müssen. 64% nennen Sprachprobleme. "Ich muß mich einfühlen in die andere Kultur", meinen 63%.

Gleichgeschlechtliche binationale Partnerschaften als neue Form einer Familie?

Alle in der Gruppenveranstaltung bearbeiteten Aufgaben thematisieren immer wieder die Thematik ,Familie'. In der Tat lassen sich diese Partnerschaften mit dem Begriff ,Familie', im Sinne einer heterosexuellen Ehe ohne Kinder beschreiben, wenn auch das letztlich entscheidende Element, welches mit diesem Begriff verbunden ist, nämlich Kinder bekommen zu können, biologisch zumindest nicht erreicht werden kann. Allerdings kann man sie aber als Paare beschreiben, welche für die Aufnahme von Kindern in den Haushalt bereit und vorbereitet sind. 67% unterstützen die Forderung nach dem Adoptionsrecht auch für gleichgeschlechtliche Paare, wodurch in der Tat die Familienbildung komplettiert werden könnte.

Gleichgeschlechtliche binationale Partnerschaften sind auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, bestehend aus zwei im sozialen, kulturellen Sinn, statt im biologischen, unterschiedlichen Menschen. Sie leben zu 87% in einer monogamen Beziehung.

Aussichten

Zum Abschluß noch ein Blick in die Zukunft. Wie wird sich das Leben der gleichgeschlechtlichen binationalen Paare ändern, falls es ihnen möglich wird zu heiraten und sobald zumindest das Aufenthaltsproblem für die ausländischen Partner gelöst ist?

Um der Antwort auf die Frage näher zu kommen, betrachten wir die Teilgruppe derjenigen näher, in der der ausländische Partner bzw. die Partnerin aufgrund eines ministeriellen Erlasses oder aufgrund der Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde nach Deutschland eingereist ist.

Es zeigt sich, daß diese Gruppe eher dazu neigt, mit Deutschland einen "persönlichen Spielraum" zu verbinden, das heißt, ihr Leben gestaltet sich freier und offener. Sie können so ein "materiell besseres Leben führen" und verspüren vor allem in Deutschland auch häufiger ,Freude'.

Sollten zukünftig gleichgeschlechtliche binationale Paare ,heiraten' können und so viele heute damit verbundene rechtliche Probleme gelöst sein, dann werden sie ein freieres und erfüllteres Leben führen können, ein Leben mit neuer Beziehungsstruktur, welche alle Strukturelemente mit der heterosexuellen Partnerschaft teilt, die aber doch anders ist.

<< Binationale Paare im Recht ^ zur Übersicht ^ Hauptamtliche Binats-Arbeit >>