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Häufig muß das Paar mit langen Trennungszeiten fertig werden, da die
Aufenthaltsgenehmigung des ausländischen Partners, der ausländischen
Partnerin, langen Behördenwegen unterliegt. Dies macht vielen heftig
Angst davor, daß sie einander über die lange Zeit doch verlieren. Ist
die Aufenthaltsgenehmigung erreicht, muß der deutsche Partner, die
deutsche Partnerin für den Lebensunterhalt des Paares alleine
aufkommen, da im allgemeinen erst einmal keine Arbeitserlaubnis für
die ausländische Partnerin, den ausländischen Partner erteilt wird;
sie oder er gerät damit in eine manchmal kaum zu ertragende
Abhängigkeit, was mit starken Minderwertigkeitsgefühlen einher gehen
kann. Gerät die deutsche Partnerin, der deutsche Partner in
finanzielle Schwierigkeiten z. B. durch Arbeitslosigkeit, droht dem
Paar Trennung durch Ausweisung des ausländischen Partners, der
ausländischen Partnerin; hier sind starke Ängste von beiden
auszuhalten. Ohnehin muß die ausländische Partnerin, der ausländische
Partner sich in einer für ihn oder sie völlig fremden Kultur und
Mentalität einleben, was zu heftigen Identitätskonflikten führen kann.
Beide müssen als Paar häufig große kulturelle Unterschiede
überbrücken, die zu Mißverständnissen und auch zu wechselseitigem
Unverständnis führen können, oft sind unterschiedliche religiöse
Hintergründe Ursache für ungeahnte Spannungen in der Beziehung.
Bei all diesen Problemen stehen gleichgeschlechtliche binationale
Paare aber nicht allein: Die bestehenden Selbsthilfegruppen und die
daraus erwachsenen, ehrenamtlichen Berater und Beraterinnen können
Ratsuchende mit rechtlichen und formalen Aspekten vertraut machen und
sie an erfahrene Fachanwälte für Ausländerrecht verweisen. Mit einer
kompetenten oder sogar professionellen psychosozialen Beratung sind
sie aber sowohl zeitlich als auch fachlich überfordert.
Hier soll die neu geschaffene Stelle greifen. Sie hat die Aufgabe
sowohl psychosoziale Beratungen in Binats-Gruppen anzubieten, als auch
ehrenamtliche Berater und Beraterinnen in Gesprächsführungs- und
Beratungstechniken zu schulen und weiterzubilden.
Judith Opitz ist 39 Jahre und lebt seit 20 Jahren offen lesbisch. Von
Beruf ist sie Diplom-Psychologin und hat vielfältige Erfahrungen in
Beratung/Therapie, Supervision und Erwachsenenbildung.
Hauptamtliche Binats-Arbeit:
Stelle zum Aufbau eines psychosozialen Beratungsnetzes eingerichtet.von Judith Opitz. B.nats-Projektleiterin im LSVD
Im November 1999 wurde vom LSVD-Sozialwerk eine neue halbe Stelle
eingerichtet, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend für drei Jahre finanziert wird. Die Zielvorgabe ist der
Aufbau eines psychosozialen Beratungsnetzes für binationale
gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland. Binationale
gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind vielfältigen Belastungen
ausgesetzt, nicht nur durch die überaus schwierige rechtliche
Situation, auch emotional sind enorme Zerreißproben von ihnen
durchzustehen. Hier seien nur einige typische Beispiele genannt:
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