Diskussionspapier
MENSCHENRECHTE FÜR LESBEN UND SCHWULE
Thema für die Verbandsarbeit des LSVD?
Zur Menschrechtssituation außerhalb der Mitgliedsstaaten des
Europarats
Weiterhin sind Schwule, Lesben, Bisexuelle
und Transgender Verfolgungen ausgesetzt:
In 80 Staaten werden Lesben und Schwule
weiterhin strafrechtlich verfolgt (bis hin zur Todesstrafe
unter islamischen Recht).
Von Seiten des Staates, der Gesellschaft
und der Familien sind Lesben, Schwule, Bisexuelle und
insbesondere Transgender in vielen Ländern massiven
Übergriffen ausgesetzt - bis hin zu Folter und Mord (siehe
z.B. den Bericht von Amnesty International „Crimes of
hate, conspiracy of silence - Torture and ill-treatment
based on sexual identity".)
Von den Verfolgerstaaten wird sogar verhindert, dass ihre
Probleme auf UNO Ebene überhaupt benannt werden!
Andererseits hat es in den letzten Jahren
auch positive Entwicklungen gegeben:
In vielen Staaten Lateinamerikas, der
Nachfolgestaaten der Sowjetunion, Afrikas und Asiens bilden
sich mutige Organisationen, die sich für die Rechte von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender einsetzen.
Dieses Jahr feiert die „International Lesbian and Gay
Association" (ILGA) ihr 25jähriges Bestehen bei ihrer
Weltkonferenz, die zum erstenmal in Asien (Manila)
stattfinden wird.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof
hat die Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender in den
Mitgliedstaaten des Europarats deutlich gestärkt und damit
für die Rechtsprechung weltweit ein Beispiel gesetzt.
In Südafrika, Ecuador und Fidschi wurde
die Nichtdiskriminierung von Lesben und Schwulen in neuen
Verfassungen mit aufgenommen. In Südafrika und Brasilien
werden gleichgeschlechtliche Paare bereits punktuell
anerkannt, und es gibt Pläne eine Eingetragene Partnerschaft
als Rechtsinstitut zu schaffen.
Bisheriges Verhalten der Bundesregierung:
Seit 1993 unterstützt die Bundesregierung
kontinuierlich ILGA/IGLHRC als NGOs mit Rederecht in UNO
Gremien/Konferenzen.
Seit dem 5. Menschenrechtsbericht wird
das Thema „Diskriminierung von Schwulen und Lesben" auch in
der Öffentlichkeitsarbeit thematisiert.
In den letzten beiden Legislaturperioden
sind einige Anfragen von Bündnis90/Die Grünen, PDS und FDP
zu Einzelfragen im Themenkomplex (z.B. Simbabwe, China, El
Salvador ...) von der Bundesregierung meist eher
zurückhaltend positiv beantwortet worden. Grundsätzlich und
in der Tiefe hat bisher keine Auseinandersetzung mit dem
Themenkomplex im Bundestag stattgefunden. Die Große Anfrage
von Bündnis 90/ Die Grünen von Ende 1997 zum Thema
Menschenrechte von Lesben und Schwulen ist in der 13.
Legislaturperiode nicht mehr beantwortet worden.
Forderungen des LSVD an die Bundesregierung und die im
internationalen Bereich tätigen Institutionen:
Weiterhin das Thema offensiv in
multilateralen Foren der UNO zu vertreten; insbesondere
müssen Menschrechtsverletzungen diskutiert werden. Und es
muss für ILGA und andere NGOs einen offiziellen Status
geben.
Bei Gesprächen mit Verfolgerstaaten wie
Ägypten oder Simbabwe sind die Menschenrechtsverletzungen
auf allen Ebenen anzusprechen.
Die Verfolgung von Lesben und Schwulen in
einzelnen Berichtsländern ist im Menschenrechtsbericht auch
konkret zu benennen.
Menschen, die auf Grund ihrer sexuellen
Identität verfolgt werden, ist in Deutschland Schutz zu
gewähren.
Die Achtung der Menschenrechte von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender ist in den
Kriterienkatalog zum Monitoring des BMZ aufzunehmen, wenn es
gilt, die Einhaltung der Verpflichtung der Nehmerländer zu
„good Governance" zu prüfen.
Im Rahmen des Europäischen Rates auf die
Achtung der Menschenrechte zu drängen im Rahmen des
Monitoring von EU Handels- und Entwicklungshilfeabkommen.
In der „Außendarstellung" der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Arbeit der
Goethe-Institute, der Deutschen Welle, der Botschaften vor
Ort und der politischen Stiftungen ist die Situation von
Lesben und Schwulen in Deutschland mit darzustellen (z.B.
das neue Lebenspartnerschaftsgesetz).
Vor Ort ist die Arbeit von
schwullesbischen Organisationen im Rahmen der vorhandenen
Möglichkeiten für Menschenrechtsarbeit und für die
Förderungen der Zivilgesellschaft zu unterstützen. Dabei
kann z.B. die Bereitstellung von Räumen für eine
Podiumsdiskussion oder einen Filmabend bereits ein wichtiger
Schritt sein.
Was der LSVD als Verband zum Themenkomplex
„Menschrechte von Schwulen und Lesben" tun kann:
Bei den Menschrechtsinstitutionen in
Deutschland Aufklärungsarbeit zum Thema leisten. Insbesondere
kann an konkreten Entwicklungen die Realität der Verfolgung
deutlich gemacht werden. Dabei soll daraufhin hingewirkt werden,
dass die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgender als Teil der allgemeinen Menschenrechte angesehen
werden. In der Menschrechtsarbeit der Bundesrepublik Deutschland
sollen diese Rechte als unverzichtbares Element integriert
werden.
Die folgenden Institutionen wären dabei
Ansprechpartner:
Das Auswärtige Amt
Das Bundesministerium für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit
Der Menschenrechtsausschuss des
Bundestags
Die Arbeitsgruppen zum Thema
Menschenrechte der Bundestagsfraktionen
Das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge
Die politischen Stiftungen (Adenauer,
Böll , Ebert, Luxemburg, Naumann, Seidel)
Das Goethe-Institut / Inter Nationes
Die Deutsche Welle
Das Deutsche Institut für Menschenrechte
Das Forum Menschenrechte: Netzwerk
deutscher Menschenrechtsorganisationen
Dabei sollte der LSVD mit anderen
interessierten deutschen lesbischschwulen Organisationen
kooperieren: z.B. den Gruppen innerhalb der Parteien und der
Amnesty International Gruppe MERSI. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit international mit anderen Organisationen
zusammenzuarbeiten: ILGA, IGLHRC, dem Amesty International
LGBT-Network und der „Intergroup on Gay and Lesbian Rights" im
Europäischem Parlament.
AUFRUF AN DIE MITGLIEDER ZUR MITARBEIT
Wer Interesse hat, in einer AG
„Internationales/Menschenrechte" mitzuarbeiten, melde sich bitte
bei der Kölner Geschäftsstelle oder schickt direkt eine Email an
den Internationalen Koordinator Philipp Braun:
ilga@lsvd.de
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