- Mit dem Antidiskriminierungsgesetz sollen folgende
vier EU-Antidiskriminierungrichtlinien umgesetzt werden:
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Richtlinie 2000/43/EG
Diskriminierung wegen Rasse und ethnische Herkunft in
Beschäftigung und Beruf sowie beim Zugang zu und bei der
Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen)
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Richtlinie 2000/78/EG
Diskriminierung wegen Religion, Weltanschauung, Behinderung,
Alter und sexueller Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf)
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Richtlinie 2002/73/EG
Diskriminierung wegen des Geschlechts in Beschäftigung
und Beruf
- Richtlinie 2004/113/EG
(AmtsBl. EG L 373/37 v.
21.12.2004)
Diskriminierung wegen des Geschlechts beim Zugang zu und
bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
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