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Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention

  • Wortlaut des Protokolls (englisch)

    Das Protokoll Nr. 12 sieht ein grundsätzliches Diskriminierungsverbot vor. Das derzeitige Diskriminierungsverbot der Konvention (Art. 14) bezieht sich nämlich nur auf Fälle von Diskriminierung bei der Inanspruchnahme des einen oder des anderen von der Konvention garantierten Rechts. Das neue Protokoll hebt diese Beschränkung auf und legt fest, dass niemand unter keinerlei Vorwand von einer öffentlichen Behörde diskriminiert werden darf.
     

  • Erläuternder Bericht (englisch)
     
  • Unterschriften und Ratifikationsstand

    Deutschland weigert sich, das Protokoll zu ratifizieren. Die Bedenken Deutschlands betreffen "insbesondere das Beamten-, Sozial-, Ausländer- und Asylrecht", so Bundesjustizministerin Zypries in einem Brief vom 29.07.2004 an den LSVD.


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