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Rundbrief für die Mitglieder
März 2001 - Teil 4


 

FemSecure/GaySecure® -Corner

Unter dieser Rubrik werden regelmäßig aktuelle Versicherungsfragen der Mitglieder geklärt und Neuigkeiten zu FemSecure/GaySecure® , dem neuen Versicherungskonzept für LSVD-Mitglieder, veröffentlicht.

2001 – Das Jahr, in dem wir Kontakt aufnehmen.....

1. weitere Infos zur Rechtsschutzversicherung zum Lebenspartnerschaftsgesetz

Wir haben viele Anfragen zur Rechtsschutzversicherung zum Lebenspartnerschaftsgesetz von Euch erhalten. Worauf beim Abschlus einer Rechtsschutzversicherung diesbezüglich zu achten ist, möchten wir freibleibend kurz zusammenstellen:

Frage

Antwort

Ab wann gilt der volle Versicherungsschutz?

Es gilt grundsätzlich eine Wartezeit von drei Monaten, bis der voll Versicherungsschutz gewährt wird. Tipp: Bestand vorher schon eine Rechtsschutzversicherung, so kann die Wartezeit gegebenenfalls erlassen werden.

Sollte ich mich alleine versichern?

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, den Lebensgefährten mitzuversichern. Häusliche Gemeinschaft ist nicht erforderlich!

Was wird vorausgesetzt, damit in Partnerschafts- angelegenheiten Versicherungs- schutz besteht?

Voraussetzung ist das Bestehen einer Lebenspartnerschaft. Wenn es dann über eine bestimmte Frage (z.B. Höhe des Gehaltes, Höhe der Erbschaftssteuer) zum Streit kommt.

Was ist dann eigentlich versichert?

Zunächst einmal der Beratungsrechtsschutz. D.h. die Vorab-Beratung durch einen Rechtsanwalt im Familien- und Erbrechts gilt versichert, sofern diese weder gerichtlich noch außergerichtlich weiterverfolgt wird. Die weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes darüber hinaus ist also nicht versichert!

 

Sofern das Lebenspartnerschaftsgesetz oder die Umsetzung dieses Gesetzes zu Rechtsstreitigkeiten führt, kann jeder zunächst vor allgemeinen Gerichten klagen. Der Klageweg über die entsprechenden Instanzen wird von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Erst wenn der /die Betroffene auch von der höchsten Instanz kein Recht bekommen hat, kann er / sie eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Nur diese Verfassungsbeschwerde wird nicht von der Rechtsschutzversicherung getragen. Ihre Kosten sind aber nicht sehr hoch, da das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kostenfrei ist. Es fallen nur die Kosten des Rechtsanwaltes an.

 

Zudem sind natürlich die Bausteine Privat-, Berufs-, Miet- und Verkehrsrechtsschutz in dem günstigen Kombi-Paket enthalten.

Was kostet diese Versicherung?

DM 498,00 für Partner/innen. Günstigere Prämie gibt es, wenn eine Selbstbeteiligung gewählt wird.

2. Ab 01.01.2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschafft worden!!!!!

Der deutsche Bundestag hat weitere drastische Veränderungen der Gesetzlichen Renten-/ Erwerbsunfähigkeitsversorgung beschlossen und durchgesetzt! Konkret bedeutet dies für alle die bisher nur gesetzlich versorgt sind:

Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente ab 01.01.2001! Diese wird ersetzt durch eine zweistufige, arbeitsmarktunabhängige Erwerbsminderungsrente. Erhebliche Leistungsdefizite sind die Folgen, da eine volle Rente erst dann gezahlt wird, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Die drastische Verschlechterung der gesetzlichen Versorgung soll folgendes Beispiel veranschaulichen:

Wenn man X Stunden trotz Erkrankung tätig sein kann

erhält man

dies entspricht

mehr als 6 Stunden täglich

keine Rente

DM 0,--

3-6 Stunden täglich

halbe Rente

nur 17% des letzten Bruttos

weniger als 3 Stunden täglich

volle Rente

nur 34% des letzten Bruttos

Alle unter 40-jährigen (ab Geburtsjahr 1961), die in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind und ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, dürfen ab 2001 auf alle Berufe am Arbeitsmarkt verwiesen werden! In diesem Fall wird keine Rente gezahlt, sondern auf einen anderen Beruf verwiesen!

Zur Schließung dieser neuen Versorgungslücken könnte Ihr prämiengünstige Tarife unterschiedlicher Versicherer erhalten. Wir helfen Euch gern bei der Auswahl entsprechender Anbieter.

3. Ab 01.01.2002 gibt es die staatlich geförderte Altersvorsorge („Riester-Rente")

Wer kann diese Förderung erhalten?

alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

Welche Anlageformen sind möglich?

Von den Bundesaufsichtsämtern zertifizierte Anlagen. Hierzu zählen Direktversicherungen, private Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne.

Wie hoch muss die private Eigenvorsorge sein damit die volle Förderung gewährt wird?

  • im Jahr 2002 und 2003 müssen 1%

  • im Jahr 2004 und 2005 müssen 2%

  • im Jahr 2006 und 2007 müssen 3%

  • und ab 2008 müssen 4% des rentenversicherungspflichtigen Bruttoverdienstes in eine solche Anlageform eingezahlt werden, damit man die volle Förderung erhält.

Wie hoch ist die Förderung?

  • im Jahr 2002 und 2003 DM 75,-- pro Jahr + DM 90,-- pro Kind

  • im Jahr 2004 und 2005 DM 150,-- pro Jahr + 180,-- pro Kind

  • im Jahr 2006 und 2007 DM 225,-- pro Jahr + 270,-- pro Kind

  • ab 2008 DM 300,-- + 360,-- pro Kind

Das zuständige Finanzamt prüft zudem, ob die Berücksichtigung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

Wovon wird diese geförderte Anlagebetrag gezahlt?

Vom Bruttoverdienst. Der Anlagebetrag setzt sich aus dem Eigenbetrag (Anteil aus dem Bruttoverdienst) und dem Zuschuss vom Staat zusammen. Dies bedeutet, dass die Besteuerung erst im Rentenalter stattfindet!

Kann ich jetzt bereits eine Rentenversicherung abschließen, die ab 2002 gefördert wird?

Ja, aber es gibt bis jetzt nur wenige Anbieter, die eine Option auf Umwandlung in eine staatlich geförderte private Rentenversicherung anbieten. Diese können wir Euch gern aufgeben.

Wir bieten alternativ bis zum 31.12.2001 allen LSVD-Mitgliedern einen Sondernachlass in der privaten Rentenversicherung von über 5 % an. Die Kapitalabfindung bleibt ab einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren steuerfrei.

Sofern Ihr zu den o.g. Themen weitere Fragen habt, fordert einfach weitere Infos per eMail von uns an!
Informationen und Angebote erhaltet Ihr bei:

ComVers GmbH – www.gaysecure.de

Marienthaler Str. 94, 20535 Hamburg,

Tel.: 040/298721-0 – Fax: 040-298721-99 – eMail: CV-Versicherung@comvers.de


Noch mehr Tipps

Migrantinnen und Migranten unterschiedlicher sexueller Orientierung

Die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, hat die neue Broschüre "Lebenswelten von Migrantinnen und Migranten in Berlin" (Nummer 19 in der Reihe „Dokumente lesbisch-schwuler Emanzipation") vorgelegt. Darin werden Lebenssituationen ethnischer und kultureller Minderheiten beschrieben. Der Schwerpunkt liegt auf dem Leben von Migrantinnen und Migranten unterschiedlicher sexueller Orientierung. Autorinnen und Autoren nichtdeutscher Herkunft schildern in Interviews ihre Erfahrungen. In mehreren Aufsätzen werden Konflikte zwischen nicht deutschen Herkunftsfamilien und deutscher Mehrheitskultur dargestellt. Ein Überblick über Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten, die sich lesbisch, schwul oder bisexuell orientieren, rundet das Angebot der Broschüre ab.

Die Broschüre "Lebenswelten von Migrantinnen und Migranten in Berlin" kann angefordert werden bei der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, Abt. V D, Beuthstr. 6-8, 10117 Berlin, per Fax (030) 9026-5008 oder per eMail: Gleichgeschlechtliche@SenSJS.verwalt-Berlin.de

Die Broschüre ist im Internet zu finden unter: www.SenSJS.Berlin.de/gleichgeschlechtliche

Münster I: Neuer Treff für Schwule und Lesben

„Uferlos im Uferlos" heißt der neue Treff, der ab 6. April jeden Dienstag ab 20 Uhr Schwule und Lesben jeden Alters in das Lokal an der Bismarckallee ziehen wird. „Wir haben wahrgenommen, dass viele Schwule und Lesben in Münster nach einem offenen Treffpunkt suchen, der das Kennenlernen erleichtert," so Initiator Peter Duscha vom LSVD Münster. „Das Uferlos als moderne und großzügige Kneipe mit angenehmer Atmosphäre erscheint uns hierfür ideal."

Der LSVD, Träger der Jugendgruppe „Youngs", war bisher dienstags mit „Youngs o.25" am Start. Der Treff im CUBA hatte sich anfangs an all diejenigen gerichtet, die aus der Jugendgruppe herausgewachsen waren. „Mittlerweile hat Youngs o.25 jedoch eine eigene Dynamik entwickelt und zieht Menschen vieler Altersgruppen an", so Peter Boehnke, Leiter der „Youngs". „Wir wollen mit unserem Umzug ins Uferlos unser Angebot ausbauen und ausdrücklich alle Schwulen und Lesben einladen."

Infos: LSVD Münster/Youngs, Schaumburgstraße 11, 48145 Münster, Tel. 0251-6068925, Fax 0251-6068926, info@lsvd-muenster.de Termin: Ab April jeden Dienstag, 20 Uhr, Uferlos, Bismarckallee (an der Aasee-Mensa). Timo Kerßenfischer, timo@lsvd-muenster.de, 0179-5959670

Münster II: Neue Partyreihe zugunsten sozialer Organisationen

„Emergency" nennt sich eine neue Partyreihe in Münster. Jeden ersten Freitag im Monat sorgen bekannte DJs mit Dance- und Pop-Musik auf zwei Dance areas für heiße, durchtanzte Nächte. „Daneben wird es immer auch ein aufregendes Showprogramm geben", versprechen die Veranstalter. Auf den Eintrittspreis von 12 Mark wird jeweils eine Mark aufgeschlagen. Mit dem Erlös sollen „soziale Institutionen und Projekte gefördert werden, die um Akzeptanz für Schwule und Lesben werben oder HIV-Präventionsarbeit leisten." Der Erlös der großen Eröffnungsparty am 6. April geht an die AIDS-Hilfe Münster, danach sollen im regelmäßigen Turnus andere Organisationen wie das Jugendzentrum Anyway, das Hospiz Lebenshaus, der LSVD Münster oder das schwule Netzwerk NRW bedacht werden. Eröffnungsparty: Freitag, 6. April, 22 Uhr, Dockland, Hafenweg (Nähe Halle Münsterland), Eintritt 12 + 1 Mark.

Web-Tipps

http://www.sozialnetz-hessen.de/homosexualitaet/referat

Die homepage des Bereichs „Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen" im Hessischen Sozialministerium bietet ein Verzeichnis aller (im Bund und den Ländern) existierenden Lesben- und Schwulenreferate sowie ein Verzeichnis der (kostenlosen) Publikationen an.

http://www.iglhrc.org

Wer zu den Themen Verfolgung von sexuellen Minderheiten, Menschenrechte und Asyl für verfolgte Lesben und Schwule ernsthaft arbeitet, kann auf die homepage der International Gay and Lesbian Human Rights Commission (IGLHRC) in San Francisco nicht verzichten. Hier finden sich nicht nur Länderberichte sowie eine Übersicht von Ländern mit gesetzlichen Antidiskriminierungs- und Partnerschaftsregelungen, sondern auch Informationen zu Ländern, in denen homosexuelle Handlungen kriminalisiert werden, konkrete Fälle von Verfolgung oder Aufrufe zu Protestschreiben. Wir haben jedenfalls das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg auf die hier freigeschalteten Informationen hingewiesen und darauf gedrängt, dass sie bei der Entscheidungsfindung von Einzelentscheidern in Fällen von verfolgten Homosexuellen berücksichtigt werden.

http://www.gleichvielrecht.at

So nennt sich die homepage einer österreichischen Bürgerinitiative zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, hinter der die Lesben- und Schwulenorganisationen Österreichs stehen. Die Kolleginnen und Kollegen in Österreich haben unser Motto der Aktion Jawort „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" übernommen und sammeln fleißig Unterschriften für die eingetragene Partnerschaft. Noch in diesem Monat soll im Nationalrat eine entsprechende BürgerInneninitiative eingebracht werden. Die homepage bietet zudem links zu den Lesben- und Schwulenorganisationen in den verschiedenen österreichischen Städten.

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