Home | Presse | Rundbrief Juni 2003 - Teil 2 | |
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Bundesverband aktuellFachtagung: „Regenbogenfamilien – ihre familiäre und gesellschaftliche Wirklichkeit" Rathaus Schöneberg, Berlin, 11.-12. Oktober 2003 In Deutschland sind lesbische Mütter, schwule Väter und ihre Kinder rechtlich weit schlechter gestellt als heterosexuelle Familien. Auch das Lebenspartnerschaftsgesetz hat hier nur wenig Korrekturen gebracht. Der LSVD will einen Beitrag zur Verbesserung der persönlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Situation von Regenbogenfamilien leisten. Am 11.-12. Oktober 2003 wird der Familien- und Sozialverein des LSVD im Rathaus Schöneberg in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Regenbogenfamilien - ihre familiäre und gesellschaftliche Wirklichkeit" durchführen. Die Tagung dient dem Dialog und der Information von Regenbogenfamilien, interessiertem Fachpersonal und politischen Entscheidungsträgern. Geplant sind Vorträge, Arbeitsgruppen und Podiumsdiskussionen. Prof. Dr. Udo Rauchfleisch wird z. B. einen Vortrag über Dynamiken, Störfelder und Potentiale in Regenbogenfamilien halten. Arbeitsgruppen sind angedacht zur Familienplanung - wie Adoption, Pflegschaft und Insemination - und zu Lebensbereichen des Familienalltags - wie Kindergarten und Schule - bzw. spezifischen Familienkonstellationen - wie z. B. Patchwork-Familien. Die Podiumsdiskussionen werden sich der aktuellen und zukünftigen rechtlichen und politischen Situation von Regenbogenfamilien widmen. Während der Konferenz wird eine spezielle Arbeitsgruppe für Jugendliche angeboten, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Das Programm erscheint im Juli, Anmeldungen wird unsere Kölner Geschäftsstelle entgegennehmen. |
Gesprächsoffensive des LSVD gegenüber der Bundesregierung Auch die EU-Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der „Rasse" oder der ethnischen Herkunft muss der deutsche Gesetzgeber in den kommenden Monaten umsetzen. Der LSVD tritt dafür ein, dass ein darauf aufbauendes zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz sich nicht auf die beiden genannten Merkmale beschränkt, sondern auch ein Diskriminierungsverbot wegen sämtlicher im Grundgesetz und Amsterdamer Vertrag aufgezählten Merkmale enthält, einschließlich des Merkmals der sexuellen Identität. Auch diesbezüglich haben wir Gespräche mit einer Reihe vom Ministerien
geführt. Während einige Gespräche sehr positiv verlaufen sind, waren andere
äußerst enttäuschend. Das gilt vor allem für unser Gespräch mit
Bundesjustizministerin Zypries. Bei den Gesprächen wurden wir immer wieder
gefragt, ob es schon Firmen gibt, die ihre Betriebsvereinbarungen an das
Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst haben (Familien- bzw. Ortszuschlag,
Betriebsrente, Sonderurlaub, sonstige Vergünstigungen) bzw. welche Tarifverträge
schon entsprechend geändert worden sind. Darüber können wir nur lückenhaft
Auskunft geben. |
Gleichstellung im Alltag: Knackpunkt Betriebsrenten Lebenspartner haben in vielen Betrieben und Verwaltungen - freiwillig – aus Anlass ihrer Verpartnerung Sonderurlaub erhalten. Ein Teil erhält auch den Familienzuschlag bzw. den erhöhten Ortszuschlag. Dagegen wird die Einbeziehung der Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung (Betriebsrenten) fast ausnahmslos abgelehnt. Rühmliche Ausnahmen: Die Deutsche Bahn AG hat ihr Tarifvertrags- und ihr Betriebsrentensystem für ihre Beschäftigten bereits voll umgestellt, so dass Lebenspartnerschaften und Ehegatten gleichgestellt sind. Auch bei der Allianz AG haben sich die Konzernleitung und der Gesamtbetriebsrat im April geeinigt, dass Lebenspartner in der betrieblichen Altersversorgung mit Ehegatten gleichgestellt werden sollen. Vorausgegangen war ein intensiver Disput mit einem ehemaligen Betriebsangehörigen über die Anwendbarkeit der Richtlinie 2000/78/EG auf Lebenspartner, also der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die bis Jahresende auch in Deutschland umgesetzt werden muss. Unklar ist, ob auch die Betriebsvereinbarung bei der Allianz AG inzwischen entsprechend geändert worden ist. Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin und das Notarversorgungswerk der Notarkammer Hamburg haben Lebenspartner wie Ehegatten in die Versorgung einbezogen. Und das Land Berlin hat sein Recht einschließlich des Beamtenrechts bereits an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst (Gesetz zur Anpassung des Landesrechts auf Grund der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vom 15.10.2001) Auch bei den Ford-Werken und der Deutschen Bank AG sind eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gleichgestellt. Seit einigen Monaten werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, auch bei der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung wie Ehegatten behandelt. Lufthansa und Hypo-Vereinsbank behandeln Lebenspartner in den meisten Bereichen freiwillig oder aufgrund inzwischen geänderter Betriebsvereinbarungen wie Eheleute (Vergünstigungen, Freistellungen). Die Gleichstellung bei den versorgungsrechtlichen Regelungen ist noch nicht völlig geklärt. Im Tarifvertrag Bau wurden bislang Sonderurlaubsregelungen auf Lebenspartnerschaften ausgeweitet. |
Einhaltung der Wahlversprechen gefordert Ende April hat der Lesben- und Schwulenverband auf einer Pressekonferenz die Bundesregierung aufgefordert, endlich ihre Wahlversprechen umzusetzen. Acht Monate nach der Bundestagswahl ist es an der Zeit, den versprochenen Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes anzugehen, sowie ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen. Der LSVD legte seine ausformulierten Gesetzentwürfe zur Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes sowie ein Eckpunktepapier zum Antidiskriminierungsgesetz vor. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 grünes Licht gegeben zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Es gibt keinen Grund, hier noch länger zuzuwarten. Besonders nachdrücklich haben wir vor Überlegungen aus dem Justizministerium gewarnt, Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität, des Geschlechts oder einer Behinderung aus dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz auszusparen. Damit würde geradezu ein Freibrief für Diskriminierung ausgestellt. Das werden wir auf keinen Fall hinnehmen. Solche Pläne wären einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung absolut unwürdig. |
Informationen zur LSVD-Menschenrechtsarbeit Mitstreiterinnen und Mitstreiter gesucht Noch immer werden Lesben und Schwulen in rund 80 Staaten strafrechtlich verfolgt. Auch sind Lesben, Schwule, Bisexuelle und insbesondere Transgender in vielen Ländern massiven Übergriffen ausgesetzt - bis hin zu Folter und Mord. Verfolgerstaaten verhindern sogar, dass diese unhaltbare Situation auf UN-Ebene anerkannt wird. So hat die Genfer UN-Menschenrechtskommission vergangenen April auf Betreiben von Verfolgerstaaten wie Ägypten und Pakistan den brasilianischen Antrag zu Menschenrechten und sexueller Orientierung vertagt. Die Chance, das Prinzip der Universalität der Menschenrechte zu stärken, wurde vertan. Ägypten und Pakistan hatten vorab innerhalb der Organisation der islamischen Konferenz (OIC) gegen die Resolution Stimmung gemacht. Insbesondere Pakistan hatte den Resolutionsentwurf als „politisch inkorrekt" und „Beleidigung der 1,2 Milliarden Moslems in aller Welt" bezeichnet. Auch der Vatikan hatte hinter den Kulissen heftiges Lobbying gegen die Menschenrechte von Lesben und Schwulen betrieben. Das Thema ist jedoch nicht vom Tisch; die Resolution wird nächstes Jahr erneut auf der Tagesordnung stehen. Die Tatsache, dass die Gegner die Resolution diesmal nur vertagen und nicht in einer Abstimmung niederstimmen konnten und die weltweite Öffentlichkeit war bereits ein Etappensieg für die schwullesbischen Bewegungen weltweit. Andererseits hat es in den letzten Jahren auch positive Entwicklungen gegeben. In vielen Staaten Lateinamerikas, Afrikas und Asiens sowie in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion gründen sich mutige Organisationen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender einsetzen. In diesem Jahr feiert die „International Lesbian and Gay Association" (ILGA) ihren 25. Geburtstag. Ihre Weltkonferenz wird zum ersten Mal in Asien (Manila) stattfinden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender in den Mitgliedstaaten des Europarats deutlich gestärkt und so für die Rechtsprechung weltweit ein Beispiel gesetzt. Auch in Südafrika, Ecuador und in Fidschi wurde die Nichtdiskriminierung von Lesben und Schwulen in die neuen Verfassungen aufgenommen. In Südafrika und Brasilien werden gleichgeschlechtliche Paare bereits punktuell anerkannt, und es gibt Pläne, eine eingetragene Partnerschaft als Rechtsinstitut zu schaffen. Wir fordern, dass Interessenten melden sich bei: |
Informationen zur LSVD-Lobbyarbeit auf EU-Ebene Noch in diesem Jahr muss auch Deutschland zwei EU-Antidiskriminierungsrichtlinien aus dem Jahr 2000 umsetzen. Für viele EU-Staaten scheint allein Europa Motor der Antidiskriminierung zu sein. So auch in Deutschland. Licht in das Dickicht der komplizierten Verfahrensabläufe und der Zuständigkeiten innerhalb der EU-Institutionen bringt der europäische Regionalverband der International Lesbian and Gay Association (ILGA-Europe) in Brüssel, dem rund 130 LGBT-Organisationen aus 30 europäischen Länder angehören. Innerhalb des Netzwerkes, das sich die wichtige Lobbyarbeit gegenüber den europäischen Institutionen und den Regierungen der Mitgliedsstaaten zur Aufgabe gemacht hat, streitet auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland LSVD. Unterstützt wird das Netzwerk durch Fördergelder aus dem EU-Programm zur Bekämpfung von Diskriminierung. Die Arbeit des Netzwerkes hinter den Kulissen in Brüssel, Berlin und anderen Hauptstädten stellt sicher, dass auch von schwullesbischer Seite Einfluss genommen wird auf wichtige europäische Weichenstellungen. Der LSVD lädt alle Interessenten zur Mitarbeit ein! Der Europäische Konvent erarbeitet zurzeit eine Verfassung für die EU. Zunächst fehlte der Aspekt der Antidiskriminierung. Die europäischen Dachverbände der Alten, Behinderten, Frauen, ImmigrantInnen haben daraufhin gemeinsam mit ILGA-Europe entsprechende Änderungen im Entwurf gefordert. Der LSVD hat alle deutschen Mitglieder im Konvent angeschrieben. Klaus Hänsch, Mitglied im Präsidium des Konvents, hat dem LSVD geschrieben, dass er die Forderungen unterstützt. Und Außenminister Fischer antwortete, er werde sich dafür einsetzen, dass „die bisherige Rechtsgrundlage für europäische Antidiskriminierungsmaßnahmen ... im zweiten Teil der Verfassung einen angemessenen Platz findet." Ende Februar beschlossen die Regierungen, dass Menschen, die wegen ihrer sexuellen Ausrichtung verfolgt werden, unter bestimmten Vorraussetzungen als politisch Verfolgte Asyl erhalten können. Damit wird nach der EU-Erweiterung in 25 Staaten anerkannt, dass die Verfolgung auf Grund der sexuellen Ausrichtung eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstellt. Das Europäische Parlament hat im Februar beschlossen, in der geplanten Richtlinie zur Freizügigkeit auch eingetragene LebenspartnerInnen bei deren Umzug in andere EU-Staaten anzuerkennen. Zurzeit ist eingetragenen Paaren, bei denen einer der Partner aus einem nicht EU-Staat kommt, das Führen ihrer Lebenspartnerschaft in EU-Staaten ohne entsprechendes Rechtsinstitut noch verwehrt. Der LSVD hat im Bundesinnenministerium darauf gedrängt, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene stark macht für das Grundrecht auf Freizügigkeit innerhalb Europas. Jetzt sind die Regierungen gefordert. Interessenten melden sich bei: Philipp Braun, LSVD-Bundesvorstand, e-Mail: ilga@lsvd.de |
Diskriminierungsverbot in EU-Verfassung: Anfang Juni legte der Europäische Konvent unter Vorsitz von Giscard d’Estaing den letzten Entwurf für die EU-Verfassung vor. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte, dass in dem vom Europäischen Konvent vorgelegten Entwurf für eine EU-Verfassung die Nichtdiskriminierung u. a. auch aufgrund der sexuellen Orientierung in den verschiedenen Teilen fest verankert ist. So zählen Gleichheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung zu den Werten in der Union (Artikel I-2). Die Bekämpfung von Diskriminierung wird als Ziel genannt (Artikel I-3). Es ist ein großer Erfolg, dass die Grundrechtecharta mit dem Prinzip der Nichtdiskriminierung (Artikel II-21) fester Bestandteil der Verfassung und rechtsverbindlich werden soll. Im konkreten Politikteil wird Antidiskriminierung auch als Ziel für andere Politikfelder festgelegt (Artikel III-1a). Dies alles ist der intensiven Lobbyarbeit von Nichtregierungsorganisationen aus unterschiedlichen Bereichen in den einzelnen EU-Staaten und auf europäischer Ebene zu verdanken. Die International Lesbian and Gay Association ILGA-Europe und der LSVD sind an dieser Lobbyarbeit aktiv beteiligt. Enttäuschend ist jedoch, dass bislang am Prinzip der Einstimmigkeit bei Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Alter oder der sexuellen Orientierung festgehalten wird (Artikel III-5). Und dies angesichts einer auf 25 Mitglieder erweiterten Union! Es wird sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, bei 25 oder mehr Mitgliedsstaaten einstimmige Beschlüsse im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Diskriminierung zu erzielen. Wir stehen deshalb auch weiterhin in Kontakt mit deutschen Mitgliedern des Konvents, um bis Anfang Juli bei den weiteren Verhandlungen zum Teil III der Verfassung zu erreichen, dass künftig Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung durch das Mehrheitsprinzip im Rat sowie durch Mitentscheidung des Europäischen Parlamentes angegangen werden können. |
Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zügig in Angriff nehmen Am 6. Mai 2003 jährte sich zum 70. Mal die Plünderung des von Magnus Hirschfeld gegründeten „Institutes für Sexualwissenschaft" durch die Nationalsozialisten. Die Verwüstung und nachfolgende Schließung des Instituts markierten einen der ersten Höhepunkte der nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen. Aus diesem Anlass bekräftigten der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken" ihre Forderung, endlich auch für die verfolgten Homosexuellen einen würdigen nationalen Gedenkort in der Bundeshauptstadt Berlin zu schaffen. Ein solches Denkmal soll ein beständiges Zeichen setzen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben. Die Regierungsparteien SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben in ihrem Koalitionsvertrag die Errichtung eines Denkmals für die verfolgten Homosexuellen vereinbart. Der Berliner Senat hat bereits seine Unterstützung zugesagt. Wir erwarten nun eine zügige Umsetzung dieses Vorhabens. Zum historischen Hintergrund: Am 6. Mai 1933 hatten NS-Studenten und SA das im Berliner Tiergarten gelegene Institut für Sexualwissenschaft gestürmt und geplündert. Das Institut war 1919 von Dr. Magnus Hirschfeld gegründet worden, dem bekannten Sexualwissenschaftler und Kämpfer für die Bürgerrechte Homosexueller. Die Stürmung des Instituts war der Auftakt für die sogenannte „Aktion wider den undeutschen Geist". Hirschfelds Schriften und Bestände des Instituts wurden am 10. Mai 1933 bei der Bücherverbrennung am Berliner Opernplatz in die Flammen geworfen. |
Uwe Düllberg - Unser neuer Mitarbeiter in der Bundesgeschäftsstelle Seit dem 15. März bin ich in der LSVD-Bundesgeschäftsstelle in Köln als Finanzreferent tätig. Ich bin 35 Jahre alt. Von Beruf bin ich Buchhalter und habe in den vergangenen Jahren weitreichende Erfahrungen in der Buchführung verschiedener Unternehmen sammeln können. Diese Kenntnisse und Kompetenzen stelle ich nun im Rahmen einer Teilzeitstelle dem LSVD zur Verfügung. Unter Anleitung des Bundesschatzmeisters habe ich die Führung der Vereinsfinanzen übernommen. Zusammen mit Angelika Freytag-Schliesch mache ich die Mitgliederverwaltung. In Bezug auf die Projekte des Familien- uns Sozialvereins im LSVD habe ich Controllingfunktionen übernommen. Mit der Umsetzung meiner Aufgaben möchte ich die inhaltliche Arbeit, die der LSVD leistet, unterstützen und dazu beitragen, dass alle Projekte optimal verwaltet und erfolgreich abgeschlossen werden. Das liegt mir sehr am Herzen, da ich meine eigene eingetragene Partnerschaft auch der Lobbyarbeit des LSVD verdanke. Mein Partner und ich sind sehr stolz, dass wir diesen Schritt machen konnten. Uwe Düllberg |
ILSE Initiative lesbischer und schwuler Eltern im LSVD Es haben sich einige neue Regionalgruppe bei ILSE gegründet. Wenn Du Dich einer Gruppe in Deiner Nähe anschließen willst, nur zu! Wenn Du Interesse daran hast selbst eine neue Gruppe ins Leben zu rufen, wende Dich an ilse@lsvd.de. Hier findet Ihr die aktuelle Liste der Gruppen. Weitere Informationen findet Ihr unter .-www.ilse.lsvd.de.
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An Pfingsten fand in München das jährliche Lesbenfrühlingstreffen (LFT) statt. Unsere Frauen waren gleich mit zwei Infoständen präsent, einem Komplettstand im Veranstaltungshaus des Tagesprogramms zusammen mit LSVD fresh und einem Stand mit dem Schwerpunkt ILSE und LSVD-Projekt Regenbogenfamilien im Veranstaltungshaus des Abendprogramms. Unsere Materialien erfreuten sich reger Nachfrage. Elke Jansen, Leiterin des Projektes Regenbogenfamilien hielt einen gut besuchten Vortrag zum Thema „Lesbische Mütter: Zwischen Familienwunsch und -wirklichkeit". Darin wurden Fragen und Wege der Familienplanung und Brennpunkte des Regenbogen-Familienalltags beleuchtet und auf dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage in Deutschland diskutiert. Elke lieferte den Besucherinnen auch einen Einblick in Unterstützungsnetze von und für Regenbogenfamilien. |
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