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Rundbrief für die Mitglieder
Dezember 2003 - Teil 2


 


 

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ILGA-Konferenz in Glasgow

LSVD-Sprecher Philipp Braun in Vorstand der ILGA Europe gewählt

Wir gratulieren unserem Vorstandsmitglied Philipp Braun zur Wahl in den Vorstand der ILGA Europe (europäische Region der International Lesbian and Gay Association). Philipp Braun wurde in Glasgow zusammen mit der Transgenderaktivistin Deborah Lambillotte von der belgischen Gruppe Holebifederatie neu in den achtköpfigen Vorstand des Dachverbandes der europäischen Lesben-, Schwulen, Bisexuellen- und Transgendergruppen gewählt. Der belgische LSBT-Verband Holebifederatie mit Sitz in Gent hat maßgeblich zur Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule in unserem westlichen Nachbarland beigetragen.

Als Schwerpunkte seiner ILGA-Vorstandsarbeit nannte Philipp Braun das Thema Menschenrechte für Lesben und Schwule, die Vorbereitung auf die Europawahlen im Juni kommenden Jahres sowie die Auseinandersetzung mit dem zivilgesellschaftlichen Transformationsprozess in den zehn EU-Beitrittsländern in Bezug auf Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender.

Zentrale Themen der ILGA-Europe-Konferenz, die vom 16. bis 20. Oktober im Glasgow stattfand, waren die Antidiskriminierungsarbeit der ILGA Europe und ihrer Mitgliedsorganisationen, so z. B. die umfassende Lobbyarbeit für die Umsetzung der bestehenden arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinien, die bis Jahresende von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen, die Arbeit für eine umfassende Antidiskriminierungsrichtlinie im Zivilrecht, die alle Gründe aus Artikel 13 EG-Vertrag umfasst, sowie das Thema Verfolgung und Asyl in Europa.

Weitere Informationen auch unter www.ilga-europe.org

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Schily macht Front in Brüssel gegen Rechte von Lesben und Schwulen

Ende September fanden in Brüssel Beratungen im Europäischen Rat über den geänderten Richtlinienentwurf zur Freizügigkeit von EU-Bürgern innerhalb der EU statt. Die deutsche Delegation aus dem Hause Schily setzte Formulierungen durch, die Lesben und Schwule diskriminieren. Der LSVD kritisierte dies als ungeheuerlich und intrigantes Verhalten. Der ursprüngliche Richtlinienentwurf der EU-Präsidentschaft, der an sich schon zu wünschen übrig ließ, wurde in Bezug auf die Freizügigkeit von eingetragenen Lebenspartnerschaften innerhalb der EU nun völlig verwässert.

Verantwortlich für dieses intrigante Vorgehen ist Bundesinnenminister Otto Schily, dem bereits in den Auseinandersetzungen um die Eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland nachgesagt wurde, er wollte die Gleichstellung von Lesben und Schwulen torpedieren. Zusammen mit Griechenland, Spanien, Irland, Österreich und Polen hat sich Deutschland gegen Regelungen ausgesprochen, die bewirken sollten, dass eingetragene Lebenspartner von EU-Bürgern als Familienmitglieder bzw. Nachzugsberechtigte gelten. Durch Vorlage eines eigenen Formulierungsvorschlags hat die deutsche Delegation de facto Kann-Bestimmungen durchgeboxt, die einer Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften Hohn sprechen.

Schily hat aktiv dafür gesorgt, dass z.B. ein deutsch-türkisches Paar, das in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, sich weiterhin nicht in Österreich niederlassen kann, weil der Partner türkischer Herkunft dort keine Aufenthaltserlaubnis erhält. Das ist ungeheuerlich. Offenbar sucht Schily nach weiteren Methoden, noch mehr Wähler zu verprellen.

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Kräftiger Rückenwind aus Europa

LSVD begrüßt Resolution des EU-Parlaments

Anfang September verabschiedete das EU-Parlament eine Resolution zu Grundrechten in den EU-Mitgliedsstaaten (Auszug: Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung; PDF-Dokument - 72 KB). Der LSVD begrüßte die Resolution, da darin alle Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, "jede Diskriminierung zu bekämpfen, unter der Homosexuelle insbesondere im Bereich des Rechts auf Eheschließung und bei der Adoption von Kindern noch immer leiden."

Homosexuelle Paare sollen also nach dem Willen des EU-Parlaments genau die gleichen Rechte erhalten können wie Ehepaare. Alles andere ist eine nicht hinnehmbare Diskriminierung. Das ist genau die Unterstützung, die wir in unserem Kampf brauchen. Der LSVD erinnerte folglich die Bundesregierung an ihre Wahlversprechen und forderte eine Ende aller rechtlichen Diskriminierungen.

Besonders erfreut sind wir auch darüber, dass das EU-Parlament in einer weiteren Resolution den Versuch des Vatikans, Parlamentarier weltweit in der Frage gleicher Rechte für lesbische und schwule Paare unter Gewissensdruck zu setzen, als Einmischung in politische Angelegenheiten zurückgewiesen hat.

Die Entschließung des EU-Parlaments gibt den Lesben und Schwulen in den EU-Staaten und in den Beitrittsländern kräftigen Rückenwind beim Kampf um gleiche Rechte.

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LSVD fordert Promi-Coming out als Reaktion auf Hamburger Affäre

Im August entließ Hamburgs Erster Bürgermeister Ole van Beust seinen Innensenator Schill, nachdem dieser versucht hatte, den Bürgermeister zu erpressen. Der LSVD forderte Politiker und Politikerinnen auf, ihre Homosexualität selbst öffentlich zu machen. Die Hamburger Affäre zeigt, nur Offenheit schützt vor Denunziantentum. Es gibt keinen Grund, sich seiner Homosexualität zu schämen. Im Gegenteil: Wir demonstrieren aufrecht und stolz, dass wir als Lesben und Schwule um unseren gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft kämpfen. Doch dazu gehört auch eine gehörige Portion Mut. Aber es lohnt sich! Denn die Angst vor Erpressung und Denunziation hat ein Ende.

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Schönbohm spielt sich als Kardinal Ratzinger der CDU auf

LSVD: Zurück ins Glied, General Schönbohm!

Am 14. August kritisierte der Brandenburgische Innenminister Schönbohm in einem Interview mit der Berliner Zeitung die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Sie untergrabe „die Familie als Verantwortungsgemeinschaft von Eltern und ihren Kindern". Der LSVD warf dem Ex-General daraufhin vor, wenn er über "missverstandene Toleranz und Akzeptanz" schwadroniere, spiele er sich offenbar als Kardinal Ratzinger der CDU auf. Der evangelische Christ Schönbohm sollte sich besser an der EKD orientieren, die rechtliche Verbesserungen für Lebenspartnerschaften ausdrücklich für ethisch geboten hält.

Schönbohms Ausfälle sind absurd. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft nimmt niemandem etwas weg und macht auch der Ehe keine Konkurrenz. Sie stärkt vielmehr den Gedanken, dass zwei Menschen füreinander einstehen. Längst wachsen unzählige Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf. Auch Lesben und Schwule bilden also „Verantwortungsgemeinschaften von Eltern und Kindern".

Der LSVD empfahl Schönbohm, das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu lesen. In seinem Urteil vom 17. Juli 2002 hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz verfassungskonform ist. Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellten darüber hinaus klar, dass auch weitere Verbesserungen in keiner Weise den Schutz von Ehe und Familien tangieren. Wörtlich heißt es im Urteil: "Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen".

Der LSVD riet Schönbohm: Zurück ins Glied, Herr General!

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Diskriminierung von Schwulen durch Lebensversicherungen

Unser Kooperationspartner, die Hamburger Versicherungsagentur ComVers GmbH, (siehe http://www.gaysecure.de/ beantwortete Fragen von Manfred Bruns bezüglich der Praxis von Lebensversicherungen. ComVers GmbH bemüht sich, Schwulen und Lesben, die Probleme mit Versicherungen haben, diskriminierungsfreie Angebote zu vermitteln.

LSVD: Gibt es noch immer eine einheitliche Haltung der Lebensversicherungen zum Abschluss von Verträgen mit schwulen Männern?
ComVers: Die Mehrheit der Versicherer (ca. 90% nach unserer eigenen Schätzung) diskriminieren immer noch bei Versicherungsabschlüssen von Schwulen. Entweder erfolgt eine verschärfte Risikoprüfung oder in der Regel eine Ablehnung.

LSVD: Gibt es Lebensversicherungen, die auch mit schwulen Männern bzw. mit Lebenspartnern einen Vertrag abschließen?
ComVers: Ja, Axa, Aspecta, Gerling, Signal

LSVD: Wie viele Versicherungen sind das - in absoluten Zahlen - im Verhältnis zur Gesamtzahl der Versicherungen?
ComVers: Diese Versicherer haben in der Summe ca. 10% Marktanteil

LSVD: Bei welchen Lebensversicherungsverträgen verlangen die Lebensversicherer generell einen HIV-Antikörpertest.
ComVers: Egal ob schwul oder hetero, ab einer Versicherungssumme von ca. EUR 250.000,00 (hängt von den einzelnen Versicherern ab) bzw. EUR 2.000,00 Berufsunfähigkeitsrente.

LSVD: Verlangen die Lebensversicherungen von schwulen Männern bzw. von Lebenspartnern generell einen HIV-Antikörpertest?
ComVers: Bei 10% der Anbieter nein, beim Rest uneinheitlich. Nach unseren Schätzungen etwa 50%.

LSVD: Werden von schwulen Männern bzw. männlichen Lebenspartnern höhere Prämien verlangt?
ComVers: In Einzelfällen ja, bzw. wird voller Risikoschutz erst ab dem 4. Versicherungsjahr gewährt, bzw. nur eine verkürzte Laufzeit angeboten.

LSVD: Gibt es Lebensversicherungen, die mit HIV-positiven, aber noch symptomlosen Männern oder Frauen einen Lebensversicherungsvertrag abschließen?
ComVers: Ja, hier können wir Versicherungsschutz über ein Rahmenabkommen bei der Signal anbieten (siehe aktuelles Rundgespräch – erg.: Mitgliederzeitung des LSVD).

LSVD: Zu welchen Bedingungen - höhere Prämien? - Risikoausschluss?
ComVers: Zu sogar vergünstigten Bedingungen bei der Signal, wo wir einen Rahmenvertrag haben. Wir verzichten auf 38% unserer Courtage, wodurch sich die Leistungen gegenüber den Normaltarifen erheblich verbessern. Der Rahmenvertrag gilt bis zu einer Versicherungssumme vom EUR 199.000,00 pro Person.

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FemSecure/GaySecure-Corner

Unter dieser Rubrik werden regelmäßig aktuelle Versicherungsfragen der Mitglieder geklärt und Neuigkeiten zu FemSecure/GaySecure®, dem neuen Versicherungskonzept für LSVD-Mitglieder, veröffentlicht.

Der Garantiezins in der Lebens- und Rentenversicherung wird gesenkt!

Per 01.01.2004 soll nach Auffassung des Finanzministeriums der Rechnungszins für die Garantieleistungen von derzeit 3,25% auf 2,75% abgesenkt werden. Die Versicherer bereiten sich entsprechend darauf vor. Ihr könnt davon ausgehen, dass bereits kurz vor Jahreswechsel die alten hochprozentigen Tarife nicht mehr abschließbar sind.

Unser Rat: Wer von Euch erwägt, eine Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen, sollte noch in diesem Jahr aktiv werden. Tipp: Ihr könnt mit einem niedrigen Basisbetrag anfangen und mit einer Dynamik diesen anwachsen lassen.

Lebensversicherung mit stark reduzierter Gesundheitsprüfung

Es ist uns gelungen, für Mitglieder des LSVD ein Versorgungswerk über die Signal Iduna Gruppe mit erheblichen Vorteilen anzubieten:

Dieses Versorgungswerk gilt bis zu einer Versicherungssumme von € 199.000,00. Versicherungsschutz kann sofort erlangt werden. Es gibt nur vier Gesundheitsfragen:

Wurden bereits Anträge auf Lebens- und / oder Berfus- bzw. Erwerbsunfähigkeits-(Zusatz-) Versicherung abgelehnt oder erschwert angenommen oder Beitragszuschläge bzw. Leistungseinschränkungen gefordert?

Bezogen, beziehen oder beantragen Sie eine Rente oder Pension aus gesundheitlichen Gründen?

Erfolgte aus gesundheitlichen Gründen bereits ein Arbeitsplatzwechsel?

Sind Sie voll arbeitsfähig?

Außerdem ist dieser Tarif extrem kostengünstig kalkuliert mit einem Nachlass von 38%!!!

Also hohe Verzinsung sichern und gut versorgt sein! Wir zeigen Euch, wie einfach dies sein kann – ruft uns an.

Wo kann ich mein Geld anlegen – renditestark und krisensicher!

Nun etwas für die Kapitalanleger unter Euch, die größere Summen auf einmal anlegen r kann sich durchaus eine Anlage in eine Rentenversicherung gegen Beitragsdepot lohnen. Wie geht das? Jemand möchte € 20.000,00 auf einmal sicher anlegen und gut verzinst anlegen. Dies kann er z.B. bei der Volksürsorge auf ein Beitragsdepot zahlen. Dort wird das Geld mit derzeit 4,8% p.a. verzinst und in fünf Jahren gleichmäßig in eine Rentenversicherungung eingezahlt. Nach 12 Jahren ist die Ablaufleistung steuerfrei.

Wir geben Euch gern weitere Infos!

Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auf € 5.200,00 geplant

Die Bundesieht in Erwägung, per 01.01.2004 die Beitragsbemessungsgrenzung der Privaten Krankenversicherung auf € 5.200,00 zu erhöhen. Die Folge: Nur wer von Euch monatlich mehr verdient, kann in die Private Krankenversicherung wechseln.

Unser Rat: Wer sich nach reiflicher Überlegung für die Private Krankenversicherung entschieden haben sollte, fährt gut, wenn der Versicherungsbeginn noch in diesem Jahr liegt. Achtung es gilt quasi eine dreimonatige Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung!

Nähere Infos könnt Ihr gerne über uns anfordern.

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Ich möchte gern weitere Infos haben zu dem Thema

Lebensversicherung mit stark reduzierter Gesundheitsprüfung Geldanlage Renditestark und krisensicher Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in der Privaten Krankenversicherung

Informationen und Angebote erhaltet Ihr bei:

ComVers GmbH – www.gaysecure.de

Marienthaler Str. 94, 20535 Hamburg – Tel: 040/298721-0 – Fax: 040/298721-99 –eMail: CV-eMail :CV-Versicherung@comvers.de


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