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Rundbrief für die Mitglieder
September 2004 - Teil 1
 


 

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Inhalt

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Thema Menschenrechte

CSD Verbot in Warschau
LSVD wendet sich an deutsche Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates


Am 25. Juni protestierten rund 100 Lesben und Schwule vor der polnischen Botschaft in Berlin gegen das CSD-Verbot des Warschauer Bürgermeister Lech Kaczynski. Dieser hatte die für 11. Juni geplante "Equality Parade" kurzfristig untersagt. Die schwullesbische Demonstration sei "sexuell obszön", eine "Gefahr für die öffentliche Moral" und verletze die religiösen Gefühle Dritter. Bereits am 7. Mai 2004 waren darüber hinaus in Krakau die rund 1.500 TeilnehmerInnen des "Toleranz-Marsches" von Rechtsradikalen angegriffen worden. Viele Demonstrierende waren verletzt worden. Der LSVD und allen Demonstrierenden solidarisierten sich mit den Organisatoren der CSD-Demonstration und forderten die polnische Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grund- und Menschenrechte von Lesben und Schwulen auch in Polen respektiert werden.

Die Vorkommnisse in Warschau und Krakau sprechen allen international verbindlichen Menschenrechtsnormen Hohn und sind dem demokratischen EU-Staat Polen absolut unwürdig. Wir verlangen von der polnischen Regierung eine Antidiskriminierungspolitik, die sich die volle Akzeptanz von Lesben und Schwulen auf die Fahnen schreibt. Alles andere widerspricht einem modernen und demokratischen Europa.

Wegen des Verbots des Warschauer CSD hat sich der LSVD zudem an den SPD-Bundestagsabgeordneten Rudolf Bindig, Leiter der Delegation des Deutschen Bundestages bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gewandt. Wir haben die deutschen Delegierten gebeten, ihre polnischen Kolleginnen und Kollegen auf das CSD Verbot anzusprechen und sie darauf hinzuweisen, dass das Warschauer Demonstrationsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der EU Grundrechtecharta widerspricht.

Darüber hinaus wurde mit tatkräftiger Unterstützung des LSVD eine Solidaritätskampagne Gay Solidarnosc ins Leben gerufen, um Unterstützung für die polnischen Freundinnen und Freunde zu mobilisieren. Das Plakat- und Anzeigenmotiv dieser Kampagne schmückt die Titelseite dieses Rundgesprächs. Wir bitten um Unterstützung.

Überweise Deine Spende unter Stichwort Gay Solidarnosc an LSVD Sonderkonto 1212, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00.

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Prekäre Menschenrechtslage für Homosexuelle in Nepal

Am 9. August wurden in der nepalesischen Hauptstadt Katmandu 39 Mitglieder der Organisation Blue Diamond Society (BDS), die sich vor allem in der HIV und AIDS-Präventionsarbeit für schwule Männer engagiert, wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (public offence) verhaftet. Sie wurden tagelang ohne Nahrung und ohne Wasser festgehalten. Wiederholt war es in den vergangenen Monaten in Nepal zu zahlreichen Gewalttaten gegen Schwule und männliche Transvestiten, die in der nepalesischen Gesellschaft traditionell Metis genannt werden, gekommen. Das Vorgehen der nepalesischen Behörden widerspricht allen international verbindlichen Menschenrechtsstandards. Nepal ist Unterzeichnerstaat des Internationalen Paktes über zivile und politische Rechte, der eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verbietet. Zudem hat sich Nepal im Frühjahr in der UN-Menschenrechtskommission und während des Nepal Development Forum verpflichtet, der Einhaltung von Menschenrechtsstandards größeres Gewicht zu geben.

Der LSVD hat sofort reagiert und in einem Schreiben die nepalesische Regierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die 39 Mitglieder der Blue Diamond Society unverzüglich freigelassen werden und alles zu tun, dass schwule Männer und Metis in Nepal vor weiteren Übergriffen und Gewalttaten geschützt werden. Es darf keine Straffreiheit für diejenigen geben, die Schwule und Metis vergewaltigen, misshandeln oder töten. Darüber hinaus rief der LSVD dazu auf, massenhaft Protestbriefe an die nepalesische Botschaft zu schicken. Am 20. August erreichte uns die erfreuliche Nachricht, dass alle 39 Mitglieder der BDS wieder in Freiheit sind.

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Keine Hatesongs aus Jamaika in Deutschland

LSVD warnt deutsche Veranstalter

Anfang Juli berichtete Kölner Stadtanzeiger, dass beim Summerjam-Festival 2004 in Köln, zeitgleich zum CSD-Wochenende, homophobe Reggaebands aus Jamaika auftraten, in deren Liedern Schwule („Batty men“) verdammt werden. Der LSVD forderte die Veranstalter von Reggaefestivals, insbesondere den Veranstalter des Kölner Summerjam 2004, die Stuttgarter Contour Music Promotion GmbH, auf, sich klipp und klar von den Hasstexten jamaikanischer Reggaebands zu distanzieren und künftig darauf zu verzichten, homophobe Bands einzuladen, die zu Gewalttaten an Minderheiten aufrufen. Für alles, was auf der Bühne geschieht und gesungen wird, haften strafrechtlich auch die Veranstalter.

Mord an Brian Williamson

Viele Reggaegruppen treten in jamaikanischen Dancehalls immer wieder mit offen schwulenfeindlichen Liedern auf. So auch Beenie Man, dessen Band zu denen gehört, die in ihren Songtexten offen zu Gewalt und Mord an Lesben und Schwulen aufrufen. Erst Mitte Juni war in der Hauptstadt Kingston der schwule Bürgerrechtler und Gründer der schwullesbischen Bürgerrechtsorganisation J-Flag, Brian Williamson, Opfer eines solchen Hassverbrechens geworden. Auf der Karibikinsel ist schwuler Sex noch immer strafbar und wird mit bis zu zehn Jahren Haft und Zwangsarbeit geahndet. Der LSVD nahm den Mord an Brian Williamson zum Anlass, eine Protestbriefaktion an Premierminister Patterson zu starten, auch um Solidarität mit den jamaikanischen Freunden zum Ausdruck zu bringen. In dem Protestbrief wird ausdrücklich auf schwulenfeindliche Songs einiger Bands hingewiesen, die zumindest aus dem staatlichen Radioprogramm verbannt gehörten.

LSVD-Appell an Konzertveranstalter

Mitte August erfuhr LSVD-Vortsandsmitglied Philipp Braun von der Deutschland-Tournee des jamaikanischen Dancehall-Musikers Buju Banton. In seinem Lied "Boom Bye Bye" ruft Buju Banton offen dazu auf, Homosexuelle durch Kopfschuss, Säureattentat oder Brandanschlag zu ermorden. Amnesty international und Human Rights Watch haben aufgrund von Indizien berichtet, dass Buju Banton, der mit bürgerlichem Namen Mark Myrie heißt, im Juli 2004 in Jamaika an einem schwulenfeindlichen Übergriff persönlich beteiligt war.

Philipp Braun forderte Revelation Concerts aus Hamm, den Veranstalter der Deutschland-Tournee von Buju Banton, sowie die lokalen Mitveranstalter auf, die Konzerte unverzüglich abzusagen. Schon bald gab es Erfolge zu vermelden: Die Mitveranstalter in Saarbrücken, Hamburg und Darmstadt luden Buju Banton wieder aus. Zu einer Stellungnahme forderte Philipp Braun auch den deutschen Sportartikelhersteller Puma auf, der als Sponsor der jamaikanischen Olympia-Mannschaft auch ein Konzert von Buju Banton in Athen ermöglicht hatte.

Puma teilte dem LSVD darauf hin mit, dass es Firmenpolitik sei, keine Hasspredigten zu dulden. Buju Banton wurde in Athen auf diese Nulltoleranz-Politik gegenüber Minderheitenfeindlichkeit hingewiesen. Sollte Buju Banton gegen diesen Grundsatz verstoßen und irgendwo auf der Welt einen schwulenfeindlichen Song zur Aufführung bringen, wird Puma nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten.

Reaktionen der Fans

Unsere Erfolge führten im Internet zu zum Teil heftigen Reaktionen aus der deutschen Fangemeinde von Reggae- und Dancehall-Musik. Wir haben jedoch auch viele zustimmende Einträge, gerade auch von in Deutschland lebenden Jamaikanerinnen und Jamaikanern erhalten. Nachzulesen sind sie u. a. in unserem Homepage-Gästebuch auf www.lsvd.de. Die Anwürfe zeugen zum einen von einer erheblichen Intolerenz gegenüber Homosexuellen und zum anderen davon, dass die Urheber dieser Attacken über die Inhalte der Hassmusik bestens informiert sind. So bringen etwa einige Fans Beleidigungen und Drohungen zum Ausdruck, so auch indem sie genau die von uns beanstandeten Verse der Hassmusiker zitieren. Einige schreiben, mit ihrer Toleranz gegenüber Homosexuellen sie es nun endgültig vorbei, weil der LSVD eine Kampagne gegen ihre Lieblingsmusik vom Zaun gebrochen habe. Der LSVD hat deshalb noch einmal deutlich gemacht, dass es nicht darum geht, jamaikanische Kultur und Musik oder jamaikanische Reggae- oder Dancehall-Musiker in Verruf zu bringen. Es geht uns darum, dass Hasspredigten gegen Schwule und Lesben nicht geduldet werden dürfen, egal ob sie in Jamaika, Deutschland oder sonst wo vorgetragen werden.

Freie Meinungsäußerungen und kulturelle Freiheiten sind hohe und schützenswerte Güter. Doch wenn zu Mord und Totschlag gegen Minderheiten aufgerufen wird, stoßen sie an ihre Grenzen. Wir haben auch an die Fans von Reggae- und Dancehall-Musik in Deutschland appelliert, gegenüber Veranstaltern und Interpreten deutlich zu machen, dass Aufrufe zu Mord an Schwulen nicht toleriert werden können.

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Die Richtung stimmt
Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts

„Unsere Geduld ist am Ende: Wir fordern die Einhaltung der gegebenen Wahlversprechen“, hieß es in einer Resolution, die auf dem letzten LSVD-Verbandstag am 20./21. März 2004 verabschiedet worden war. Laut Verbandsbeschluss hatte der LSVD der Bundesregierung eine Frist gesetzt: Bis zum Christopher-Street- Day (CSD) im Juni sollte sie ein Gesetz zur Überarbeitung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vorlegen. Zudem sollte das zustimmungspflichtige Ergänzungsgesetz verbessert wieder auf den Weg gebracht werden.

Der beständige Druck des LSVD hat nun Erfolg gezeigt. Am 29. Juni haben SPD und Bündnis 90 / Die Grünen ein Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts in den Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetz soll als erster Schritt die Gleichstellung in den Bereichen vorangetrieben werden, die nicht der Zustimmung des Bundesrates unterliegen. Es soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Zudem soll im Herbst mit der Einbringung eines aktualisierten Ergänzungsgesetzes ein neuer Anlauf in Richtung Bundesrat gestartet werden. Das haben die Koalitionsfraktionen wie auch die Bundesjustizministerin ausdrücklich öffentlich angekündigt. Das Ergänzungsgesetz soll dann die zustimmungspflichtigen Elemente enthalten, z.B. die Anerkennung der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht und bei den zustimmungspflichtigen Vorschriften über die Beamtenbesoldung (Familienzuschlag, Pension).

Die Richtung stimmt also. Der Entwurf des Überarbeitungsgesetzes entspricht in weiten Teilen den Vorstellungen des LSVD. Er bringt z.B. die Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rente. Auf Lebenspartnerinnen und Lebenspartner übertragen werden auch die zustimmungsfreien Bestimmungen des Beamtenrechtes (Sonderurlaub, Reisekosten, Trennungsgeld, Umzugskosten). Auch im Güterrecht, bei den Trennungsregelungen und beim Versorgungsausgleich gibt es nun Gleichstellung.

Mit der Stiefkindadoption leiblicher Kinder wird ein erster wichtiger Schritt beim Adoptionsrecht getan. Rechtlich bedeutsam für Regenbogenfamilie ist auch, dass es zukünftig möglich sein wird, Kindern, die im gemeinschaftlichen Haushalt leben, mit Einwilligung des anderen leiblichen Elternteils den Lebenspartnerschaftsnamen zu geben („Einbenennung“).

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zum Entwurf sieht der LSVD an einer Reihe von Stellen noch Verbesserungsbedarf. Das sind einerseits eher fachliche Fragen, aber auch einige politisch brisanten Themen wie weitergehende Regelungen im Adoptionsrecht oder die Soldatenversorgung. Der LSVD wird seine Forderungen in bei den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf einbringen und mit Nachdruck darauf drängen, die notwendigen Verbesserungen noch vorzunehmen. Auch beim Ergänzungsgesetz wie beim Antidiskriminierungsgesetz werden wir nicht lockerlassen.

Eine ausführliche Bewertung des Regierungsentwurfes ist im Internet zu finden unter http://www.lsvd.de/lpartg/inhalt.html.

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Intensive Lobbyarbeit zum Lebenspartnerschaftsgesetz

Der LSVD hat auch dieses Jahr die CSD-Veranstaltungen genutzt, um auf die noch ausstehende Gleichstellung hinzuweisen. "Gleiche Rechte für gleiche Pflichten. Nur das ist fair!“ – so lautete die Parole.

Darüber hinaus fehlt für Lesben und Schwule noch immer ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung. Auch in unserer vermeintlich offenen Gesellschaft kommt es immer noch zu Benachteiligungen. Diskriminierung, Herabsetzung und Entwürdigung von Menschen sind keine Kavaliersdelikte, sondern Gift für das gesellschaftliche Zusammenleben. Deshalb fordern wir auch weiterhin ein wirksames und umfassendes zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz auch für Lesben und Schwule.

Am 1. August jährte sich zum dritten Mal das Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Der LSVD nahm diesen Jahrestag zum Anlass, um daran zu erinnern, dass Lesben und Schwule von gleichen Rechten noch weit entfernt sind. Zugleich begrüßte der LSVD, dass die Bundesregierung noch vor der Sommerpause die dringend notwendige Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Angriff genommen hat. Damit werden die Rechte Eingetragener Lebenspartnerschaften deutlich gestärkt.

Der LSVD forderte, dass noch in diesem Jahr weitere Schritte folgen. Dazu gehört natürlich die volle Anerkennung im Steuerrecht und im Beamtenrecht. Deshalb muss das in der letzten Wahlperiode am Bundesrat gescheiterte Ergänzungsgesetz erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Die Regierungskoalition will diesen neuen Anlauf nach der Sommerpause angehen. Wir freuen uns, dass die FDP signalisiert hat, dieses wichtige Gesetzesprojekt unterstützen zu wollen.

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Neuere Entwicklungen bei CDU/CSU und FDP

Der LSVD hat das Plädoyer von Guido Westerwelle für die volle Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften begrüßt, zugleich aber verlangt, dass diesen Worten jetzt auch Taten folgen. Besonders wichtig ist, dass der FDP-Vorsitzende hier auf die FDP in den Bundesländern einwirkt. Entscheidend ist dabei das künftige Verhalten der FDP-mitregierten Bundesländer im Bundesrat. In der letzten Wahlperiode haben sie das Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft scheitern lassen. Wenn die Bundesländer mit FDP-Regierungsbeteiligung jetzt die zustimmungspflichtigen Regelungen für Lebenspartnerschaften, etwa im Steuer- und Beamtenrecht unterstützen würden, wäre die Gleichstellung nahezu erreicht.

Wichtig wäre auch, dass Herr Westerwelle dafür sorgt, dass die Lebenspartnerschaft in einzelnen Bundesländern im Landesrecht mit der Ehe gleichgestellt wird. Zudem verweigern die von der FDP mitgetragenen Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bis heute, dass Lebenspartnerschaften landesweit auf dem Standesamt geschlossen werden dürfen.

Kritisiert hat der LSVD die ablehnenden Äußerungen von Unionspolitikern zur neuen rot-grünen Gesetzesinitiative. Der LSVD hat die CDU/CSU aufgefordert, endlich ihren Frieden mit der Lebenspartnerschaft machen. Die Rechtslage ist eindeutig: In seinem Urteil vom 17. Juli 2002 hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz verfassungskonform ist. Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellten darüber hinaus klar, dass Verbesserungen zulässig sind. Wörtlich heißt es im Urteil: "Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen".

Mitte Juli wurde ein Buchinterview bekannt, in dem Horst Köhler vor seiner Wahl zum Bundespräsidenten dem Journalisten Hugo Müller-Vogg sagte, er lehne eine rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen ab, die "Zeit der Ächtung, ja der Kriminalisierung von Homosexualität ist zum Glück vorbei. Aber ich persönlich halte es nicht für richtig, die Ehe zwischen Mann und Frau und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft praktisch auf die gleiche Stufe zu stellen." Der LSVD bat den Bundespräsidenten in einem Schreiben, seine Position zu überdenken. Denn seine Äußerungen von vor der Wahl zum Bundespräsidenten passen nicht zu seiner Antrittsrede. Darin hatte er bekräftigt, er wolle der Präsident alle Bürgerinnen und Bürger sein. Die Debatte um die Eingetragene Lebenspartnerschaft, so der LSVD, scheint an Herrn Köhler in seiner Washingtoner Zeit vorbeigegangen zu sein. Eine Antwort steht bislang aus.

Dagegen begrüßte der LSVD Ende Juni die Initiative des Hamburger Senats zur Verbesserung der Rechtsstellung als Eingetragener Lebenspartnerschaften als bedeutendes politisches Signal, das in der Sache aber nicht ausreiche. Erstmals startete damit ein CDU-regiertes Bundesland eine Initiative in der Länderkammer, die auf eine Verbesserung der Rechtsstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften abzielt. Dies lässt für die Zukunft hoffen. Der LSVD kritisierte allerdings, dass Regelungen im Einkommenssteuerrecht ebenso ausgeblendet werden sollen wie eine umfassende Angleichung im Beamtenrecht. Zudem soll nach dem Willen des Hamburger Senats bei der Erbschaftssteuer eine Gleichbehandlung erst dann in Kraft treten, "wenn die Lebenspartnerschaft mindestens fünf Jahre bestanden hat." Diese Einschränkung hält der LSVD für unbegründet. Sie kann im Einzelfall zu unvertretbaren menschlichen Härten führen. Positiv ist dagegen hervorzuheben, dass laut der Hamburger Initiative Lebenspartnerschaften zukünftig bundeseinheitlich auf dem Standesamt
geschlossen werden sollen.

Die Ankündigung des Hamburger Senats, sich im Bundesrat für die Verbesserung der Rechtsstellung einsetzen zu wollen, zeigt, dass hier alte Fronten in Bewegung geraten. Diese Chance muss vom Bundesgesetzgeber genutzt werden.

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Wichtige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Dazu passt auch, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits am 29. April einen wichtigen Meilenstein hin zur vollen Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften gesetzt hat. Das Gericht entschied, dass Lebenspartner denselben Anspruch auf Ortszuschlag haben wie Ehegatten. Der LSVD begrüßte das Urteil, denn das BAG hat klipp und klar festgestellt: Gleichen Pflichten wie Ehegatten müssen auch gleiche Rechte folgen.

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Bundesverband aktuell

Ist der katholische Klerus "belastbar und gesund"?

Der Apostolische Visitator Bischof Küng hat nach der Schließung des St. Pöltener Priesterseminars Mitte August angekündigt, dass alle St. Pöltener Priesteramtskandidaten überprüft werden sollen, bevor sie zum Weiterstudium zugelassen werden. Bischof Küng wörtlich: "Wir brauchen Priesterpersönlichkeiten, die belastbar und gesund sind." Wie sich aus dem Kontext ergibt, ist Bischof Küng der Meinung, dass Homosexuelle nicht belastbar und gesund sind.

Manfred Bruns hat darauf in einer Presseklärung geantwortet:

Das ist eine unglaubliche Abwertung. Richtig ist, dass der katholische Klerus insgesamt nicht dem Bild entspricht, das man sich gemeinhin von Priestern zu machen pflegt.

Studien in den USA haben ergeben, dass 4 % der katholischen US-Priester Kinder missbrauchen.

  • Bei einer Umfrage der brasilianischen Bischofskonferenz im Frühjahr dieses Jahres gaben 41 Prozent der 1831 befragten Priester zu, dass sie nach der Priesterweihe ungeachtet des Zölibats sexuelle Beziehungen zu mindestens einer Frau unterhalten haben.
     
  • Der Anteil der homosexuell veranlagten katholischen Priester ist überproportional hoch. Nach Aussagen von Insidern dürfte er bei 30 Prozent liegen. Schwule katholische Priester sind der Meinung, dass die katholische Seelsorge in Deutschland zusammenbrechen würde, wenn die Bischöfe alle schwulen Priester entlassen würden.
     
  • In vielen Klöstern sind dem Vernehmen nach homosexuelle Beziehungen unter Mönchen und mit Besuchern üblich. Sie verlaufen lediglich dezenter als in St. Pölten.

Das alles ist eine Folge des Zwangszölibats. Er bewirkt, dass sexuell reife hetero- und homosexuelle Männer abgeschreckt werden. Stattdessen flüchten sich hetero- und homosexuelle Männer, die mit ihrer Sexualität im normalen Alltag nicht zu Recht kommen, ins Zölibat. Dass sie dann dort kläglich versagen, verwundert nicht.

Wir raten deshalb Bischof Küng und der katholischen Kirche: Die Verteufelung jedweder Sexualität, die nicht der Zeugung von Kindern innerhalb von Ehen dient, wird Eure Probleme nicht lösen. Die richtige Lösung ist: Ein unverkrampftes Verhältnis zur menschlichen Sexualität. Sie ist eine gute Gabe Gottes!

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Vatikan-Papier zu Feminismus
LSVD: Altherrenclub ist nicht von dieser Welt

Mitte August veröffentlichte der Vatikan ein päpstliches "Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche und in der Welt", das aus der Feder des Vorsitzenden der Vatikanischen Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, stammt.

Einmal mehr legte der Vatikan damit einen menschenfeindlichen Dogmatismus an den Tag, der natürlich auch unseren Protest hervorrief. Die Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger hat dem Feminismus den Kampf angesagt, da eine Gleichstellung von Mann und Frau die Familien schädige.

Nicht minder abwegig ist die Kritik an der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften. Die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften schwächt nicht die traditionelle Ehe. Vielmehr stärkt sie den Familiengedanken und bietet zwei sich liebenden Menschen, die "in guten wie in schlechten Zeiten" füreinander einstehen wollen, eine rechtliche Grundlage für ihre Partnerschaft.

Das veröffentlichte Dokument zeigte erneut, um was es sich bei der Vatikanischen Glaubenskongregation handelt: „Um einen Altherrenclub, der nicht von dieser Welt ist, der die Räder der Zeit zurückdrehen möchte, zurück in voraufklärerische Zeiten“, so der LSVD in seiner Pressemitteilung.

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Kardinal Lehmann kritisiert Reform des Lebenspartnerschaftsgesetzes
LSVD: Kritik ist unverständlich und überholt

Ende Juli kritisierte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann, die vom Gesetzgeber initiierte Novellierung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und wies auf den grundgesetzlich verankerten Schutz von Ehe und Familie hin. Der LSVD bezeichnete die Kritik als völlig unverständlich und überholt. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Juli 2002 festgestellt, dass der Gesetzgeber von der Verfassung nicht gehindert ist, für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zu sorgen. Karlsruhe hat ganz klar festgestellt: Der Schutz der Ehe im Grundgesetz bedeutet keine Verpflichtung, Lebenspartnerschaften schlechter zu stellen. Es gibt kein Abstandsgebot. Es wird Zeit, dass auch die Katholischen Bischöfe die verfassungsrechtliche Situation in Deutschland endlich zur Kenntnis nehmen.

Die von Lehmann geäußerte Kritik an der geplanten Stiefkindadoption konterte der LSVD mit dem Hinweis, dass man "Augen und Ohren" nicht vor der Realität verschließen darf: In Deutschland wachsen längst viele Tausend Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien auf. Wer Chancengleichheit und Kindeswohl im Blick hat, für den ist eine rechtliche Diskriminierung dieser Familien nicht länger hinnehmbar. Zu einer verantwortungsvollen Familienpolitik gehört auch, die Wirklichkeit zu akzeptieren und notwendige Reformen anzupacken. Dogmatisches Beharren auf überholten Standpunkten hilft hier nicht weiter.

Der LSVD forderte Kardinal Lehmann und die Bischofskonferenz zudem auf, den Erlass aufzuheben, der Beschäftigten in Katholischen Einrichtungen die Kündigung androht, wenn sie eine Lebenspartnerschaft eingehen. Menschen mit Berufsverbot zu bedrohen, weil sie eine Verantwortungsgemeinschaft eingehen wollen, ist menschenverachtend.

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Schily lehnt Reform des Transsexuellengesetzes ab
LSVD: Die Fraktionen müssen aktiv werden

Im Juli teilte der Bundesinnenminister Schily der FDP-Fraktion mit, dass die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode keine Novellierung des Transsexuellengesetzes beabsichtige. Der LSVD forderte, die ablehnende Haltung von Bundesinnenminister Schily dürfe nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit sein. Der LSVD erinnerte daran, dass auch die SPD im Wahlkampf 2002 eine Reform des Transsexuellengesetzes versprochen hat und forderte die Regierungsfraktionen auf, dafür zu sorgen, dass dieses wichtige Menschenrechtsprojekt nicht sang- und klanglos auf administrativem Wege beerdigt wird.

Das seit 1981 unverändert bestehende Transsexuellengesetz entspricht nicht mehr dem heutigen Kenntnisstand und verstößt in vielerlei Hinsicht gegen die Grundrechte und die Menschenwürde. Dies betrifft die diskriminierende Sonderbehandlung von Transgendern bei den medizinischen Begutachtungen, Behandlungen und den Kostenübernahmeverfahren.

Transgender müssen das Recht haben, ihre Lebensweise selbst zu bestimmen - bei der Ausgestaltung ihrer Geschlechtsidentität wie auch bei ihrer Partnerwahl. So ist beispielsweise eine Liberalisierung der Zugangsvoraussetzungen für Vornamens- und Personenstandsänderung erforderlich. Auch die faktischen Ehe- bzw. Partnerschaftsverbote für Menschen, die ihren Vornamen geändert haben, müssen aufgehoben werden.

Eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes ist nötig, damit es seinen Zweck erfüllen kann, das Leben der Transgender rechtlich, psychisch und sozial zu erleichtern. Transgendern muss das Recht eingeräumt werden, über ihren Körper selbst zu bestimmen, das heißt insbesondere, dass nicht die Verfügbarkeit von medizinischen oder juristischen Hilfen davon abhängig gemacht wird, ob der- oder diejenige bestimmte andere Maßnahmen (insbesondere die genitalangleichende Operation) wünscht. Umgekehrt aber müssen diese Maßnahmen denjenigen zur Verfügung stehen, die sie benötigen.
 

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