Presse



Pressemitteilung Nr. 0357/2002 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 24. Juni 2002

Grüne sehen Verfassungsgerichtsurteil
zur Homoehe mit Zuversicht entgegen

Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher und Mitglied im Fraktionsvorstand, erklärt:

Bündnis 90/Die Grünen sehen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Optimismus entgegen. Wir sind zuversichtlich, dass das höchste deutsche Gericht den Eingetragenen Lebenspartnerschaften für Lesben und Schwule am 17. Juli seinen Segen gibt.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz baut Diskriminierung ab und stärkt Menschen, die Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Das steht vollkommen im Einklang mit den Normen und Werten unserer Verfassung. Warum soll in Deutschland verfassungswidrig sein, was in unseren Nachbarländern längst allgemein akzeptiert ist?

Besonders interessant wird die Frage, ob Karlsruhe einen Fingerzeig zu den noch offenen politischen Fragen zur Lebenspartnerschaft gibt: Durch die Blockadehaltung der Unionsländer im Bundesrat werden dort bislang eine Reihe von Folgeregelungen zur Lebenspartnerschaft verhindert, darunter die steuerrechtliche Anerkennung.

Wir fordern die Union auf, endlich aus der Schmollecke herauszukommen. In der Bevölkerung stößt die Reform längst auf breite Akzeptanz.

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind als Teil der gesellschaftlichen Normalität bereits akzeptiert. Über den rechtlichen Regelungsgehalt hinaus ist das Gesetz ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Es bekämpft Diskriminierung und fördert den Respekt für homosexuelle Bürgerinnen und Bürger.

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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