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Pressemitteilung Nr.: 0374/2002 der Bundestagsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Jun 2002

Magnus-Hirschfeld-Stiftung setzt wichtiges Signal

Widerstand der Union gegen Gesetz bedauerlich

Margot von Renesse (SPD) und Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Berichterstatter zum Gesetzentwurf, erklären:

Mit der Magnus-Hirschfeld-Stiftung wird ein wichtiges Projekt der Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte von Homosexuellen auf den Weg gebracht. Damit wird ein einstimmiger Beschluss des Bundestages vom 7. Dezember 2000 umgesetzt.

Es ist bedauerlich, dass die Union sich dem verweigert. Im Haushaltsausschuss stimmte die CDU/CSU gegen die Magnus-Hirschfeld-Stiftung, weil diese nicht mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar sei. Im Klartext heißt das: Die Union will die Stiftung überhaupt nicht. Sie will sich aus dem Konsens vom Dezember 2000 stehlen und versteckt sich dafür hinter abenteuerlichen Vorwänden.

Die Vorwürfe von Norbert Geis sind an den Haaren herbeigezogen. Es ist eigentümlich, dass sich ausgerechnet ein Norbert Geis als Sachwalter Homosexueller aufspielt, der ansonsten in seinen Veröffentlichungen Homosexualität eine "Perversion der Sexualität" nennt.

Die Koalition hat das Gespräch mit den Oppositionsfraktionen gesucht, um einen Konsens beim Stiftungsgesetz zu erreichen. Wir sind der Opposition weit entgegengekommen. Die Union zeigte sich aber nicht zum Konsens bereit. In den Verhandlungen hatte sie verlangt, Verbände wie die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) und die International Lesbian and Gay Organisation (ILGA) aus dem vorgesehenen Kuratorium zu entfernen. Selbst die Beteiligung des Bundesverbandes der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen (BEFAH) hat sie in Frage gestellt. So hat die Union eine Verständigung verhindert. Das ist bedauerlich.

Das Kuratorium der Stiftung wird Vertreter des Bundestages und der Bundesregierung sowie ein breites Spektrum an Verbänden umfassen. Berufen werden neun rechtsfähige bundesweit oder international tätige Organisationen, die sich bereits für ähnliche Zwecke wie die der zu errichtenden Stiftung engagieren und sich nicht durch Spezialinteressen definieren. In der deutschen Verbändelandschaft gibt es weit mehr Vereinigungen schwuler Männer als Organisationen lesbischer Frauen. Um eine Mindestrepräsentanz von Frauen im Kuratorium abzusichern, erhalten gemischtgeschlechtliche Verbände, die über einen relevanten Frauenanteil in der Mitgliedschaft verfügen, zwei Sitze mit der verbindlichen Maßgabe, davon mindestens einen mit einer Frau zu besetzen. Bei der Besetzung des Kuratoriums geht es zudem nicht darum, Zuwendungen an die dort vertretenen Verbände zu leisten, sondern deren Sachverstand für die Erfüllung der Stiftungszwecke zu nutzen.

Für Rückfragen:
Günter Dworek
Referent
Bündnis 90/Die Grünen
T 030 - 227 58903
F 030 - 227 56273
eMail: guenter.dworek@gruene-fraktion.de
 
 


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