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Pressemitteilung der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) vom 08. August 2002

zu offensichtlicher Diskriminierung durch die katholische Kirche: Bischöfe wollen Mitarbeitern, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, kündigen

LSU: Katholische Kirche verstößt mit offensichtlicher Diskriminierung nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen seelsorgerliche und theologische Grundwerte.

Würzburg – Lesben und Schwule in der Union (LSU) verurteilen in aller Schärfe die geplanten Repressionen der katholischen Arbeitgeber gegenüber gleichgeschlechtlichen Mitarbeitern, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben.

Die LSU, in der zahlreiche engagierte Christinnen und Christen mitarbeiten, erinnert die katholischen Bischöfe nachhaltig an Gen. 2,18:

„Es ist nicht gut, dass der Mensch alleine sei; darum will ich ihm einen Helfer/Beistand schaffen als sein gegenüber (d.h. der zu ihm passt)“ (wörtliche Übersetzung aus dem Hebräischen)

Sollten die Bischöfe ihre Position wiederum aus dem alttestamentlichen „Heiligkeitsgesetz“ (Lev.17-26) ableiten (Lev. 18,22 oder Lev. 20,13) so seien sie darauf hingewiesen, dass sie es mit den ethischen Konsequenzen darin auch sonst nicht allzu Ernst nehmen. Oder sollte es doch Bischöfe geben, die ihr „Haar am Haupt rundherum abschneiden“ und „sich den Bart stutzen“ (Lev. 19,27) oder zu einem Toten kommen“ (Lev. 21,11)?

Mit den geplanten Kündigungen, die nichts anderes bedeuten als einen Ausstoß in inquisatorischer Manier, stellt sich die Kirche nicht nur gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden darf, sondern versündigt sich zugleich schwer gegen jene Menschen, die ohnehin aufgrund ihrer minderheitlichen Veranlagung einer besonderen seelsorgerischen Begleitung bedürfen. Eine Partnerschaft, in der Liebe und Verantwortung gelebt werden, entspricht dem christlichen Ideal. Nicht aber die biologistisch ausgerichtete Determinierung der Ehe als bloße Fortpflanzungsgemeinschaft, wie sie das katholische Kirchenrecht ohne Berücksichtigung der biblischen Überlieferung festschreibt.

Die geschäftsführenden Bundesvorsitzenden der LSU, Roland Heintze und Axel Hochrein, fordern die katholischen Bischöfe auf, die bereits in zahlreichen Diözesan-Amtsblättern abgedruckte „Erklärung des Ständigen Rates“ zurückzunehmen. Auch der darin enthaltene absurde Vorwurf, Menschen, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft besäßen, würden sich in einem „ schwerwiegenden Loyalitätsverstoß“ mit der katholischen Kirche befinden, verfängt nicht. Die einzige Loyalität, die Christinnen und Christen zu üben haben, gilt Christus und nicht einer menschlich verfassten Amtskirche, die sich den ethischen Rigorismus anmaßt, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren, aber andererseits jahrzehntelang das unselige Wirken pädophil veranlagter Priester unter den Teppich zu kehren bereit war. Glaubwürdige Christusnachfolge sieht anders aus.

Verantwortlich und für Rückfragen zuständig:

Jens Voskamp, Pressesprecher LSU Süd
Tel. 0911 - 557903 oder 0160 - 4889070
 
 


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