| Lebenspartnerschaft | PresseAktuelles | Gleichstellung im Alltag



Stand 02.10.2003

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Alltag

Knackpunkt Betriebsrenten

Eine Umfrage des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) bei eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern bezüglich der Anerkennung ihrer Lebenspartnerschaft in den Betrieben brachte folgendes Ergebnis: Lebenspartner haben in vielen Betrieben und Verwaltungen - freiwillig - aus Anlass ihrer Verpartnerung Sonderurlaub erhalten. Ein Teil erhält auch den Familienzuschlag bzw. den erhöhten Ortszuschlag. Dagegen wird die Einbeziehung der Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung (Betriebsrenten) überwiegend abgelehnt.

Rühmliche Ausnahmen: Die Deutsche Bahn AG, die Ford-Werke AG und die Deutsche Bank haben ihr Tarifvertrags- und ihr Betriebsrentensystem für ihre Beschäftigten bereits voll umgestellt, so dass Lebenspartner und Ehegatten gleichgestellt sind. Auch beim "Deutscher Herold Versicherungsgesellschaften Versicherungsverein a.G.", bei der Allianz AG und beim RWTÜV in Essen erhalten Lebenspartner dieselbe Betriebsrente wie Ehegatten. Bei der Allianz AG war der Angleichung ein intensiver Disput mit einem ehemaligen Betriebsangehörigen über die Anwendbarkeit der Richtlinie 2000/78/EG auf Lebenspartner vorausgegangen, also der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die bis Jahresende in Deutschland hätte umgesetzt werden müssen.

Die VBLU (Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.) hat seit dem 01.01.2004 die Hinterbliebenenversorgung für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eingeführt.

Zu den Betriebsrenten vergleiche auch:

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin und das Notarversorgungswerk der Notarkammer Hamburg haben Lebenspartner wie Ehegatten in die Versorgung einbezogen.

Das Land Berlin hat sein Recht einschließlich des Beamtenrechts bereits an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst (Gesetz zur Anpassung des Landesrechts auf Grund der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vom 15.10.2001)

Lufthansa, Deutsche Bank und Hypo-Vereinsbank behandeln Lebenspartner in den meisten Bereichen freiwillig oder aufgrund inzwischen geänderter Betriebsvereinbarungen wie Eheleute (Vergünstigungen, Freistellungen). Die Gleichstellung bei den versorgungsrechtlichen Regelungen ist noch nicht völlig geklärt.

Die Karstadt AG hat mit dem Gesamtbetriebsrat vereinbart, dass Lebenspartner in allen Bereichen wie Ehegatten zu behandeln sind.

Im Tarifvertrag Bau wurden bislang Sonderurlaubsregelungen auf Lebenspartnerschaften ausgeweitet. Im Manteltarifvertrag des nordrhein-westfälischen Einzelhandels sind "Lebenspartner bei Ansprüchen aus dem Tarifvertrag einbezogen" worden

Anlass für die Befragung des LSVD waren die konkreten Fragen, mit denen der Verband bei Gesprächen in den Ministerien über die Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und den Neuanlauf beim Ergänzungsgesetz immer wieder konfrontiert wird. Oftmals fragen Ministeriumsangestellte, ob es bereits Firmen gibt, die ihre Betriebsvereinbarungen an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst haben (Familien- bzw. Ortszuschlag, Betriebsrente, Sonderurlaub, sonstige Vergünstigungen) bzw. welche Tarifverträge schon entsprechend geändert worden sind.

Klaus Jetz
Pressesprecher des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD
Willmanndamm 8
10827 Berlin
presse@lsvd.de
www.lsvd.de
 


[Impressum] [Feedback] [Sitemap]