Presse



06. April 2004

Menschenrechte für Lesben und Schwule

LSVD begrüßt Unterstützung durch deutsche Politik

Gestern kam es in Genf am Rande der Beratungen der UN-Menschenrechtskommission zu einem Treffen von Vertreterinnen und Vertretern schwullesbischer Organisationen aus Argentinien, Brasilien, Südafrika, Sierra Leone und Sri Lanka mit der Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Christa Nickels, der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Claudia Roth, sowie Vertretern aller vier Bundestagsfraktionen. Hierzu erklärt LSVD Sprecher Philipp Braun, der für den LSVD an diesem Treffen teilnahm:

Bei dem Treffen der deutschen Regierungsvertreter mit der schwullesbischen Delegation unter Leitung der Ko-Generalsekretäre der ILGA (International Lesbian and Gay Association), Rosanna Flamer-Caldera und Kursad Kahramanoglu, ging es um die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern in den verschiedenen Regionen sowie um die Fragen, wie die Situation in den einzelnen Staaten verbessert und wie das Thema Menschenrechte und sexuelle Minderheiten besser in internationalen Gremien verankert werden kann. Auch wurde über das weitere Vorgehen beraten, nachdem Brasilien vor einer Woche seine Resolution "Menschenrechte und sexuelle Orientierung" in der UN-Menschenrechtskommission (MRK) suspendiert hatte.

Wir bedauern diesen Schritt der brasilianischen Regierung, der auch auf Druck des Vatikans und der Organisation der Islamischen Konferenz zurückgeht, außerordentlich. Denn es geht um das Prinzip der Universalität der Menschenrechte und um Rechte, die jedem Menschen, also auch Lesben und Schwulen, Bisexuellen und Transgendern, durch Geburt zustehen. Diese Prinzipien sind nicht verhandelbar, sondern selbstverständlich. Die Verabschiedung einer solchen Resolution, für deren erstmalige Vorlage letztes Jahr wir Brasilien sehr dankbar sind, wäre ein überaus wichtiges Signal.

Wir begrüßen, dass die deutsche Politik den brasilianischen Resolutionsentwurf vorbehaltlos unterstützt und dessen Bedeutung erkannt hat. Bundesaußenminister Fischer hatte zur Eröffnung der UN-Menschenrechtskommission am 15. März gesagt: "Diskriminierung - sei es Diskriminierung von Kindern, Frauen oder aufgrund von religiöser, ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit - muss überall und immer bekämpft werden. Dazu gehört auch die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder sexueller Identität, die bedauerlicherweise in vielen Teilen der Welt gang und gäbe ist. Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass diese MRK die Diskriminierung Homosexueller, Bi- und Transsexueller unmissverständlich verurteilt."

Auch die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Kerstin Müller und die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Claudia Roth haben diese Position wiederholt auf Tagungen des LSVD und von ILGA bekräftigt (http://www.lsvd.de/news/mueller.html und http://www.lsvd.de/presse/2003/2_2003/0312120.html).

Neben Fischer und weiteren Vertretern westlicher Staaten haben auch Mexiko und Argentinien bei der Eröffnung der MRK die Menschrechrechte von Lesben und Schwulen bekräftigt. Insbesondere in Lateinamerika hat im Rahmen der Kampagne zur Brasilianischen Resolution eine starke Mobilisierung für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern stattgefunden.

In diesem Zusammenhang freuen wir uns, dass der 5. Ausschuss in der UN-Generalversammlung am 02.04.2004 den Erlass des UN-Generalsekretärs Kofi Annan zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften von UN-Angestellten in der Substanz bestätigt hat.

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