06. April 2004Menschenrechte für Lesben und Schwule
LSVD begrüßt Unterstützung durch deutsche Politik
Gestern kam es in Genf am Rande der Beratungen der
UN-Menschenrechtskommission zu einem Treffen von Vertreterinnen und
Vertretern schwullesbischer Organisationen aus Argentinien, Brasilien,
Südafrika, Sierra Leone und Sri Lanka mit der Vorsitzenden des
Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Christa Nickels, der
Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Claudia Roth, sowie
Vertretern aller vier Bundestagsfraktionen. Hierzu erklärt LSVD Sprecher
Philipp Braun, der für den LSVD an diesem Treffen teilnahm:
Bei dem Treffen der deutschen Regierungsvertreter mit der schwullesbischen
Delegation unter Leitung der Ko-Generalsekretäre der ILGA (International
Lesbian and Gay Association), Rosanna Flamer-Caldera und Kursad
Kahramanoglu, ging es um die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen
und Transgendern in den verschiedenen Regionen sowie um die Fragen, wie
die Situation in den einzelnen Staaten verbessert und wie das Thema
Menschenrechte und sexuelle Minderheiten besser in internationalen Gremien
verankert werden kann. Auch wurde über das weitere Vorgehen beraten,
nachdem Brasilien vor einer Woche seine Resolution "Menschenrechte und
sexuelle Orientierung" in der UN-Menschenrechtskommission (MRK)
suspendiert hatte.
Wir bedauern diesen Schritt der brasilianischen Regierung, der auch auf
Druck des Vatikans und der Organisation der Islamischen Konferenz
zurückgeht, außerordentlich. Denn es geht um das Prinzip der Universalität
der Menschenrechte und um Rechte, die jedem Menschen, also auch Lesben und
Schwulen, Bisexuellen und Transgendern, durch Geburt zustehen. Diese
Prinzipien sind nicht verhandelbar, sondern selbstverständlich. Die
Verabschiedung einer solchen Resolution, für deren erstmalige Vorlage
letztes Jahr wir Brasilien sehr dankbar sind, wäre ein überaus wichtiges
Signal.
Wir begrüßen, dass die deutsche Politik den brasilianischen
Resolutionsentwurf vorbehaltlos unterstützt und dessen Bedeutung erkannt
hat. Bundesaußenminister Fischer hatte zur Eröffnung der
UN-Menschenrechtskommission am 15. März gesagt: "Diskriminierung - sei es
Diskriminierung von Kindern, Frauen oder aufgrund von religiöser,
ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit - muss überall und immer bekämpft
werden. Dazu gehört auch die Diskriminierung aufgrund sexueller
Orientierung oder sexueller Identität, die bedauerlicherweise in vielen
Teilen der Welt gang und gäbe ist. Daher ist es uns ein wichtiges
Anliegen, dass diese MRK die Diskriminierung Homosexueller, Bi- und
Transsexueller unmissverständlich verurteilt."
Auch die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Kerstin Müller und die
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Claudia Roth haben diese
Position wiederholt auf Tagungen des LSVD und von ILGA bekräftigt (http://www.lsvd.de/news/mueller.html
und http://www.lsvd.de/presse/2003/2_2003/0312120.html).
Neben Fischer und weiteren Vertretern westlicher Staaten haben auch Mexiko
und Argentinien bei der Eröffnung der MRK die Menschrechrechte von Lesben
und Schwulen bekräftigt. Insbesondere in Lateinamerika hat im Rahmen der
Kampagne zur Brasilianischen Resolution eine starke Mobilisierung für die
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern stattgefunden.
In diesem Zusammenhang freuen wir uns, dass der 5. Ausschuss in der
UN-Generalversammlung am 02.04.2004 den Erlass des UN-Generalsekretärs
Kofi Annan zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften von
UN-Angestellten in der Substanz bestätigt hat.
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