Hamburger Mustertexte - |
An wen richtet sich die Broschüre?Nach dem am 22.04.99 in Kraft getretenen Gesetz über die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften1 können zwei Männer oder zwei Frauen, die in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft leben, diese Partnerschaft in einem Partnerschaftsbuch bei einem der Hamburger Standesämter eintragen lassen. Die Broschüre soll
zum einen über dieses Hamburger Modell
der Eintragung gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften beim Standesamt, der so
genannten "Hamburger Ehe"
informieren. Sie soll darüber
aufklären, welche Voraussetzungen für
die Eintragung erfüllt sein müssen, wie
sie abläuft und welche rechtlichen
Folgen - nämlich keine - sich aus der
Eintragung ergeben. Da sich aus der Eintragung nach dem Hamburger Modell keine Rechtsfolgen für die PartnerInnen ergeben, bleibt es in ihrer eigenen Verantwortung, ihre Rechtsbeziehungen eigenständig zu regeln. Mit dieser Broschüre wird daher zum Anderen auf die vielfältigen regelbaren und auf die besonders regelungsbedürftigen Lebenssituationen einer Partnerschaft hingewiesen und es werden einige Lösungsvorschläge in Form von Mustertexten angeboten. Diese Broschüre ersetzt allerdings nicht die individuelle Beratung bei einer AnwältIn oder einer NotarIn. Natürlich kann hier
nur ein Ausschnitt aus den häufigsten
Themenbereichen getroffen werden und es
kann nicht auf jede Frage eine Antwort
gegeben werden. Letztlich empfiehlt sich
bei größeren Vermögenswerten oder sehr
unterschiedlichen Lebensbedingungen der
PartnerInnen immer ein Besuch bei einer
RechtsanwältIn oder NotarIn, um sich
für die spezielle Lebenssituation
konkret beraten zu lassen. Aber auch hier
kann die Broschüre Hilfestellung zur Vorbereitung
des Kanzleibesuchs sein. Diese Broschüre richtet sich gezielt und in erster Linie an Lesben und Schwule, die in einer Partnerschaft leben. Es werden jedoch eine Reihe von rechtlichen Themen angesprochen, die sich auch bei heterosexuellen Lebensgemeinschaften oder anderen Formen des Zusammenlebens oder gerade auch bei Singles ergeben können, insbesondere soweit es die Regelungen für den Krankheits- oder Erbfall betrifft. Sollten Sie zu einer dieser Gruppen gehören, kann die Lektüre dieser Broschüre zumindest bezüglich einzelner Fragestellungen nützlich sein. Die Bundesregierung plant derzeit ein Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft, das eventuell dem Rechtsinstitut der Ehe angenähert wird, d.h. ähnliche Rechte und Pflichten für die eingetragenen PartnerInnen bringt. Für alle, die von einer solchen Eintragung keinen Gebrauch machen wollen oder können, besteht weiterhin die Notwendigkeit, bei Fragen, wie etwa der Erteilung von Vollmachten, selbstständig Vorsorge zu treffen. Mit anderen Worten, diese Broschüre bleibt auch nach Schaffung eines Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft aktuell. Nicht geeignet ist diese Broschüre zur Information über die rechtlichen Beziehungen von Eheleuten. Für die Ehe gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine ganze Reihe von Sonderregelungen, auf die hier nur eingegangen wird, wenn sie auch auf gleichgeschlechtliche Beziehungen anwendbar sind. Ebenfalls ungeeignet ist die Broschüre für Verlobte oder heterosexuelle Paare, die in einer Ehe auf Probe leben, d.h. für die, die davon ausgehen, ihre Beziehung über kurz oder lang in eine Ehe umzuwandeln. Da es für die Ehe spezielle Regeln gibt, müssten bei einem Partnerschaftsvertrag für eine Ehe auf Probe, die Eheregelungen mit einbezogen werden. Das würde den Umfang dieser Broschüre sprengen. Darüber hinaus gibt es ausreichend Informationsmaterial zum Thema Ehe auf Probe oder nichteheliche Lebensgemeinschaften2.
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URL:
http://www.lsvd.de/recht/hamburg/wen.html |