Hamburger Mustertexte - 
eine Information der
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An wen richtet sich die Broschüre?

Nach dem am 22.04.99 in Kraft getretenen Gesetz über die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften1 können zwei Männer oder zwei Frauen, die in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft leben, diese Partnerschaft in einem Partnerschaftsbuch bei einem der Hamburger Standesämter eintragen lassen.

Die Broschüre soll zum einen über dieses Hamburger Modell der Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beim Standesamt, der so genannten "Hamburger Ehe" informieren. Sie soll darüber aufklären, welche Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sein müssen, wie sie abläuft und welche rechtlichen Folgen - nämlich keine - sich aus der Eintragung ergeben.
Daher wendet sich die vorliegende Schrift an alle, die sich genauer mit der „Hamburger Ehe" beschäftigen möchten, insbesondere an diejenigen, die überlegen, sich in ein Partnerschaftsbuch eintragen zu lassen.

Da sich aus der Eintragung nach dem Hamburger Modell keine Rechtsfolgen für die PartnerInnen ergeben, bleibt es in ihrer eigenen Verantwortung, ihre Rechtsbeziehungen eigenständig zu regeln. Mit dieser Broschüre wird daher zum Anderen auf die vielfältigen regelbaren und auf die besonders regelungsbedürftigen Lebenssituationen einer Partnerschaft hingewiesen und es werden einige Lösungsvorschläge in Form von Mustertexten angeboten.

Diese Broschüre ersetzt allerdings nicht die individuelle Beratung bei einer AnwältIn oder einer NotarIn.

Natürlich kann hier nur ein Ausschnitt aus den häufigsten Themenbereichen getroffen werden und es kann nicht auf jede Frage eine Antwort gegeben werden. Letztlich empfiehlt sich bei größeren Vermögenswerten oder sehr unterschiedlichen Lebensbedingungen der PartnerInnen immer ein Besuch bei einer RechtsanwältIn oder NotarIn, um sich für die spezielle Lebenssituation konkret beraten zu lassen. Aber auch hier kann die Broschüre Hilfestellung zur Vorbereitung des Kanzleibesuchs sein.
Es ist zu empfehlen, sich ggf. auch getrennt fachkundigen Rat einzuholen. Erfahrungen zeigen, dass sich häufig die wirtschaftlich stärkeren oder diejenigen, die sich mehr um rechtliche Regelungen bemühen, mit ihren Interessen durchsetzen und den PartnerInnen suggerieren, die getroffene Regelung sei für beide das Beste. Das muss keineswegs immer so sein oder stimmt nur solange die Beziehung besteht, berücksichtigt aber nicht hinreichend die Interessenlage beider bei einer Trennung.
Erst bei der Trennung oder nach dem Tod der PartnerInnen festzustellen, dass ein sehr ungünstiger Vertrag geschlossen oder eine ungenügende Regelung getroffen wurde, ist ärgerlich, dann aber meist nicht mehr zu ändern.

Diese Broschüre richtet sich gezielt und in erster Linie an Lesben und Schwule, die in einer Partnerschaft leben. Es werden jedoch eine Reihe von rechtlichen Themen angesprochen, die sich auch bei heterosexuellen Lebensgemeinschaften oder anderen Formen des Zusammenlebens oder gerade auch bei Singles ergeben können, insbesondere soweit es die Regelungen für den Krankheits- oder Erbfall betrifft. Sollten Sie zu einer dieser Gruppen gehören, kann die Lektüre dieser Broschüre zumindest bezüglich einzelner Fragestellungen nützlich sein.

Die Bundesregierung plant derzeit ein Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft, das eventuell dem Rechtsinstitut der Ehe angenähert wird, d.h. ähnliche Rechte und Pflichten für die eingetragenen PartnerInnen bringt. Für alle, die von einer solchen Eintragung keinen Gebrauch machen wollen oder können, besteht weiterhin die Notwendigkeit, bei Fragen, wie etwa der Erteilung von Vollmachten, selbstständig Vorsorge zu treffen. Mit anderen Worten, diese Broschüre bleibt auch nach Schaffung eines Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft aktuell.

Nicht geeignet ist diese Broschüre zur Information über die rechtlichen Beziehungen von Eheleuten. Für die Ehe gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine ganze Reihe von Sonderregelungen, auf die hier nur eingegangen wird, wenn sie auch auf gleichgeschlechtliche Beziehungen anwendbar sind.

Ebenfalls ungeeignet ist die Broschüre für Verlobte oder heterosexuelle Paare, die in einer Ehe auf Probe leben, d.h. für die, die davon ausgehen, ihre Beziehung über kurz oder lang in eine Ehe umzuwandeln. Da es für die Ehe spezielle Regeln gibt, müssten bei einem Partnerschaftsvertrag für eine Ehe auf Probe, die Eheregelungen mit einbezogen werden. Das würde den Umfang dieser Broschüre sprengen. Darüber hinaus gibt es ausreichend Informationsmaterial zum Thema Ehe auf Probe oder nichteheliche Lebensgemeinschaften2.

  1. Das Gesetz wurde am 08.04.99 von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen, am 14.4.99 verkündet und ist im Hamburgischen Gesetz und Verordnungsblatt Teil I, vom 21.4.99, S. 69 abgedruckt.
  2. Um nur einige Ratgeber zu nennen, sei hier auf Eva Maria von Münch „Zusammenleben ohne Trauschein“, erschienen im Deutschen Taschenbuch Verlag in der Reihe Beck-Rechtsberater (5.Auflage, München 1993) und auf Herbert Grziwotz „Partnerschaftsvertrag für die nichteheliche Lebensgemeinschaft“, Band 10 der Beck`schen Musterverträge (3.Auflage, München 1998), „Gemeinsam leben ohne Trauschein“ vom Bundesjustizministerium hingewiesen.

URL: http://www.lsvd.de/recht/hamburg/wen.html
Letztes Update: 25. November 1999
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