Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbandes
für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer
Magnus-Hirschfeld-Stiftung - Bundestags-Drucksache 14/9218
24. Juni 2002 Wir unterstützen im Grundsatz den vorliegenden Gesetzentwurf und möchten den
Deutschen Bundestag bestärken, dieses Vorhaben auf den Weg zu bringen. Der
LSVD setzt sich seit langem für Errichtung einer solchen Stiftung ein.
1. Stiftungszweck
Zweck der Stiftung soll es laut dem vorliegenden Gesetzentwurf sein,
"homosexuelles Leben im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen, die nationalsozialistische
Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, durch
Öffentlichkeitsarbeit einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller
Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken, Bürgerrechtsarbeit zu
fördern, Menschenrechtsarbeit im Ausland zu unterstützen sowie das Gedenken
an Leben und Werk Magnus Hirschfelds zu pflegen."
Diese Zweckbestimmung wird von uns im Grundsatz begrüßt. Insbesondere die
Verknüpfung der Aufarbeitung der Vergangenheit mit Arbeitsfeldern, die
gegenwarts- und zukunftsbezogen sind, halten wir für gelungen.
Der LSVD engagiert sich neben der Bürger- und Menschenrechtsarbeit seit
langem auch für ein würdiges Gedenken an die homosexuellen NS-Opfer und für
die Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte. Der LSVD ist zu diesem
Themenkomplex bereits in verschiedenen Beiräten vertreten, so bei der
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, bei der Stiftung
Brandenburgische Gedenkstätten und beim Hessischen Landeshärtefonds für
NS-Verfolgte. Die Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken" arbeitet
unter dem Dach des LSVD.
Gerade aus dieser Beschäftigung mit der Vergangenheit erwächst die
Verantwortung, Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen
entgegenzutreten. Wir sprechen uns zudem dafür aus, auch die Unterstützung
von Emanzipationsarbeit in den Stiftungszweck aufzunehmen.
2. Kuratorium
Als mitgliederstärkste Lesben- und Schwulenorganisation in Deutschland, der
sich zudem 50 weitere Organisationen aus dem Bereich Schwule, Lesben und
Transgender als korporative Mitglieder angeschlossen haben, halten wir es
für wichtig, dass die Repräsentanz von lesbischen Frauen im Kuratorium
ausreichend sichergestellt wird. Hier sollte der Gesetzgeber noch klarere
Regelungen schaffen.
Erwägenswert finden wir zudem, die Bereiche Jugend sowie Arbeitswelt, zu
denen jeweils bundesweite Organisationen tätig sind, noch zu integrieren.
Siehe auch:
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