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Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbandes
für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung - Bundestags-Drucksache 14/9218

24. Juni 2002

Wir unterstützen im Grundsatz den vorliegenden Gesetzentwurf und möchten den Deutschen Bundestag bestärken, dieses Vorhaben auf den Weg zu bringen. Der LSVD setzt sich seit langem für Errichtung einer solchen Stiftung ein.

1. Stiftungszweck

Zweck der Stiftung soll es laut dem vorliegenden Gesetzentwurf sein, "homosexuelles Leben im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen, die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, durch Öffentlichkeitsarbeit einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken, Bürgerrechtsarbeit zu fördern, Menschenrechtsarbeit im Ausland zu unterstützen sowie das Gedenken an Leben und Werk Magnus Hirschfelds zu pflegen."

Diese Zweckbestimmung wird von uns im Grundsatz begrüßt. Insbesondere die Verknüpfung der Aufarbeitung der Vergangenheit mit Arbeitsfeldern, die gegenwarts- und zukunftsbezogen sind, halten wir für gelungen.

Der LSVD engagiert sich neben der Bürger- und Menschenrechtsarbeit seit langem auch für ein würdiges Gedenken an die homosexuellen NS-Opfer und für die Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte. Der LSVD ist zu diesem Themenkomplex bereits in verschiedenen Beiräten vertreten, so bei der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, bei der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und beim Hessischen Landeshärtefonds für NS-Verfolgte. Die Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken" arbeitet unter dem Dach des LSVD.

Gerade aus dieser Beschäftigung mit der Vergangenheit erwächst die Verantwortung, Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen entgegenzutreten. Wir sprechen uns zudem dafür aus, auch die Unterstützung von Emanzipationsarbeit in den Stiftungszweck aufzunehmen.

2. Kuratorium

Als mitgliederstärkste Lesben- und Schwulenorganisation in Deutschland, der sich zudem 50 weitere Organisationen aus dem Bereich Schwule, Lesben und Transgender als korporative Mitglieder angeschlossen haben, halten wir es für wichtig, dass die Repräsentanz von lesbischen Frauen im Kuratorium ausreichend sichergestellt wird. Hier sollte der Gesetzgeber noch klarere Regelungen schaffen.

Erwägenswert finden wir zudem, die Bereiche Jugend sowie Arbeitswelt, zu denen jeweils bundesweite Organisationen tätig sind, noch zu integrieren.

Siehe auch:



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