Beschluss
des 9. SVD-Verbandstages am 12./13. April 1997 in Berlin
Keine
Entwarnung bei Aids!
Die Erfolge der
Präventionsarbeit nicht gefährden!
Prävention statt Repression beim Infektionskrankheitengesetz
festschreiben!
Die Präventionsarbeit in
Deutschland war dank staatlicher Unterstützung außerordentlich
erfolgreich. Die Zahl der Infizierten konnte auf relativ
niedrigem Niveau stabilisiert werden.
Im letzten Jahr wurden in der
AIDS-Forschung und -Therapie außerordentliche Erfolge
verzeichnet. Neue Therapiemethoden wirken für HIV-Infizierte
und AIDS-Erkrankte lebensverlängernd. Auch die Lebensqualität
der Erkrankten konnte durch Virostatika und neue und bessere
Therapien gegen opportunistische Infektionen verbessert werden.
Doch zur Entwarnung geben die
Therapieerfolge keinen Anlass. Die Gefahr von AIDS ist nicht
gebannt. AIDS ist noch nicht heilbar. AIDS ist auch noch keine
normale chronische Krankheit. Zu einem Nachlassen in den Präventionsanstrengungen
besteht daher kein Anlass.
Die Bundesregierung hat die
Mittel für die AIDS-Prävention erheblich gekürzt. Dies ist
fahrlässig! Sie gefährdet damit die Erfolge von über einem
Jahrzehnt erfolgreicher Präventionsarbeit! Gerade angesichts
der medizinischen Erfolge brauchen wir eine Aufklärungskampagne,
die risikominimierendes Sexualverhalten fördert und vor einem
leichtfertigen Nachlassen bei Safer Sex warnt. Die
nachwachsende, jüngere Generation hat von den Kampagnen der
80er Jahren nichts mitbekommen. Auch sie hat ein Recht auf Aufklärung
und Information, um sich vor vermeidbaren Risiken zu schützen.
Der Lesben- und Schwulenverband
in Deutschland fordert:
- Keine Kürzung bei
der AIDS-Präventionsarbeit
Die Bundesregierung plant ein
neues Infektionskrankheitengesetz.
Wir fordern:
- Keine Einführung neuer
Meldepflichten bei HIV und AIDS. Die Absagen an
seuchenpolizeiliche Maßnahmen und das Setzen auf Prävention
statt Repression hat sich bewährt!
- Festschreibung der Prävention
von HIV und AIDS als Pflichtaufgabe staatlicher
Gesundheitspolitik.
- Soziale Grundsicherung für
Menschen mit HIV und AIDS. HIV-Infizierte und Kranke sollen
im Rahmen der Sozialhilfe einen Mehrbedarfszuschlag von 50 %
erhalten.
- Absicherung der häuslichen
Pflege für AIDS-Kranke. Die Pflegeversicherung ist nicht
auf die Bedürfnisse von chronisch Kranken mit schwankendem
Hilfsbedarf eingerichtet.
- Die Bundesrepublik
Deutschland sollte sich an den internationalen
Forschungsanstrengungen für wirksame Therapien bei HIV
beteiligen. Hier ist nicht nur eine Erhöhung des
Forschungsetats, sondern auch ein international abgestimmtes
Forschungskonzept gefordert. Die Beiträge Deutschlands zur
AIDS-Forschung sind kein Ruhmesblatt für den
Forschungsstandort Deutschland.
Siehe
auch: AIDS
bekämpfen, die Rechte von AIDS-Erkrankten sichern!
Deutsche
AIDS-Hilfe e.V. (DAH)*
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