Eine Frage der Menschenrechte
Die Binats-Projekte im LSVD
von Günter Dworek, Bundessprecher des LSVD
Gleichgeschlechtliche Paare sind in Deutschland bislang rechtlich
nicht anerkannt. Vor dem Gesetz gelten homosexuelle Lebenspartner
damit als Fremde. Diese weitgehende Rechtlosigkeit kann erhebliche
Beeinträchtigungen für die persönliche Lebensgestaltung bedeuten. Bei
binationalen Paaren tritt das besonders kraß zu Tage. Kommen die
Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte aus einem Land außerhalb der
Europäischen Union, gibt es zumeist größte Schwierigkeiten mit dem
Aufenthaltsstatus. Heterosexuelle Liebespaare in gleicher Situation
haben dagegen durch Heirat einen Rechtsanspruch auf "Herstellung und
Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft".
Aufgrund der besonders bedrückenden Situation binationaler Paare hat
der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dieses Thema zu einem
Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Der LSVD ist als bundesweite
Organisation für viele Menschen die erste Anlaufstelle für Fragen,
Probleme und Hilferufe in Zusammenhang mit Homosexualität. In den
vergangenen Jahren haben immer mehr binationale Paare ihre massiven
Probleme an uns herangetragen: Fragen des Aufenthaltsrechts oder der
Einreiseregularien ebenso wie Schwierigkeiten mit der Arbeitserlaubnis
für den ausländischen Partner oder die ausländische Partnerin. In
enger Abstimmung mit fachkompetenten Anwältinnen und Anwälten wurde
ein spezielles Beratungsangebot eingerichtet, das über das
Ausländerrecht, über Rechtsprechung und Behördenpraxis informiert.
Durch die rechtlichen Schwierigkeiten erleben binationale Paare in
ihren Partnerschaften oft einen hohen psychischen Problemdruck.
Langwährende Ungewißheit, Streß mit Behörden, Angst vor Trennung
können Menschen zermürben. Viele Paare müssen zwangsweise eine
Fernbeziehung führen, oft über Kontinente hinweg. Hinzu kommen können
Probleme aus dem unterschiedlichen kulturellen Hintergrund, wie das
auch bei gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu beobachten
ist.
Der LSVD organisiert daher regelmäßig Seminare, die auch die
psychosoziale Dimension abdecken. In der Beratungs- und
Selbsthilfearbeit gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung.
Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend arbeitet das LSVD-Sozialwerk daran, ein bundesweites
psychosoziales Beratungsnetz für binationale gleichgeschlechtliche
Paare aufzubauen.
Wichtiger Bestandteil dieses Netzes sind Selbsthilfegruppen. Probleme,
die durch rechtliche Diskriminierung entstehen, sind kein
unabänderliches Schicksal. Der LSVD ermutigt und unterstützt Schwule
und Lesben darin, aus der Objektrolle herauszutreten und ihre
Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen. Aus dem Kreis der
Ratsuchenden haben sich Selbsthilfegruppen binationaler Paare unter
dem Dach des LSVD gegründet. Der Verband unterstützt sie ideell,
finanziell sowie strukturell durch Bereitstellung von Räumlichkeiten
und durch hauptamtliche Begleitung. Die binationalen Gruppen dienen
dem Erfahrungsaustausch und der gegenseitigen Ermutigung. Sie sind
Nachrichtenbörse für die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und
Politik sowie Ausgangspunkt politischer Aktionen. Aus der
Gruppenarbeit kommen wiederum ehrenamtliche Beraterinnen und Berater,
die sich nun selbst in der Hilfe für Andere engagieren.
Der LSVD und die binationalen Gruppen wollen sich aber nicht auf die
Arbeit als "Reparaturbetrieb" beschränken. Über die Beratungs- und
Selbsthilfearbeit hinaus sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen
geschaffen werden, daß Schwule und Lesben ihre persönlichen
Lebensentwürfe selbstbestimmt entwickeln können. Die existentiellen
Probleme binationaler Paare sind ein besonderer Antrieb, für die
Gleichstellung mit heterosexuellen Eheleuten zu kämpfen.
Der LSVD leistet Überzeugungsarbeit, um politische Mehrheiten für die
Gleichstellung zu erreichen. Bis zur Umsetzung dieses Großzieles
bemühen wir uns parallel, die Situation der binationalen Paare so weit
zu verbessern, wie das unter dem geltenden Recht möglich ist. Nicht
ohne Erfolg: In bislang sechs Bundesländern Nordrhein-Westfalen,
Hamburg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt - haben die
Innenminister bzw. Innensenatoren Weisungen erlassen, die den
Ausländerbehörden eine wohlwollende Haltung bei der Erteilung von
Aufenthaltserlaubnissen auftragen. In Verhandlungen mit dem
Auswärtigen Amt konnte der LSVD im Frühjahr 1998 eine liberale
Handhabung von Visa-Verfahren durchsetzen.
Eine wirklich befriedigende Lösung kann aber nur eine umfassende
rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
liefern. Binationale Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind bereit,
mit allen Konsequenzen füreinander einzustehen, das heißt auch
sämtliche Pflichten, z. B. zum Unterhalt, zu übernehmen. Daher ist es
nur gerecht, daß sie auch die Möglichkeit erhalten, ihre Partnerschaft
mit allen Rechten zu leben.
Bis 1969 waren homosexuelle Beziehungen in der Bundesrepublik durch
den § 175 strafrechtlich verboten. Seitdem hat sich die Erkenntnis
durchgesetzt, das ein solches Verbot einen unzulässigen Eingriff in
die Persönlichkeitsrechte darstellt. Binationalen
gleichgeschlechtlichen Paaren ist es aber noch heute in vielen Fällen
gesetzlich verwehrt, ihre Partnerschaft real zu leben. Um das zu
ändern, müssen schwule und lesbische Paare endlich durch den Gang zum
Standesamt die gleichen Rechte und Pflichten erhalten können, wie sie
heterosexuelle Eheleute haben. Das Recht, mit der selbstgewählten
Partnerin oder dem selbstgewählten Partner eine Lebensgemeinschaft
eingehen zu können, ist ein Menschenrecht. Es muß auch für Lesben und
Schwule volle Geltung erlangen.