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Eine Frage der Menschenrechte

Die Binats-Projekte im LSVD

von Günter Dworek, Bundessprecher des LSVD

Gleichgeschlechtliche Paare sind in Deutschland bislang rechtlich nicht anerkannt. Vor dem Gesetz gelten homosexuelle Lebenspartner damit als Fremde. Diese weitgehende Rechtlosigkeit kann erhebliche Beeinträchtigungen für die persönliche Lebensgestaltung bedeuten. Bei binationalen Paaren tritt das besonders kraß zu Tage. Kommen die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte aus einem Land außerhalb der Europäischen Union, gibt es zumeist größte Schwierigkeiten mit dem Aufenthaltsstatus. Heterosexuelle Liebespaare in gleicher Situation haben dagegen durch Heirat einen Rechtsanspruch auf "Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft".

Aufgrund der besonders bedrückenden Situation binationaler Paare hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dieses Thema zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Der LSVD ist als bundesweite Organisation für viele Menschen die erste Anlaufstelle für Fragen, Probleme und Hilferufe in Zusammenhang mit Homosexualität. In den vergangenen Jahren haben immer mehr binationale Paare ihre massiven Probleme an uns herangetragen: Fragen des Aufenthaltsrechts oder der Einreiseregularien ebenso wie Schwierigkeiten mit der Arbeitserlaubnis für den ausländischen Partner oder die ausländische Partnerin. In enger Abstimmung mit fachkompetenten Anwältinnen und Anwälten wurde ein spezielles Beratungsangebot eingerichtet, das über das Ausländerrecht, über Rechtsprechung und Behördenpraxis informiert.

Durch die rechtlichen Schwierigkeiten erleben binationale Paare in ihren Partnerschaften oft einen hohen psychischen Problemdruck. Langwährende Ungewißheit, Streß mit Behörden, Angst vor Trennung können Menschen zermürben. Viele Paare müssen zwangsweise eine Fernbeziehung führen, oft über Kontinente hinweg. Hinzu kommen können Probleme aus dem unterschiedlichen kulturellen Hintergrund, wie das auch bei gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu beobachten ist.

Der LSVD organisiert daher regelmäßig Seminare, die auch die psychosoziale Dimension abdecken. In der Beratungs- und Selbsthilfearbeit gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung. Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet das LSVD-Sozialwerk daran, ein bundesweites psychosoziales Beratungsnetz für binationale gleichgeschlechtliche Paare aufzubauen.

Wichtiger Bestandteil dieses Netzes sind Selbsthilfegruppen. Probleme, die durch rechtliche Diskriminierung entstehen, sind kein unabänderliches Schicksal. Der LSVD ermutigt und unterstützt Schwule und Lesben darin, aus der Objektrolle herauszutreten und ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen. Aus dem Kreis der Ratsuchenden haben sich Selbsthilfegruppen binationaler Paare unter dem Dach des LSVD gegründet. Der Verband unterstützt sie ideell, finanziell sowie strukturell durch Bereitstellung von Räumlichkeiten und durch hauptamtliche Begleitung. Die binationalen Gruppen dienen dem Erfahrungsaustausch und der gegenseitigen Ermutigung. Sie sind Nachrichtenbörse für die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Politik sowie Ausgangspunkt politischer Aktionen. Aus der Gruppenarbeit kommen wiederum ehrenamtliche Beraterinnen und Berater, die sich nun selbst in der Hilfe für Andere engagieren.

Der LSVD und die binationalen Gruppen wollen sich aber nicht auf die Arbeit als "Reparaturbetrieb" beschränken. Über die Beratungs- und Selbsthilfearbeit hinaus sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, daß Schwule und Lesben ihre persönlichen Lebensentwürfe selbstbestimmt entwickeln können. Die existentiellen Probleme binationaler Paare sind ein besonderer Antrieb, für die Gleichstellung mit heterosexuellen Eheleuten zu kämpfen.

Der LSVD leistet Überzeugungsarbeit, um politische Mehrheiten für die Gleichstellung zu erreichen. Bis zur Umsetzung dieses Großzieles bemühen wir uns parallel, die Situation der binationalen Paare so weit zu verbessern, wie das unter dem geltenden Recht möglich ist. Nicht ohne Erfolg: In bislang sechs Bundesländern – Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt - haben die Innenminister bzw. Innensenatoren Weisungen erlassen, die den Ausländerbehörden eine wohlwollende Haltung bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen auftragen. In Verhandlungen mit dem Auswärtigen Amt konnte der LSVD im Frühjahr 1998 eine liberale Handhabung von Visa-Verfahren durchsetzen.

Eine wirklich befriedigende Lösung kann aber nur eine umfassende rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften liefern. Binationale Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind bereit, mit allen Konsequenzen füreinander einzustehen, das heißt auch sämtliche Pflichten, z. B. zum Unterhalt, zu übernehmen. Daher ist es nur gerecht, daß sie auch die Möglichkeit erhalten, ihre Partnerschaft mit allen Rechten zu leben.

Bis 1969 waren homosexuelle Beziehungen in der Bundesrepublik durch den § 175 strafrechtlich verboten. Seitdem hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, das ein solches Verbot einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Binationalen gleichgeschlechtlichen Paaren ist es aber noch heute in vielen Fällen gesetzlich verwehrt, ihre Partnerschaft real zu leben. Um das zu ändern, müssen schwule und lesbische Paare endlich durch den Gang zum Standesamt die gleichen Rechte und Pflichten erhalten können, wie sie heterosexuelle Eheleute haben. Das Recht, mit der selbstgewählten Partnerin oder dem selbstgewählten Partner eine Lebensgemeinschaft eingehen zu können, ist ein Menschenrecht. Es muß auch für Lesben und Schwule volle Geltung erlangen.

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