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Gleichberechtigte grenzenlose Liebe – Der Berliner Weg ist steinig

Regelungen für binationale gleichgeschlechtliche Paare in Berlin

von Ida Schillen, Bundessprecherin des LSVD

Die Hauptstadt Berlin preist sich stets als weltoffen und homofreundlich an. 1999 versuchte sogar die staatlich subventionierte Werbeagentur âPartner für Berlin' die Hotelbranche zu motivieren, sich auf die internationale lesbisch-schwule Kundschaft einzustellen. Aber diese scheinbare Homofreundlichkeit ist nur sehr oberflächlich. Sie endet spätestens 70 km von Berlin entfernt und zwar an der polnischen Grenze. Deutsch-polnische Homopaare hatten bis Mitte 1998 quasi ein Beziehungsverbot in Berlin, genauso wie auch andere binationale Homopaare. Daran hatte sogar ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 1996 nichts ändern können, in dem Berlin aufgefordert wurde, den Ermessensspielraum im Gesetz zugunsten des Zusammenlebens binationaler Homopaare auszuschöpfen. Der Innensenator blieb trotzdem bei seiner harten Haltung und setzte dieses Urteil einfach nicht um.

Es waren zwei Jahre mühsamer Kleinarbeit im Parlament notwendig, um hier eine erste Änderung zu erreichen. Ich arbeitete als Abgeordnete hierbei eng mit den Schwulen Juristen zusammen. Da der Ausländerausschuß des Berliner Parlaments, der eigentlich für die Belange der binationalen Paare zuständig war, bereits 1995 abgeschafft worden war, entschieden wir, den Weg über den Petitionsausschuß zu gehen. Ich setzte eine von den Schwulen Juristen eingebrachte Grundsatzpetition zur Situation von binationalen Paaren und auch mehrere Einzelpetitionen betroffener Paare immer wieder auf die politische Tagesordnung des Ausschusses und konnte dadurch immerhin eine gewisse Sensibilisierung für dieses Thema erreichen. Den ersten Erfolg erreichte ich im Herbst 1997: Der Petitionsausschuß beschloß, die Ausländerbehörde zu rügen und sie auf die Umsetzung des Verwaltungsgerichtsurteils zu verpflichten. Durch eine Reihe von parlamentarischen Anfragen zwang ich den Innensenator dazu, immer wieder Stellung zu den aufenthaltsrechtlichen Problemen binationaler Paare zu beziehen. Endlich gab der Innensenator dann im Frühjahr 1998 ein Rundschreiben heraus (Anwendungshinweise zur aufenthaltsrechtlichen Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften), das es ausländischen Partnerinnen und Partnern erleichterte, ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Ein erster Erfolg ist damit erreicht. Freilich ist dieses Rundschreiben jedoch sehr unzureichend. Es macht immer noch einen Unterschied zwischen binationalen Homo- und Heteropaaren. Homopaare erhalten z. B. nur ein Jahr Aufenthaltsdauer, während Hetero-Ehepaare drei Jahre erhalten. Generell erhalten ausländische Homopartner und -partnerinnen keine Arbeitserlaubnis und werden so daran gehindert, zum Lebensunterhalt beizutragen. Die Ausländerbehörde fordert einen Partnerschaftsvertrag. Er geht weit über die Anforderungen an Heteropaare hinaus. Von Homopaaren wird erwartet, daß der bzw. die deutsche Partner/in eine unbefristete Unterhaltsverpflichtungserklärung für die ausländische Partnerin bzw. den Partner abgibt. Im schlimmsten Fall müssten sogar die Abschiebungskosten übernommen werden, selbst wenn das Paar sich schon getrennt hätte. In bestimmten Fällen, z. B. bei Pflegebedürftigkeit, ist der Partnerschaftsvertrag unkündbar. Es entstehen durch einen solchen Partnerschaftsvertrag persönliche Abhängigkeiten, die völlig inakzeptabel sind und Beziehungen zerstören können. Schon nach kurzer Zeit sind Fälle bekannt geworden, in denen die Partnerschaftsverträge zu tragischen Zerwürfnissen geführt haben. Dennoch gibt es für die Paare, deren Situation durch drohende Abschiebung ausweglos ist, derzeit keine andere legale Möglichkeit, als diese Verträge zu schließen. Die Berliner Regelung ist unwürdig und unzureichend.

Ich habe daher im Herbst 1997 eine weitere parlamentarische Initiative ergriffen: einen Antrag im Abgeordnetenhaus zur "Ermöglichung binationaler gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in Berlin". Dieser Antrag wurde schließlich partei- und fraktionsübergreifend unterstützt und im Sommer 1999 auf der letzten Sitzung der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet. Darin wird der Senat aufgefordert, die geltende Regelung zu ändern und "die vorhandenen rechtlichen Spielräume zur aufenthaltsrechtlichen Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit dem Ziel einer weitestmöglichen Angleichung an die für binationale Ehepaare geltenden Regelungen auszunutzen". Allerdings ist aufgrund der Regierungsbildung, die mit veränderten Gewichten die große Koalition fortsetzt, noch nichts geschehen. Es ist auch weiterhin notwendig, politischen Druck auf die Regierung auszuüben. Die einfachste Lösung wäre, Lesben und Schwulen bundesrechtlich die Ehe zu ermöglichen. Solange dies nicht geschehen ist, müssen wir leider auf allen Ebenen und auch in den einzelnen Bundesländern kleinteilig weiter kämpfen, um zumindest in Teilbereichen das Menschenrecht auf ein Privatleben in frei gewählter Lebensgemeinschaft zu verwirklichen.

ANMERKUNG: Zum Antrag "Ermöglichung binationaler gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in Berlin" siehe: Drucksachen des Abgeordnetenhauses von Berlin aus der 13. Legislaturperiode Drs 13/3226, Drs 13/3970, Plenarprotokoll Nr. 67. Weitere Infos und Texte im Web unter  www.parlament-berlin.de (Stichwort: binat* gleichgeschlechtlich* lesben* schwul*).

Ida Schillen ist Bundessprecherin des LSVD. Sie war von Ende 1995 bis Ende 1999 Abgeordnete im Berliner Landesparlament, zuletzt partei- und fraktionslos.

TIP:

Die Binats-Gruppe in Berlin trifft sich jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 17 Uhr bis 19 Uhr. Während der Gruppentreffen bietet der LSVD eine kostenlose Rechtsberatung an. Außerdem planen die Berliner Binats eine monatliche Beratung durch das Arbeitsamt Berlin.

Darüber hinaus finden in der Berliner Geschäftsstelle die Teffen der "Schwule Internationale" statt. Termin jeden Mittwoch von 19.30 Uhr bis 22 Uhr.

INFORMATION UND TREFFPUNKT:

LSVD Geschäftsstelle Berlin
Katzbachstr. 5
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Telefon: (0 30) 44 00 82 40
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