Home | Presse | Rundbrief Mai 2002 - Teil 3 | |
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Anpassung der Mitgliedsbeiträge anlässlich der Euro-UmstellungSchließlich hat der LSVD Verbandstag aufgrund der Euro-Einführung auch eine Anlage zur Finanzordnung beschlossen, die wir an dieser Stelle dokumentieren: 1. Beiträge Der reguläre Mindestbeitrag beträgt € 8,- (dies entspricht DM 15,65). Der Beitrag für Nichtverdiener/innen beträgt € 2,50 (dies entspricht DM 4,89). 2. Anpassungstabelle für weitere im LSVD gebräuchliche Beitragssätze Alle anderen bestehenden DM-Beträge werden zum nächsten Euro-Betrag aufgerundet. Die monatlichen Beiträge werden wie folgt angepasst:
Diese Anpassung anlässlich der Euro-Umstellung gilt rückwirkend zum 01.01.2002. Die vorgeschlagenen Anpassungen haben das Ziel, zu einigermaßen glatten Euro-Beträgen zu kommen, dabei aber größere Veränderungen in der Beitragsstruktur des LSVD zu vermeiden. So kommt es beim Beitrag für die Nichtverdienerinnen und Nichtverdiener zu einer leichten Absenkung des Beitragssatzes, beim Mindestbeitrag und bei anderen im LSVD nach individueller Maßgabe gebräuchlichen Beitragssätzen zu einer leichten Anhebung. Wir glauben, damit insgesamt ein solidarisches Modell für die Euro-Umstellung anbieten zu können. |
Bundesvorstand wird kleinerAuf dem Verbandstag im Februar fanden Wahlen zu acht der elf Plätze im Bundesvorstand statt. Die Amtszeit im Bundesvorstand beträgt zwei Jahre. Drei Bundesvorstandsmitglieder, Halina Bendkowski, Ida Schillen und Olaf Schwennesen, waren bereits 2001 ebenfalls für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt worden. Die zeitlich versetzten Amtsperioden haben historisch ihren Ursprung darin, dass die Erweiterung zum LSVD 1999 zur Hälfte der Amtszeit des damaligen Bundesvorstands stattfand und drei Plätze hinzugefügt wurden, die seitdem ein Jahr versetzt gewählt werden. Am Verbandstag vorgebrachten Überlegungen, die Amtsperioden im Bundesvorstand anzugleichen, indem die 2001 Gewählten zurücktreten und sich erneut zur Wahl stellen sollten, wollten Ida und Halina nicht nähertreten. Nun gab es im April leider doch zwei Rücktritte. Olaf Schwennesen gab seinen Vorstandsposten im LSVD auf. Weil er kurz zuvor aus dem Bundesvorstand der LSU (Lesben und Schwule in der Union) ausgeschieden war, könne er die Scharnierfunktion zwischen LSU und LSVD derzeit nicht wahrnehmen. Kurz vor Redaktionsschluss dieses Rundgespräches erklärte überraschend auch Ida Schillen ihren Rücktritt aus dem Bundesvorstand. Ich kann die Rücktritte nur bedauern. Beider Sachkompetenz wird uns fehlen. Jetzt müssen wir die Aufgaben auf neun Schultern verteilen. (Günter Dworek) |
Gabriele Meixner - Neue Leiterin der Bundesgeschäftsstelle in KölnSeit den Anfängen der neuen Frauenbewegung bin ich in lesbisch-feministischen Zusammenhängen aktiv und auch berufstätig. 1975 begründete ich den Amazonen-Verlag in Berlin mit, den ersten Verlag für Lesbenliteratur in Europa. 1978 wechselte ich zum Verlag Frauenoffensive, München, wo ich als geschäftsführende Lektorin u. a. für Lesbenliteratur zuständig war. In den letzten 15 Jahren arbeitete ich als freie Urgeschichtsforscherin an einer feministischen Neu-Deutung traditioneller archäologischer Befunde, wobei ich vor allem heterozentrische Modelle von Urgesellschaften kritisierte. Haupterkenntnis meiner kulturenübergreifenden Forschungen war, dass Darstellungen von Frauenpaaren in den ersten Jahrtausenden der menschlichen Geschichte weitaus häufiger geschaffen wurden als Abbilder von verschiedengeschlechtlichen Paaren (und auch von Männerpaaren). Die Ergebnisse meiner Sammlung und Deutung von Frau-Frau-Motiven legte ich in den Buch „Frauenpaare in kulturgeschichtlichen Zeugnissen" vor. Mit gleichnamigem Titel konzipierte ich eine Wanderausstellung, die bereits in 32 Städten zu sehen war. Die wissenschaftliche Recherche meiner Projekte wurde durch Stipendien öffentlicher Einrichtungen gefördert. In meiner langjährigen Tätigkeit als freiberufliche Autorin habe ich durch Vorträge und Seminare vielfältige Kontakte zu feministischen, universitären und sonstigen Einrichtungen aufgebaut. All diese Erfahrungen kommen meiner neuen Tätigkeit zugute. In letzter Zeit habe ich im Rahmen von Lehraufträgen verstärkt auch die Emanzipation von Schwulen und Transidenten thematisiert. Dass ich mich nun – im Alter von 53 Jahren – entscheiden habe, die Geschäftsführung einer Bürgerrechtsbewegung wie den LSVD zu übernehmen, sehe ich als eine weitere Möglichkeit, daran mitzuarbeiten, Heterozentrismus und gesellschaftliche Diskriminierung abzubauen, die öffentliche Sichtbarkeit von Lesben und Schwulen zu fördern und ihre rechtliche Stellung abzusichern. Diese Ziele werde ich in Absprache mit dem Bundesvorstand und in enger Zusammenarbeit mit Klaus Jetz verfolgen. Aufgrund meiner Erfahrungen werde ich mich vor allem darum bemühen, Lesben für die Zielsetzungen des LSVD anzusprechen. Mein persönliches Interesse gilt auch den Vernetzungen von interkulturellen Gruppen, die unter dem Dachverband des LSVD entstanden sind. In diesen Bereichen kann ich bei der Beantragung von Projekten beraten. Selbstverständlich bin ich auch Ansprechpartnerin für die Kommunikation zwischen Landes-, Ortsverbänden und dem Bundesvorstand. Gabriele Meixner |
LSVD bei Anhörung in Karlsruhe vertretenAm 9. April fand vor dem Bundesverfassungsgericht die Anhörung zur Verfassungsklage der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen gegen die Eingetragene Lebenspartnerschaft statt. Auch der LSVD war zu der Anhörung geladen, und Manfred Bruns vertrat die Position des LSVD. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht für verfassungswidrig erklären wird. Das Gesetz ist inzwischen acht Monate in Kraft. Dieser Probelauf ist von der Bevölkerung sehr freundlich aufgenommen worden und hat zu keinerlei Irritationen geführt. Keiner der zahlreichen Presseberichte über Männer- und Frauenpaare, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, hat kritische Leserbriefe provozieret. Niemand hat geltend gemacht, dass nun das Trauzimmer entweiht sei oder dass er seine Ehe für besudelt halte. Und wir haben auch nicht gelesen, dass ein Mann seine Frau verlassen hat, weil er durch die Zulassung der Lebenspartnerschaften an seiner Ehe irre geworden ist. Daraus hat der Kanzlerkandidat der Unionsparteien, Ministerpräsident Dr. Stoiber bereits die Konsequenz gezogen und angekündigt, dass er im Falle eines Wahlsiegs das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht rückgängig machen werde. Wir erwarten vom Bundesverfassungsgericht aber nicht nur die Zurückweisung der Normenkontrollanträge, sondern hoffen zusätzlich auf ein positives Votum, dass das Grundgesetz weiteren Verbesserungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht entgegensteht. Während die eheähnlichen Lebensgemeinschaften eine Konkurrenz zur Ehe darstellen, trifft das für die Lebenspartnerschaften nicht zu. Wenn Lebenspartner die gleichen Rechte wie Eheleute haben, wird dadurch keine einzige Ehe weniger geschlossen. Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht den Lesben- und Schwulenverband angehört hat, werten wir als einen weiteren Schritt hin zur Normalität. Wir haben hart dafür kämpfen müssen, dass nicht nur über uns gesprochen und verhandelt wird, sondern mit uns. Bericht von Manfred Bruns Über die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht haben die Medien breit berichtet. Ihr findet dazu unter anderem die Meldungen von dpa, FazNet, KAN, AFP und Reuters vom 09.04.2002 auf unserer Presseseite, siehe http://www.lsvd.de Menüpunkte -> Presse. Sie geben einen guten Überblick über die Argumente, die bei der Verhandlung pro und contra LPartG vorgebracht worden sind. In der Verhandlung ging es neben den grundsätzlichen Argumenten zunächst um die Frage der Aufspaltung des ursprünglich einheitlichen Gesetzes in das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz. Die Antragsteller Bayern, Thüringen und Sachsen werten dies als missbräuchliches Unternehmen, um die Mitwirkungsrechte des Bundesrates zu umgehen. Die Fragen des Vorsitzenden und der BeisitzerInnen ließen erkennen, dass die Antragsteller damit wohl nicht durchdringen werden. Lediglich in einem Punkt wird der Senat das Gesetz wahrscheinlich beanstanden, das ist die Tatsache, dass zwar ein bestehende Ehe ein Lebenspartnerschaftshindernis, eine bestehende Lebenspartnerschaft aber kein Ehehindernis ist. Die Koalition hatte diesen Punkt im Gesetz offen gelassen, weil sie befürchtete, dass das Bundesverfassungsgericht dies als eine Beschneidung der Eheschließungsfreiheit werten würden. In der Sache selbst sind die bekannten Argumente ausgetauscht worden. Fragen der Richterin Haas, die im vergangenen Jahr für einen Stopp des Gesetzes gestimmt hatte, ließen erkennen, dass sie dem Gesetz noch immer sehr kritisch gegenübersteht. Aus den Fragen der anderen RichterInnen konnte man keine Schlüsse ziehen. Als Fazit kann man festhalten, dass wir von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichts zu befürchten haben. Offen ist, ob das Bundesverfassungsgericht positiv entscheiden wird, dass das sogenannte Abstandsgebot zur Ehe für die Lebenspartnerschaften nicht gilt. Das würde uns die weitere Arbeit erleichtern. Ich habe deshalb nachdrücklich an das Bundesverfassungsgericht appelliert, diese Frage nicht offen zu lassen, sondern positiv zu entscheiden. Ich habe mein Plädoyer unter http://www.lsvd.de/lpartg/plaedoyer.pdf (PDF-Format, 17 KB) abgelegt. Der Vorsitzende hat an Schluss der Verhandlung noch keinen Verkündungstermin anberaumt. Auf das Urteil müssen wir deshalb noch zwei bis drei Monate warten. (Manfred Bruns) |
LSVD traut Stoiber nichtDer Kanzlerkandidat der Union Stoiber kündigte im Januar an, das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht rückgängig machen zu wollen, falls das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsklage Bayerns zurückweist. Der LSVD bezeichnete Stoibers Zurückweichen als einen klimatischen Sieg der Lesben und Schwulen. Auch die Union-Wahlkampfstrategen wissen, die Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Zugleich bekräftigte der LSVD, dass er Stoibers Ankündigung nicht traut, denn von einen Einstellungswandel kann nur dann die Rede sein, wenn die Klage in Karlsruhe zurückgenommen und im Bundesrat über das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz ernsthaft verhandelt werde. Im Entwurf für das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU spricht sich die Union nun ausdrücklich gegen die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe aus. Bayern hat mit allen Mitteln in Karlsruhe versucht, das Lebenspartnerschaftsgesetz zu verhindern. Beim Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz verweigert die Union noch immer jedes Gespräch im Vermittlungsausschuss. Das riecht nach Kulturkampf. Der LSVD wird die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zum Wahlkampfthema machen. Wer uns bekämpft, dem werden wir auch den Kampf ansagen! |
Schämen sie sich Herr Zeitlmann!Im Februar tat sich der innenpolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann, mit diffamierenden Äußerungen hervor. Der LSVD wies diese Ausfälle gegen gleichgeschlechtliche Paare zurück. Zeitlmann hatte die im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes mittlerweile beschlossene Verbesserung bei der Härtefallregelung für ausländische gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit den Worten kommentiert, dann könnten ja alle Schwulen ihre „Lustknaben" ins Land holen. Der LSVD verurteilte diese menschenverachtende Sprache. Denn in der Sache geht es darum, dass die Härtefallregelung für ausländische eingetragene Lebenspartner denen von Eheleuten angeglichen wird. Im Falle von physischer und psychischer Gewalt in der Beziehung sowie bei der Unzumutbarkeit der Rückkehr ins Heimatland sollen sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten. Die ansonsten geltende Mindestbestandszeit der Lebenspartnerschaft von zwei Jahren soll in solchen Härtefällen dann entfallen. Bei dieser neuen Regelung im Zuwanderungsentwurf handelte es sich im Übrigen um einen Vorschlag des Bundesrates, den folglich auch Länder mit Unions-Regierungsbeteiligung mitgetragen haben. Das schien Zeitlmann wenig zu interessieren. Ihm ging es allein darum, gegen Schwule und Lesben zu hetzen. Der LSVD begrüßte, dass die rot-grüne Regierungskoalition diesen Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen hat und forderte den Kanzlerkandidaten der Union Edmund Stoiber auf, seinen verbal Amok laufenden Parteifreund zur Ordnung zu rufen. |
Rehabilitierung homosexueller NS-Opfer
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Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in der Bundeshauptstadt gefordertAnlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar sowie der Gedenkveranstaltungen zum 57. Jahrestag der Befreiung des KZ Sachsenhausen am 21. April forderte der LSVD erneut ein Denkmal für homosexuellen NS-Opfer in Berlin. 57 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus muss endlich auch für die verfolgten Homosexuellen ein würdiger Gedenkort in der Bundeshauptstadt Berlin geschaffen werden. Der Berliner Senat unterstützt dieses Anliegen bereits. In der Koalitionsvereinbarung für den neuen Berliner Senat hat sich die Berliner Landesebene klar für die Errichtung von Denkmälern ausgesprochen, die an das Verfolgungsschicksal der Sinti und Roma und der Homosexuellen erinnern und in der Nähe zum Denkmal für die Juden Europas entstehen sollen. Der LSVD forderte Bundesregierung und Bundestag auf, noch in dieser Wahlperiode einen Grundsatzbeschluss für ein Denkmal zu fassen. Eine neue Form werden die Gedenktage in der Gedenkstätte Sachsenhausen auf Initiative des Internationalen Sachsenhausen-Komitees künftig finden. Kleinere dezentrale Gedenkstunden werden dann an das Schicksal der verschiedenen Nationen und Haftgruppen erinnern. In diesem Jahr stellten die Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken" und der LSVD mit einer Gedenkstunde das Schicksal der Rosa-Winkel-Häftlinge in der Strafkompanie, in der sogenannten "Isolierung" in den Mittelpunkt. Vom Lager mit einem Stacheldrahtzaun abgetrennt, mussten die "175er" von 1939 an regelmäßig - und im Gegensatz zu sogenannten Lagerstrafen ohne zeitliche Begrenzung - hier besonders schwere Misshandlungen ertragen und waren gezielten Mordanschlägen der SS ausgesetzt. Bislang werden die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus in der Gedenkkultur der Bundeshauptstadt noch weitgehend übergangen. Dagegen kann der Umgang der Gedenkstätte Sachsenhausen mit der Erinnerung an diese Verfolgtengruppe ein Vorbild sein. In der neuen Form der Gedenkveranstaltungen zum diesjährigen Jahrestag der Befreiung des KZ Sachsenhausen sehen wir einen weiteren, wichtigen Schritt zu einem angemessenen Gedenken an die Rosa-Winkel-Häftlinge. Gerne haben wir die Anregung des Internationalen Sachsenhausen-Komitees aufgegriffen, mit einer der dezentralen Gedenkstunden an das Schicksal der Haftgruppe Homosexuelle zu erinnern. (www.gedenk-ort.de) Eberhard Zastrau |
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