Home | Presse | Rundbrief Oktober 2002 - Teil 2 | |
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Große LSVD Fachtagung Am Wochenende des 17./18. August kamen im Berliner Rathaus Schöneberg auf Einladung des LSVD Familien- und Sozialvereins rund 150 Personen zu einer bundesweiten Fachtagung „Ein Jahr Lebenspartnerschaftsgesetz" zusammen. Die Tagung unter der Schirmherrschaft von Bezirksbürgermeister Ekkehard Band fand just zehn Jahre nach der „Aktion Standesamt" und einen Monat nach dem endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgericht statt. Bundesfamilienministerin Frau Dr. Christine Bergmann, sicherte dem Verband in ihrer Ansprache die weitere Unterstützung der Bundesregierung bei der Gleichstellung der Lebenspartnerschaften zu. Sie kritisierte auch deutlich „als evangelische Christin" die Haltung der katholischen Bischöfe, die angekündigt hatten, Mitarbeiter, die eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, würden in den sozialen Einrichtungen der katholischen Kirchen gekündigt. Dem LSVD war es gelungen, wichtige Fachreferenten, die in der täglichen Arbeitspraxis mit dem Thema Eingetragene Lebenspartnerschaft konfrontiert werden, für die Veranstaltung zu gewinnen. Neben Prof. Dr. Gerhard Robbers, Prozessvertreter der Bundesregierung beim Verfassungsgerichtsverfahren zur Lebenspartnerschaft, Klaus Ulrich Reckling vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS) und Hans-Ulrich Sorge, Geschäftsführer der Bayerischen Notarkammer, nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaft ver.di, des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, der Lufthansa AG oder der Deutschen Bank an der Veranstaltung teil. Die Themenpalette der Vorträge und Podien reichte von der eingetragenen Lebenspartnerschaft als gesellschaftliche Normalität, über die Gleichstellung im Alltag und die Anerkennung der Lebenspartnerschaft im Tarifrecht, bei Dienstleistungen und im Recht der Bundesländer bis hin zu der Frage, wie das Reformgesetz in der Gesellschaft angenommen wird. In vier Arbeitsgruppen wurde die unterschiedliche Verwaltungspraxis der Länder unter die Lupe genommen und die Themenkomplexe „Lebenspartnerschaft und Kinder", „Lebenspartnerschaft und Finanzen" sowie „Lebenspartnerschaft und Ausländerrecht" vertieft. Darüber hinaus fand im Rahmen der Fachtagung am Samstagabend auch eine öffentliche Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl mit Politikerinnen und Politikern statt zu der Frage, wie es weiter geht mit der Gesetzgebung zur Lebenspartnerschaft. Auf der Tagung konnten erste Erfolge bei der gesellschaftlichen Umsetzung des Gesetzes vermerkt werden: Die Deutsche Bahn AG hat ihr Tarifvertrags- und ihr Betriebsrentensystem für ihre Beschäftigten bereits voll umgestellt, so dass Lebenspartnerschaften und Ehegatten gleichgestellt sind. Lufthansa und Deutsche Bank behandeln Lebenspartner in den meisten Bereichen bereits freiwillig wie Eheleute (Vergünstigungen, Freistellungen). Die versorgungsrechtlichen Regelungen werden dort gerade diskutiert. Auch im Tarifvertrag Bau wurden bereits die Sonderurlaubsregelungen auf Lebenspartnerschaften ausgeweitet. Auf der Konferenz wurde auch debattiert, für welche Rechtsbereiche
Musterklagen oder sogar Massenklagen aussichtsreich sind. Das
Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung am 17. Juli selbst Zweifel
geäußert, ob eine Nichtberücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflicht beim
Einkommensteuerrecht und beim Bundessozialhilfegesetz verfassungskonform sei.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass der LSVD, wie bisher,
zweispurig verfahren müsse. Das bedeutet zum Einen intensive Lobbyarbeit bei den
Bundestags- und Landtagsfraktionen, bei den Funktionsträgern der Parteien, den
zuständigen Bundes- und LandesministerInnen, den Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden sowie im betrieblichen Bereich beim Betriebsrat und beim
Arbeitgeber. |
Wichtige Hinweise für Klagewillige Wer die Frage der Erbschaftsteuer schon zu seinen Lebzeiten klären will, kann
bei den Finanzgerichten eine entsprechende Feststellungsklage erheben. |
Für die katholischen Bischöfe sind Lebenspartner „ansteckende Kranke", die die Gesellschaft gefährden |
Tipp für Lebenspartner, die in katholischen Einrichtungen beschäftigt sind Da Lebenspartner, die in katholischen Einrichtungen beschäftigt sind, ihre
Kündigung befürchten müssen, wird empfohlen, dem kirchlichen Arbeitgeber die
Verpartnerung nicht mitzuteilen. Man braucht die Eingehung einer
Lebenspartnerschaft beim Arbeitgeber nur anzugeben, wenn man daraus Rechte
ableiten will. Das allein genügt aber nicht. Inzwischen ist das
Melderechtsrahmengesetz an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst worden. § 19
Abs. 1 Nr. 11 MRRG sieht vor, dass die Meldebehörden den öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch folgende Daten ihrer
Mitglieder übermitteln dürfen: „Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob
verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht; zusätzlich bei
Verheirateten oder Lebenspartnern: Tag der Eheschließung oder der Begründung der
Lebenspartnerschaft." |
Tipps für Lebenspartner, die in evangelischen Einrichtungen beschäftigt sind Die evangelischen Kirchen sind aufgrund der EU-Richtlinie 2000/78/EG verpflichtet, Lebenspartner bis zum 02.12.2003 besoldungsrechtlich mit Ehegatten gleichzustellen. Die Kirchen haben zwar in Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie eine Ausnahmeklausel durchgesetzt, „wonach eine Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung einer Person keine Diskriminierung darstellt, wenn die Religion oder die Weltanschauung dieser Person nach der Art dieser Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Organisation darstellt." Damit können die Kirchen aber nur die Beibehaltung ihrer bisherigen Kündigungspraxis rechtfertigen. Wer, wie die evangelischen Kirchen, MitarbeiterInnen, die eine Lebenspartnerschaft führen, weiter beschäftigt, der darf sie besoldungsrechtlich nicht mehr diskriminieren. Dafür gibt der „Ethos der Organisation" nichts her. Die Richtlinie 200/78/EG ist deshalb hinsichtlich der Besoldung von Lebenspartnern ein „für alle geltendes Gesetz" im Sinne von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung, an das die evangelischen Kirchen gebunden sind. Für sie gilt daher dasselbe wie für die staatlichen und privaten Arbeitgeber (siehe http://www.lsvd.de/ratgeber/beamtenrecht.html ). Manfred Bruns Hinweise für binationale Lebenspartnerschaften Ausländische Lebenspartner von Deutschen haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Die Erteilung ist nicht davon abhängig, ob ausreichendes Einkommen, ausreichender Wohnraum oder Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden kann. Das wird von einigen Ausländerämtern noch immer bestritten. Sie machen sich dabei zu Nutze, das der Wortlaut des § 27a AuslG mehrdeutig ist. Das Ausländergesetz wird am 01.01.2003 durch das Aufenthaltsgesetz abgelöst. Dann gilt für den Nachzug von Lebenspartnern § 27 Abs.2 AufenthG. Er lässt solche Auslegungskunststücke nicht mehr zu. Manfred Bruns |
Ein Jahr Lebenspartnerschaftsgesetz: Am 1. August, ein Jahr nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, forderte der LSVD Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen auf, den homosexuellen Paaren für die Eintragung ihrer Partnerschaft endlich die Standesämter zu öffnen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht dem nichts entgegensteht. Es muss Schluss mit der Trauung in der Besenkammer oder beim Notar sein. Der LSVD forderte Union, FDP und Bundesratsmehrheit auf, noch vor der Bundestagswahl den Weg für eine Einigung über das Ergänzungsgesetz frei zu machen. Sollte die Blockade des Ergänzungsgesetzes, insbesondere der steuer- und beamtenrechtlichen Regelungen andauern, erwägt der LSVD die Organisierung von Verfassungsbeschwerden. Wir sehen uns durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht hierzu geradezu ermutigt. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist gesellschaftliche Normalität eingetreten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat für die Paare auch die notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Die Eingetragene Partnerschaft hat der Akzeptanz der Schwulen und Lesben einen enormen Schub gegeben. In den meisten Ländern werden die Lebenspartnerschaften auf den Standesämtern eingetragen. Dies funktioniert dank des Engagements der Standesbeamten problemlos. Auch die Hochzeitsgesellschaften von heterosexuellen Paaren nehmen hieran keinen Anstoß. |
LSVD begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Am 17. Juli 2002erteilte das Bundesverfassungsgericht der Diskriminierung von Lesben und Schwulen eine klare Absage. Wir fühlen uns durch das oberste Gericht ermutigt, auch weiterhin für gleiche Rechte zu kämpfen! Der LSVD begrüßte besonders die die Feststellung, dass für Lebenspartnerschaften das Abstandsgebot zur Ehe nicht gilt. Das Gericht hat damit eindeutig festgestellt, dass weiteren rechtlichen Regelungen für homosexuelle Paare nichts im Wege steht. Unser Ziel ist die volle Gleichstellung. Es gibt keine sachliche Begründung, warum schwule und lesbische Lebensgemeinschaften anders behandelt werden sollten als heterosexuelle. Wir wollen gleiche Rechte auf dem Standesamt. Dazu gehört beispielsweise die Anerkennung im Steuerrecht, im Beamtenrecht und bei der Hinterbliebenenversorgung. Auch gibt es keinen sachlichen Grund, Menschen allein wegen ihrer Homosexualität vom Adoptionsrecht auszuschließen. Unter den gleichen Voraussetzungen wie für Ehepaare muss auch für Eingetragene Lebenspartnerschaften die sogenannte „Stiefkindadoption" ermöglicht werden. Das gleiche gilt für das gemeinsame Adoptionsrecht sowie für das gemeinsame Sorgerecht. Von der Opposition forderte der LSVD, ihren ideologischen Ballast über Bord zu werfen und unverzüglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Politik wird in Berlin gemacht, nicht in Karlsruhe. Nachzulesen ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter |
Zurück zur Gliederung ILGA-Europe: Lobbyarbeit zu EU Richtlinien ILGA-Europe existiert als europäischer Regionalverband von ILGA (International Lesbian and Gay Association) seit 1996. Seit dem Jahr 2001 wird ILGA-Europe von der Europäischen Kommission als der Dachverband anerkannt, der sich für die Beendigung der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität („gender identity") einsetzt – und erhält daher Basisfinanzierung nach „Artikel 13" Programm zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Europa. Mit Hilfe dieser Basisfinanzierung hat sich ILGA-Europe professionalisiert und besitzt in Brüssel ein Büro mit vier Hauptamtlichen und gibt u.A. ein lesenswertes Newsletter heraus (www.ilga-europe.org). ILGA-Europe hat beratenden Status beim Europarat in Strassburg und ist Mitglied in der Plattform europäischer Sozial-NGOs. Der LSVD unterstützt die Lobbyarbeit der ILGA-Europe gegenüber den europäischen Institutionen. Für den LSVD engagiere ich mich in Abstimmung mit dem Bundesvorstand im „EU National Coordination Network" der ILGA-Europe, das sich zweimal im Jahr trifft und sonst mit Unterstützung der Hauptamtlichen über das Internet Kontakt hält. Mit dem Netzwerk (mit Vertretern aus 15 Mitgliedstaaten) versuchen wir Einfluss auf die Gesetzgebung der EU zu nehmen. Es gilt dabei, die jeweiligen Regierungen der EU-Staaten zu lobbyieren, damit die Forderungen von Lesben und Schwulen in Richtlinien des Europäischen Rates einfließen. Zur Zeit stehen zwei Richtlinienentwürfe im Zentrum der Lobbyarbeit des Netzwerkes:
Diesbezüglich hat Manfred Bruns im Namen des LSVD Briefe an den Bundesinnenminister geschickt. Diese können unter folgenden URLs heruntergeladen werden: http://www.lsvd.de/download/KOM_257.pdf und http://www.lsvd.de/download\KOM_510.pdf Darüber hinaus befinden sich zu den beiden Richtlinien auf www.ilga-europe.org weitere Hintergrundinformationen. Vom 23. bis 27. Oktober findet in Lissabon die ILGA-Europe Konferenz statt, über die ich im nächsten Rundgespräch bericht erstatten werde. Philipp Braun |
Ein Rosa Winkel am Brandenburger Tor 600 Ziegelsteine bildeten zum Christopher-Street-Day einen Rosa Winkel am Brandenburger Tor ein provisorisches Denkmal für die nazi-verfolgten Homosexuellen. Die Teilnehmer der Parade hatten die Steine eine kurze Strecke im Demonstrationszug mitgenommen und dann auf dem Platz vor dem Berliner Wahrzeichen ausgelegt. Die Hälfte der Steine hatten Besucher des Stadtfestes am Nollendorfplatz eine Woche vorher beschriftet. Sie trugen die Namen von Männern, die wegen ihrer Homosexualität von den Nazis umgebracht worden waren. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der Berliner Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und andere Bundes- und Landesprominenz beteiligten sich an dieser Form des Gedenkens. Wowereit legte am Brandenburger Tor den ersten Stein für den Rosa Winkel aus. Dass eine Hälfte der Steine namenlos blieb, sollte zugleich daran erinnern, dass es bei der Hälfte der ermordeten Rosa-Winkel-Häftlinge nicht mehr möglich ist, ihren Namen oder sogar noch weitergehende Informationen über ihren Lebensweg zu bekommen. Die Aktion erinnerte auch die gezielte Mordaktion der SS gegen homosexuelle Häftlinge des KZ Sachsenhausen, der von Juli bis September 1942 200 Rosa-Winkel-Häftlinge zum Opfer fielen. Eine Gedenkstunde am Klinkerwerk des KZ Sachsenhausen bildete am 30. Juni den Abschluss der Veranstaltungen rund um den diesjährigen Berliner CSD. Auf dem Gedenkplatz am Hafenbecken dieses Außenlagers sprachen der Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen, Prof. Günter Morsch, der Direktor der Stiftung Topographie des Terrors, Dr. Andreas Nachama, und Eberhard Zastrau, der dem Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten angehört und in der Initiative für das Denkmal mitarbeitet. Eberhard Zastrau Bundesverdienstkreuz für Volker Beck Am 8. Oktober hat Volker Beck von Bundespräsident Johannes Rau das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen. Mit der Auszeichnung wird auch Volkers langjähriges Engagement im Bereich der Minderheitenrechte gewürdigt. Wir freuen uns mit Volker und gratulieren recht herzlich. |
LSVD fresh – Die Jugend im LSVD zieht Bilanz Knapp ein Jahr nach der Reaktivierung hat sich LSVD fresh, die Jugendorganisation unseres Verbandes, in vielen Bereich etablieren und viele Vorhaben realisieren können: Nunmehr neun Jugendgruppen haben sich der Zusammenarbeit mit LSVD fresh verschrieben und profitieren von der Unterstützung. Viele weitere Gruppen unterhalten Kontakte zu LSVD fresh, haben Interesse an einer Kooperation angekündigt oder wurden von uns angeschrieben. Der Flyer für Jugendliche wurde neu aufgelegt, und mit der Zusammenlegung von jungen Lesben und Schwulen wurde endlich auch das lang versprochene lesbische Pendant zu dem alten Flyer „Junge, Junge" hergestellt. Eine eigene Infoline ermöglicht den telefonischen Kontakt zu den jungen Männern und Frauen des Teams von LSVD fresh. Die neun Ansprechpartner sind unter 0700-57833737 erreichbar und eine virtuelle Mailbox lässt keinen Anruf verloren gehen. Die Ziele und Wünsche für die weitere Arbeit sind hoch gesteckt und sehr ehrgeizig, doch mit Unterstützung des Bundes-, der Landes- und der Ortsverbände sicherlich zu schaffen: Die Position der Jugend muss in unserem Verband ein größeres Gewicht erlangen! Zur Herbeiführung dieses Zieles setzen sich die Vertreterinnen und Vertreter, die Sprecherinnen und Sprecher der Jugendorganisation auf allen Ebenen ein und schaffen durch ihre Mitarbeit in den Gremien eine Integration und ein Selbstverständnis für die Ideen der jugendlichen Selbsthilfe. LSVD fresh plant außerdem eine Kooperation mit dem Jugendnetzwerk Lambda. Eine Zusammenarbeit erscheint beiden Seiten sinnvoll und kann viele Neuerungen und Verbesserungen in der Vertretung jugendlicher Homo-, Bisexueller und Transgender mit sich bringen. Nach ersten Schreiben und Gesprächen sind nun Treffen geplant, zu dem schon seit längerem angedachten Jugendkongress werden auch Vertreter von Lambda geladen. Mehr Jugendgruppen und Jugendliche vor Ort müssen erreicht und für lesbischwule Eigeninitiative motiviert werden. Ausreichend Informationsmaterial, eine gute mediale Erreichbarkeit und nicht zuletzt natürlich eine gute finanzielle Grundlage für diese Arbeit können dabei helfen. Vor allem aber sind Jugendliche gefragt, die sich in die Arbeit aktiv einbringen möchten oder LSVD fresh anders unterstützen wollen. Mitarbeit ist in den verschiedensten Varianten möglich: So ist uns jeder, von der Programmiererin bis zum Standbetreuer, herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Anfragen! Erreichbar sind wir per Post an LSVD fresh, Postfach 32 32, 49022 Osnabrück. Natürlich auch per Telefon: 0700-57833737 oder Telefax: 0700-57833737, eMail an fresh@lsvd.de oder im Internet unter http://fresh.lsvd.de. Benjamin Rottmann, Bundesjugendbeauftragter |
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