Eine Information der BASJ

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Gewalt gegen Schwule und Lesben
(Seminar-Dokumentation)

Teil 4: Workshop Polizeiarbeit

Thema dieses Workshops waren Ziele und Methoden einer Zusammenarbeit schwuler oder lesbischer Anti-Gewalt-Gruppen mit den Polizeibehörden vor Ort. Dabei wurden zwei Schwerpunkte als wichtig angesehen:

Ein/e hauptamtliche/r offizieller Ansprechpartner/in -
nach Möglichkeit mit ausreichend langer Dienstzeit, um über fundierte Erfahrungen der polizeilichen Praxis zu verfügen und den "Apparat" ausreichend gut zu kennen. Ansprechpartner existieren inzwischen an vielen Orten, sind aber häufig auf Grund eines niedrigen Dienstgrades und Revier- bzw. Schichtdienstes nicht in der Lage, ihre Aufgaben in dem gewünschtem Umfang auszufüllen.

Insbesondere die interne Clearing-Funktion bei Problemen von Lesben/Schwulen mit polizeilichem Verhalten ist oft nicht gegeben. Dies ist ein wichtiges Aufgabenfeld, da durch einvernehmliche Regelungen und den Dialog mit allen Betroffenen viele Fälle scheinbaren oder tatsächlichen polizeilichen Fehlverhaltens auf einer direkten Ebene - vor allem auch kostensparend - geklärt werden können.

Um die Stellung des/der Ansprechpartners/in zu stärken, sollte vom Dienstherrn eine eindeutige Anweisung vorliegen, sie/ihn in allen relevanten Fällen zu beteiligen. Insbesondere die Teilnahme an allen das Aufgabengebiet des/der Ansprechpartners/in betreffenden Dienstbesprechungen sollte sichergestellt sein.

In engem Zusammenhang - aber nicht notwendigerweise personell identisch - sollte die Polizei interne Anti-Diskriminierungsstellen einrichten, die sich zentral auch um die Anliegen lesbischer oder schwuler BeamtInnen kümmern.

Ein besonders deutliches Signal auch als Beleg für eine diskriminerungsfreie Behörde könnte - nach dem Vorbild z. B. der Niederlande - die gezielte Stellenwerbung der Polizei in Lesben- und Schwulenmedien bilden.

Im Bereich der polizeilichen Praxis -
sollte zunächst die Aus- und Fortbildung der BeamtInnen eine Pflichtveranstaltung zum Thema "lesbische und schwule Gewaltopfer bzw. antilesbische/antischwule Gewalt" enthalten.

Als "Einstiegslösung" wurden die Frankfurter Reviergespräche vorgestellt, bei denen Mitglieder der Anti-Gewalt-Gruppe ihre Arbeit bei den Dienstbesprechungen der einzelnen Dienstgruppen in allen Revieren persönlich vorstellen.

Die Polizeireviere sollen grundsätzlich Infomaterial regionaler Gruppen zum Thema antischwule/antilesbische Gewalt auslegen.

Darüber hinaus wäre es wünschenswert, z. B. durch gezielte Info-Veranstaltungen zur Prävention Schwulen und Lesben gegenüber die Aufgaben, Möglichkeiten und auch Grenzen der Polizeiarbeit transparenter zu machen.

Generell sollten regelmäßige sichtbare, gemeinsame Projekte z.B. zur Gewaltprävention durchgeführt werden, wobei begrenzte Aktionen durch die Behörde vor Ort, größere Maßnahmen evtl. durch entsprechende Landesmittel finanziell unterstützt werden könnten.

An Politik und Verwaltung -
richtet sich darüber hinaus der Wunsch, für diesen Bereich - und damit für die Arbeit der AnsprechpartnerInnen in der Polizei - entsprechend geeignete gesetzliche Grundlagen sowie Verwaltungsvorschriften zu schaffen, die auch die Einklagbarkeit der oben bezeichneten Aufgabenpunkte einschließt.


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URL: http://www.lsvd.de/recht/gewalt04.html
Letztes Update: 31. Dezember 2000
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