14. August 2002 LSVD zur Bundestagswahl:
Keine Stimme für Parteien,
die Lesben und Schwulen gleiche Rechte
verweigern!
Halina Bendkowski und Axel Blumenthal,
Sprecher des LSVD, erklären:
Wir brauchen auch in Zukunft eine schwulen- und lesbenfreundliche
Bundesregierung. Bei der Bundestagswahl geht es auch um eine
Richtungsentscheidung, ob der Ausbau der Bürgerrechte für Lesben und Schwule
eine Fortsetzung findet.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) empfiehlt, nur solchen Parteien die
Stimme zu geben, die sich glaubwürdig für volle Gleichstellung in Recht und
Gesellschaft einsetzen.
Wir fordern volle Gleichstellung der Lebenspartnerschaften, die Einführung
eines Antidiskriminierungsgesetzes, die Anerkennung gleichgeschlechtlicher
Familien, eine grundlegende Reform des Transsexuellengesetzes und die
Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten
Homosexuellen.
Die Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft war ein erster
wichtiger Schritt in Richtung gleiche Rechte für Lesben und Schwule. Es kommt
nun darauf an, die Gesetzgebung zur Lebenspartnerschaft zu vollenden und eine
vollständige Gleichberechtigung homosexueller Lebensgemeinschaften auch im
Steuer- und Beamtenrecht sowie bei der Hinterbliebenenversorgung
herbeizuführen.
Die derzeitige Regierungskoalition sowie die PDS unterstützen diese
Anliegen größtenteils. Bündnis 90/Die Grünen entspricht allen unseren
Forderungen. Die SPD setzt sich für eine Verwirklichung der im
Ergänzungsgesetz enthaltenen Regelungen ein und will weitergehende Rechte in
der nächsten Legislaturperiode diskutieren. Die FDP meint zwar zu wissen, dass
„die (homosexuellen) Paare eine 1:1 Kopie der Ehe nicht wollen, sieht aber
nach der derzeitigen Rechtslage aufgrund der „Blockadehaltung der Union" einen
„Überhang an Pflichten", weshalb sie verspricht, „vernünftige gesetzliche
Regelungen" nicht scheitern zu lassen. Die PDS streitet für die volle
Gleichstellung aller Lebensweisen und Lebensgemeinschaften.
Die Union lehnt trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
17. Juli 2002 eine rechtliche Gleichstellung auch weiterhin ab. Wörtlich heißt
es in der Antwort der CDU/CSU auf unsere Wahlprüfsteine: „Eine Gleichstellung
homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe ist nicht aus Gründen der
Gleichbehandlung geboten, sondern unangemessen." Auch eine Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher Familien sowie ein gemeinsames Adoptionsrecht für
homosexuelle Lebenspartnerschaften lehnt die Union ab. Beim Adoptionsrecht
sieht auch die SPD rechtliche Schwierigkeiten, während Grüne und PDS unsere
Forderung unterstützen. Die FDP steht dem Adoptionsrecht „offen" gegenüber.
SPD, Grüne und PDS setzen sich für eine Antidiskriminierungsgesetzgebung
ein, die festschreibt, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität
diskriminiert werden darf. Die CDU/CSU lehnt dies ab. Sie schreibt: „Eine
eigene Antidiskriminierungs-Gesetzgebung ist nicht erforderlich; das geltende
Recht erfüllt ... seine Funktion." Die FDP will die bestehenden Bestimmungen
für die Arbeitswelt ergänzen.
Für die Verbesserung der Rechtstellung von Transgendern durch eine Reform
des Transsexuellengesetzes sprechen sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und
PDS aus. Die Union will dies noch prüfen.
Erfreulicherweise zeigen sich alle im Bundestag vertretenen Parteien
aufgeschlossen gegenüber der Forderung nach einem Denkmal für die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Eine klare Befürwortung kommt
von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS.
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