Presse



14. August 2002 

LSVD zur Bundestagswahl:

Keine Stimme für Parteien,
die Lesben und Schwulen gleiche Rechte verweigern!

Halina Bendkowski und Axel Blumenthal, Sprecher des LSVD, erklären:

Wir brauchen auch in Zukunft eine schwulen- und lesbenfreundliche Bundesregierung. Bei der Bundestagswahl geht es auch um eine Richtungsentscheidung, ob der Ausbau der Bürgerrechte für Lesben und Schwule eine Fortsetzung findet.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) empfiehlt, nur solchen Parteien die Stimme zu geben, die sich glaubwürdig für volle Gleichstellung in Recht und Gesellschaft einsetzen.

Wir fordern volle Gleichstellung der Lebenspartnerschaften, die Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes, die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Familien, eine grundlegende Reform des Transsexuellengesetzes und die Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.

Die Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft war ein erster wichtiger Schritt in Richtung gleiche Rechte für Lesben und Schwule. Es kommt nun darauf an, die Gesetzgebung zur Lebenspartnerschaft zu vollenden und eine vollständige Gleichberechtigung homosexueller Lebensgemeinschaften auch im Steuer- und Beamtenrecht sowie bei der Hinterbliebenenversorgung herbeizuführen.

Die derzeitige Regierungskoalition sowie die PDS unterstützen diese Anliegen größtenteils. Bündnis 90/Die Grünen entspricht allen unseren Forderungen. Die SPD setzt sich für eine Verwirklichung der im Ergänzungsgesetz enthaltenen Regelungen ein und will weitergehende Rechte in der nächsten Legislaturperiode diskutieren. Die FDP meint zwar zu wissen, dass „die (homosexuellen) Paare eine 1:1 Kopie der Ehe nicht wollen, sieht aber nach der derzeitigen Rechtslage aufgrund der „Blockadehaltung der Union" einen „Überhang an Pflichten", weshalb sie verspricht, „vernünftige gesetzliche Regelungen" nicht scheitern zu lassen. Die PDS streitet für die volle Gleichstellung aller Lebensweisen und Lebensgemeinschaften.

Die Union lehnt trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 eine rechtliche Gleichstellung auch weiterhin ab. Wörtlich heißt es in der Antwort der CDU/CSU auf unsere Wahlprüfsteine: „Eine Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe ist nicht aus Gründen der Gleichbehandlung geboten, sondern unangemessen." Auch eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Familien sowie ein gemeinsames Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartnerschaften lehnt die Union ab. Beim Adoptionsrecht sieht auch die SPD rechtliche Schwierigkeiten, während Grüne und PDS unsere Forderung unterstützen. Die FDP steht dem Adoptionsrecht „offen" gegenüber.

SPD, Grüne und PDS setzen sich für eine Antidiskriminierungsgesetzgebung ein, die festschreibt, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Die CDU/CSU lehnt dies ab. Sie schreibt: „Eine eigene Antidiskriminierungs-Gesetzgebung ist nicht erforderlich; das geltende Recht erfüllt ... seine Funktion." Die FDP will die bestehenden Bestimmungen für die Arbeitswelt ergänzen.

Für die Verbesserung der Rechtstellung von Transgendern durch eine Reform des Transsexuellengesetzes sprechen sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS aus. Die Union will dies noch prüfen.

Erfreulicherweise zeigen sich alle im Bundestag vertretenen Parteien aufgeschlossen gegenüber der Forderung nach einem Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Eine klare Befürwortung kommt von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS.

 
 

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