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Rundbrief für die Mitglieder
Februar 2004 - Teil 2
 


 

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Ergangene Urteile zu Klagen von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Sozialgericht Düsseldorf zur Hinterbliebenenrente

Das Sozialgericht Düsseldorf hat am 23.10.2003 entschieden, dass Lebenspartner Anspruch auf die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Das Urteil könnt Ihr jetzt als PDF-Dokument (475 KB) auf unserer Webseite aufrufen und herunterladen: http://www.lsvd.de/lpartg/sgduesseldorf.pdf

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob es in der nächsten Instanz Bestand haben wird, ist offen. Zur Klarstellung noch folgender Hinweis. Das Sozialgericht beruft sich am Ende seines Urteils auch auf die EU-Richtlinie 2000/78/EG. Nach unserer Auffassung ist die Richtlinie auf die gesetzliche Rentenversicherung nicht anwendbar, weil Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie ausdrücklich bestimmt: „Diese Richtlinie gilt nicht für Leistungen jeder Art seitens der staatlichen Systeme oder der damit gleichgestellten Systeme einschließlich der staatlichen Systeme der sozialen Sicherheit oder des sozialen Schutzes." Zu „gleichgestellte Systeme" zählen die Renten der Versorgungswerke der Kammern der freien Berufe.

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Finanzgericht Düsseldorf zur Erbschaftssteuer

Die Tatsache, dass die Erbschaftssteuer bei Lebenspartnern nicht nach der Steuerklasse I für Ehegatten, sondern nach der Steuerklasse III für Fremde bemessen wird und dass Lebenspartnern nicht wie Ehegatten ein Freibetrag von 307 000 Euro, sondern wie bei Fremden nur von 5 200 Euro zusteht, verstößt nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf nicht gegen die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. (Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2003 - 4 V 4529/03 A(Erb) – nicht rechtskräftig)

Das Finanzgericht hat durch den Beschluss den Antrag des Klägers auf Aussetzung der Vollziehung des Erbschaftssteuerbescheids abgelehnt. Zur Begründung hat das Finanzgericht nur auf den besonderen Schutz der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG verwiesen und sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, dass für die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Lebenspartner weitgehend dieselben Reglungen wie für Ehegatten gelten.

Lebenspartner schaffen  - genauso wie Ehegatten - die wirtschaftliche Grundlage für die individuelle Lebensgestaltung ihrer Partnerschaft in der Erwartung, dass sie den individuellen Lebenszuschnitt der Partnerschaft auch noch im Alter der Lebenspartner prägt und nach dem Ableben eines von ihnen dem Überlebenden zugute kommt (so BVerfG 93, 121 [142] für Ehegatten). Es verstößt deshalb gegen die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn der Gesetzgeber diese Besonderheiten überhaupt nicht berücksichtigt, sondern überlebende Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer wie Fremde behandelt.

Ihr könnt die Entscheidung unter http://www.lsvd.de/lpartg/fgduesseldorf.pdf als PDF-Dokument herunterladen (629 KB).

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Arbeitsgericht Neubrandenburg zum Ortszuschlag für Stiefkinder von Lebenspartnern

Inzwischen haben wir das Urteil des Arbeitsgerichts Neubrandenburg erhalten. Es betrifft den Ortszuschlag für Stiefkinder von Lebenspartnern. Eine Angestellte im öffentlichen Dienst, die mit den Kindern der Lebenspartnerin in einem Haushalt lebt und ihnen tatsächlichen Unterhalt gewährt, erhält den erhöhten kinderbezogenen Orts- bzw. Sozialzuschlag. Die Angestellte hat die Kinder nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen und gewährt den Kindern aufgrund einer sittlichen Verpflichtung Unterhalt (Arbeitsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 09.01.2004 - 3 Cs 2314/02, nicht rechtskräftig). Das Urteil ist abrufbar unter http://www.lsvd.de/lpartg/arbgneubrandbg.pdf
Siehe auch das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 01.12.1999 (11 CA 137/99), abrufbar unter http://www.lsvd.de/lpartg/arbghamburg.pdf für eine Angestellte, die mit ihrer Partnerin und deren Kindern in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebte. Gegen dieses Urteil hatte die Arbeitgeberin Sprungrevision zum Bundesarbeitsgericht eingelegt, sie nach der mündlichen Verhandlung aber zurückgenommen.

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Finanzgericht Saarbrücken zur steuerlichen Zusammenveranlagung

Am 21. Januar 2004 lehnte das Finanzgericht Saarbrücken die Klage eines eingetragenen Paares auf steuerliche Zusammenveranlagung ab. Das Urteil könnt Ihr jals PDF-Dokument (1.117 KB) auf unserer Webseite aufrufen und herunterladen: http://www.lsvd.de/lpartg/fgsaarbruecken.pdf. Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Die Kläger werden gegen das Urteil Revision einlegen.

Das Saarbrücker Urteil ist unverständlich. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben die gleichen Unterhaltsverpflichtungen wie Eheleute. Dass sie steuerrechtlich weitgehend wie Fremde behandelt werden, ist höchst ungerecht. Wir sind überzeugt, dass die Saarbrücker Entscheidung in weiteren Instanzen keinen Bestand haben wird.

Wir kämpfen weiter für die volle rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Denn wer füreinander einsteht und Unterhaltspflichten übernimmt wie Eheleute, muss auch im Steuerrecht wie diese behandelt werden. Alles andere ist eine Diskriminierung.

Jetzt ist der Gesetzgeber am Zuge. Die rot-grüne Bundesregierung ist aufgefordert, endlich die seit langem versprochene Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Angriff zu nehmen. Ebenso sind die Unionsregierten Länder aufgefordert, ihren Widerstand gegen eine weitere Anerkennung der Lebenspartnerschaft aufzugeben.

Denn noch immer werden eingetragene Lebenspartnerschaften in vielen Bereichen, im Steuerrecht, im Beamtenrecht, bei der Hinterbliebenenversorgung und im Kindschaftsrecht massiv diskriminiert. Diese Unterschiede zur Ehe müssen aufgehoben, Einzelregelungen durch einen generellen Verweis auf die Rechtsvorschriften für die Ehe ersetzt werden. (Manfred Bruns)

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Antidiskriminierungsgesetz sofort!

Am 2. Dezember 2003 lief die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/78 EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (arbeitsrechtliches Antidiskriminierungsgesetz) ab, ohne dass die Bundesregierung aktiv geworden wäre.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) nahmen das Versäumnis zum Anlass, in einer gemeinsamen Presseerklärung die Bundesregierung aufzufordern, zügig ein umfassendes Gesetz gegen Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vorzulegen. Laut der entsprechenden EU-Richtlinie muss im nationalen Recht ein umfassendes Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder aufgrund einer Behinderung verankert werden.

Es ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, dass sie es nicht geschafft hat, innerhalb der Umsetzungsfrist ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen, das sich auf Arbeits- und Zivilrecht erstreckt. ver.di und der LSVD forderten daher ihre Mitglieder auf, von ihrem Einzelklagerecht gegen Diskriminierungen anhand des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Deutschland Gebrauch zu machen. Zu der von der EU-Richtlinie verlangten Beseitigung jeder Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Beschäftigung und Beruf gehört schließlich auch die volle Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in diesen Bereichen. Dazu zählt zum Beispiel die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe für Beamte, Richter und Berufssoldaten beim Familienzuschlag, bei der Beihilfe, bei Reise- und Umzugskosten, Sonderurlaub, Trennungsgeld sowie bei den Pensionen.

Diskriminierung, Herabsetzung und Entwürdigung von Menschen, so ver.di und LSVD, sind Gift für das gesellschaftliche Zusammenleben. Auch in der vermeintlich offenen deutschen Gesellschaft kommt es immer noch zu Benachteiligungen gerade in Beschäftigung und Beruf.

In vielen europäischen Ländern sind bereits umfassende Antidiskriminierungsgesetze in Kraft. Diese haben sich bewährt. Es darf nicht sein, dass ausgerechnet Deutschland zum Schlusslicht der europäischen Entwicklung wird, wenn es darum geht, Menschen wirksam vor Diskriminierung und Ausgrenzung zu schützen.

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15.000 Unterschriften für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz übergeben

Am 30. Januar 2004 übergaben die NRW Kampagne „Leben ohne Rassismus-Antidiskriminierungsgesetz jetzt!", die Gewerkschaft ver.di, die Lesbian and Gay Liberation Front lglf und der LSVD dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Alfred Hartenbach, 15.000 Unterschriften für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz.

Gemeinsam forderten wir die Bundesregierung auf, ihre Wahlversprechen unverzüglich umzusetzen und ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz für das Zivilrecht und das Arbeitsrecht auf den Weg zu bringen.

Wir warnten das Justizministerium davor, Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität, des Geschlechts, des Alters oder einer Behinderung aus dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz auszusparen. Damit würde geradezu ein Freibrief für Diskriminierung ausgestellt. Das werden wir auf keinen Fall hinnehmen. Solche Pläne sind einer rotgrünen Bundesregierung absolut unwürdig.

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Großer Erfolg: Bundestag beschließt Denkmal für homosexuelle NS-Opfer

Am 12. Dezember 2003 beschloss der Bundestag gegen die Stimmen der CDU/CSU, in Berlin ein Denkmal für die verfolgten Homosexuellen des Nationalsozialismus zu errichten. Die Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken" und der LSVD begrüßten diesen Beschluss nachdrücklich. Das ist ein großer Erfolg für unsere Arbeit. Es ist ein großer Tag für alle, die der homosexuellen NS-Opfer würdig gedenken wollen.

Wir freuen uns, dass wir die Mehrheit des Bundestages von unserem Anliegen überzeugen konnten: Die Bundesrepublik braucht einen Gedenkort für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.

Die NS-Justiz verurteilte Zehntausende Männer wegen homosexueller Handlungen. Tausende Schwule kamen wegen ihrer Homosexualität ins Konzentrationslager, wo sie zumeist den „Rosa Winkel" tragen mussten. Die Jahre der NS-Herrschaft bedeuteten für die Gesamtheit der Homosexuellen ein Leben in erzwungener Selbstverleugnung, in steter Gefahr und Angst vor der Entdeckung.

Nach den Verbrechen der NS-Zeit ist Deutschland gegenüber den Homosexuellen ein zweites Mal schuldig geworden. Der § 175 StGB blieb in der Bundesrepublik in der Nazi-Fassung von 1935 bis zum Jahre 1969 unverändert in Kraft. Aus dem offiziellen Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur waren Homosexuelle lange ausgegrenzt. Vor diesem Hintergrund bedeutet der Bundestagsbeschluss einen historischen Durchbruch bei der öffentlichen Anerkennung des Unrechts an Homosexuellen.

Wir erwarten, dass die Verwirklichung des Denkmals nun zügig in Angriff genommen wird. Als nächster Schritt muss die Ausschreibung eines künstlerischen Wettbewerbes erfolgen. Wir wünschen uns ein offenes, transparentes Verfahren und einen intensiven öffentlichen Diskurs. Zum Auftakt des Wettbewerbs sollte ein öffentliches Colloquium stattfinden. Es handelt sich um ein Denkmal der Bundesrepublik Deutschland. Daher muss die Diskussion über die Gestaltung breit geführt werden.

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Aller NS-Opfern würdig gedenken

Am 27. Januar 2004, dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, trat der LSVD dafür ein, allen Opfern des Nationalsozialismus ein ehrendes Andenken zu sichern. Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom Dezember 2003, in Berlin ein Denkmal für die verfolgten Homosexuellen zu errichten, ist dazu ein wichtiger Meilenstein. Wir hoffen, dass es auch hinsichtlich des Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma bald zu einer guten Lösung kommen wird.

Die geplanten Gedenkorte in Berlin bieten die Chance, dass die jeweiligen Besonderheiten des Verfolgungsschicksals der einzelnen Opfergruppen besser herausgearbeitet werden können. Das hat nichts mit einer von manchen befürchteten "Hierarchisierung" zu tun. Im Gegenteil, es geht darum, den historischen Tatsachen in allen ihren Facetten gerecht zu werden. Das wird mit dem jetzigen Konzept weitaus besser gewährleistet als mit einem "Einheitsdenkmal", bei dem die jeweilige Geschichte der einzelnen Opfergruppen zu verschwimmen droht.

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LSVD Card

Bitte beachtet die diesem Rundgespräch beiliegende LSVD Card 2004 und das dazugehörende Anschreiben mit einer Liste attraktiver Rabatte für LSVD-Mitglieder. Die LSVD Card dokumentiert Eure Zugehörigkeit zum LSVD und berechtigt Euch zur Inanspruchnahme ermäßigter Leistungen bei verschiedenen Unternehmen. Sie darf nur von der auf ihr genannten Person genutzt werden, so lange diese LSVD-Mitglied ist. Die LSVD Card wird zukünftig jährlich im Januar neu ausgegeben. Die Gültigkeit der LSVD Card 2004 erlischt am 31. Januar 2005.

Unsere Aufgabe wird es künftig sein, weitere Unternehmen einzuwerben und die eingeworbenen Angebote an Euch weiterzugeben. Die aktuelle Liste aller Rabatte, die mit der LSVD Card verbunden sind, findet Ihr künftig im aktuellen Rundgespräch sowie auf unserer Homepage www.lsvd.de

Alle Fragen rund um die LSVD Card beantworten unsere Geschäftsstellen in Köln, T. (0221) 9259610 und in Berlin, T. (030) 78954763. Auch Anregungen werden gerne entgegen genommen.

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Verbandstag

Unser nächster Verbandstag findet am 20./21. März 2004 in Köln statt. Bitte beachtet die Tagungs- und Anmeldungsunterlagen, die diesem Rundgespräch beiliegen.

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Dokumentation der Fachtagung zu Regenbogenfamilien

Die Dokumentation unserer bundesweiten Fachtagung "Regenbogenfamilien - familiäre und gesellschaftliche Wirklichkeit", die am 11./12. Oktober vergangenen Jahres im Berliner Rathaus Schöneberg stattfand, liegt als Print- und online-Version vor.

Interessierte können sie bestellen in der Kölner Geschäftsstelle, Pipinstraße 7, 50667 Köln, T. (0221) 9259610 oder als pdf-Datei online abrufen unter http://www.lsvd.de/family

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Länder-Aktionsfonds des LSVD

Gute Ideen für Aktionen, aber kein Geld dafür in der Kasse? Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde die Einrichtung eines „Länder-Aktionsfonds" beschlossen, aus dem innovative, Erfolg versprechende Aktionen im LSVD bezuschusst werden. Anträge an den Fonds können Landes- und Ortsverbände des LSVD stellen.

Über die Anträge entscheidet ein vierköpfiges Vergabegremium. In dieses Vergabegremium wurden vom Bund-Länder-Treffen gewählt: Julia Borggräfe (Ortsverband Köln), Peter Köhler (Landesverband Bayern), Margit Reinhard-Hesedenz (Landesverband Saarland). Von Bundesvorstand wird Eduard Stapel in das Gremium entsandt.

Anträge können in der LSVD-Bundesgeschäftsstelle in Köln eingereicht werden.

Dort gibt es auch vertiefende Informationen über die Regularien des Fonds.

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Verseuchte eMails mit LSVD-Adressen als Absender

Wir werden zur Zeit immer wieder darauf hingewiesen, dass wir verseuchte eMails verbreiten. Das ist nicht der Fall.

Zur Zeit grassieren Computer-Würmer, die sich selbständig an eMail-Adressen verbreiten, die sie auf den von ihnen infizierten Computern vorfinden.

Die Computer-Würmer finden die Mail-Adressen vor allem in den Adressbüchern und auf den Webseiten, die in den Browser-Caches gespeichert sind. Die Browser speichern alle besuchten Webseiten im Unterverzeichnis "Cache" ab. Beim nächsten Besuch der betreffenden Webseite vergleichen die Browser zunächst, ob die Seite inzwischen verändert worden ist. Wenn nein, laden sie die Seite aus dem Cache. Das verkürzt die Ladezeit.

Da unsere Webseite täglich von vielen Besuchern aufgerufen wird und wir zudem häufig Rund-eMails an mehrere tausend Empfänger verbreiten, finden die Computer-Würmer unsere eMail-Adressen sehr oft auf den von ihnen verseuchten Computern vor. Deshalb tragen die verseuchten eMails häufig LSVD-Adressen als Absender. Tatsächlich stammen die verseuchten eMails nicht von uns. Unsere Computer sind sämtlich gegen Virenbefall geschützt.

Siehe dazu auch die ausführlichen Hinweise des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik: http://www.bsi.bund.de/av/vb/soberc.htm

Über Schutzmaßnahmen informiert Heise Security: http://www.heise.de/security/dienste/antivirus/
(Manfred Bruns)

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Internationales

ILGA Weltkonferenz in Manila thematisiert UN-Menschenrechtskommission

Vom 14.-18. November 2003 fand in der philippinischen Hauptstadt Manila die 22. Weltkonferenz der International Lesbian and Gay Association (ILGA) statt. Für Asien, den Kontinent, wo mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt, war dies eine Premiere. Hauptthema der Konferenz war die UN-Menschenrechtskommission (UNCHR).

Die Ergebnisse kurz zusammengefasst:

Zu Vorkonferenzen und zur Hauptkonferenz waren rund 400 Vertreterinnen und Vertreter von Homoorganisationen aus allen Kontinenten nach Manila gekommen, um sich im 25. Jahr des Bestehens der ILGA über ihre Kämpfe und Errungenschaften, Diskriminierungen und bereits erstrittenen Rechte auszutauschen, um wertvolle Informationen zum Stand der Dinge in Sachen Akzeptanz für sexuelle Minderheiten und deren Gleichberechtigung in anderen Ländern zu erhalten oder um wichtige Kontakte zu Lesben- und Schwulengruppen aus anderen Weltregionen knüpfen.

Claudia Roth und die UNCHR

Auf Initiative von Philipp Braun vom Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) nahm Claudia Roth, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, an der ILGA-Konferenz in Manila teil. Claudia Roth ging vor allem auf den brasilianischen Resolutionsentwurf "Menschenrechte und sexuelle Orientierung" ein, der im vergangenen April von der UN-Menschenrechtskommission auf 2004 vertagt wurde, nachdem einige Verfolgerstaaten wie Pakistan oder Ägypten massiv gegen die Resolution mobilisiert hatten.

Claudia Roth wird die deutsche Delegation beim nächsten Treffen der UNCHR vom 15. bis 23. April 2004 in Genf leiten. Deutschland und die EU haben die Resolution in der UNCHR befürwortet, und "das Auswärtige Amt", so Roth, "hat die Lobbyarbeit schwullesbischer Organisationen für die brasilianische Resolution unterstützt und wird dies auch in den kommenden Monaten tun."

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung forderte alle Delegierten auf, die Regierungen, Medien und Menschenrechtsorganisationen ihrer Länder von der Notwendigkeit der brasilianischen Resolution zu überzeugen, damit eine Zustimmung in der UNCHR im nächsten Jahr sichergestellt ist.

Philipp Braun, der als Mitglied des LSVD-Bundesvorstandes Frau Roth nach Manila begleitete, hatte vor Ort für Frau Roth mehrere Gespräche mit Aktivistinnen und Aktivisten aus aller Welt arrangiert. So traf sie sich zu Gesprächen mit dem ILGA-Vorstand und mit Delegierten aus Indien, Jamaika, Brasilien, Simbabwe, Bangladesh und anderen Staaten. Darüber hinaus nahm sie zusammen mit Gruppen aus fünf Kontinenten an einer Pride March genannten Demonstration durch die philippinische Hauptstadt teil.

Ende des Jahres fand in Rio de Janeiro ein Strategietreffen von schwullesbischen Gruppen und Menschenrechtsgruppen aus aller Welt statt, um sich über das weitere Vorgehen zur Unterstützung der brasilianischen Resolution zu beraten. Philipp Braun nahm für den LSVD und ILGA Europe an diesem Treffen teil.

Die Rede von Claudia Roth dokumentieren wir auf unserer Homepage unter www.lsvd.de Dort findet sich auch die Pressemitteilung der ILGA zur 22. ILGA-Weltkonferenz in Manila.

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Landesverbände aktuell

LSVD Berlin-Brandenburg

LSVD-Buch „Muslime unter dem Regenbogen. Homosexualität, Migration und Islam" im Berliner Querverlag erschienen

Anfang März 2004 erscheint im Berliner Querverlag das Buch des LSVD Berlin-Brandenburg (Hg.) "Muslime unter dem Regenbogen. Homosexualität, Migration und Islam". Es kann ab sofort über http://www.miles.lsvd.de/formular-buchbestellung-1.htm, in der Berliner Geschäftsstelle (Tel. 030-44008240) oder direkt beim Verlag bestellt (Tel. 030-78702339) oder über den Buchhandel erworben werden (ISBN 3-89656-098-0).

Tagungsdokumentation zum 1. Bundeskongress türkeistämmiger Homosexueller erschienen

Die vom LSVD Berlin-Brandenburg herausgegebene Tagungsdokumentation zum „1. Bundeskongress türkeistämmiger Homosexueller" vom 7.-9.11.2003 in Berlin kann ab Anfang März 2004 gegen eine Schutzgebühr in der Berliner Geschäftsstelle bestellt (Tel. 030-44008240) oder als pdf-Datei kostenlos unter http://www.miles.lsvd.de/bundeskongress.htm heruntergeladen werden.

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LSVD Hessen jünger und weiblicher

Der LSVD Hessen hat auf seinem diesjährigen Verbandstag am 28. November 2003 im Lesbisch-Schwulen Kulturhaus (LSKH) Frankfurt seinen Landesvorstand erweitert: den drei Landessprechern Erwin Merkel-Zurek, Dr. Erich Rossel und Christoph Schuke werden mit Dagmar Nader, Sabina Rieger und Ralf Harth drei neue Vorstandsmitglieder zur Seite stehen und neue Akzente für die Arbeit des LSVD in Hessen setzen:

Dagmar Nader und Sabina Rieger werden sich mit einer eigenen Frauengruppe und in lesbische Gruppen ausstrahlende Initiativen verstärkt der lesbischen Interessenvertretung widmen und daran mitwirken, Interessen von Frauen und Lesben stärker im LSVD zur Geltung zu bringen.

Ralf Harth (bisher LAG Schwule Hessen und Kampagne „www.hessen-sagt-ja.de") wird mit seiner politischen Erfahrung den Kampf um Bürgerrechte für Lesben und Schwule verstärkt auf den Ebenen der Landes- und Kommunalpolitik führen und daran mitwirken, dass die konservativen Bremser und Blockierer bei Bürgerrechten, Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik in Hessen den notwendigen Druck bekommen. (Ralf Harth)

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LSVD Köln schreibt Bundestagsabgeordneten

Der LSVD Köln will im Jahr 2004 seine politischen Aktivitäten auf Bundesebene verstärken. Zu Jahresbeginn schrieb der Ortsverband deshalb an die Kölner Bundestagsabgeordneten und forderte diese zum Einhalten von Wahlversprechen auf. Die aktuelle Situation sei unerträglich, da die Ergänzungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes und ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz in weiter Ferne sind. Es ist eine Zumutung, so Daniel Wester vom Vorstand des LSVD Köln, dass zusammenlebende Lebenspartnerinnen und Lebenspartner bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe wie heterosexuelle Paare behandelt werden, in Steuer- oder Familienfragen jedoch nichts passiert. Auch die Kölner Bundestagsabgeordneten zeigten keine erkennbaren Aktivitäten für Lesben und Schwule. Dies ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in Köln ca. 100.000 Lesben und Schwule leben, ein Schlag ins Gesicht der gesamten Community, so der LSVD Köln. Der Ortsverband will die Untätigkeit der Regierungskoalition und der Kölner Bundestagsabgeordneten auch zum LSVD-Motto beim CSD 2004 machen, sollte sich die Situation bis dahin nicht ändern.

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LSVD Saar
Empörung über das Urteil des Finanzgerichtes des Saarlandes
 

Der LSVD Saar ist enttäuscht und empört über die Entscheidung des Finanzgerichtes des Saarlandes, die am 21. Januar 2004 in öffentlicher Verhandlung gefällt wurde. Das Gericht hatte unter Vorsitz von Richter Herrn Dr. Schmidt-Liebig darüber zu entscheiden, ob die Lebenspartner in vorliegendem Fall steuerlich gemeinsam veranlagt werden und damit analog dem Ehegattensplitting behandelt werden.

Die Klage des Vorsitzenden des LSVD Saar, Hasso Müller-Kittnau, und seines Lebenspartners Stefan Wolsdorfer wurde durch die Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein vertreten. Das Gericht wies die Klage ab und folgte damit nicht der Argumentation von Frau Augstein, die die Klage an das Bundesverfassungsgericht überwiesen sehen wollte. Sie führte aus, dass die Lebenspartner durch das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) zwar die gleichen Pflichten, wie z. B. Unterhaltszahlungen, wie in einer Ehe übernehmen müssen, aber dem gegenüber keinerlei steuerliche Vorteile stehen. Dies stelle eine eklatante Ungleichbehandlung dar, die nach dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes abzulehnen ist. Frau Augstein wies darauf hin, dass die Unterhaltsleistungen in diesem Fall nicht mit einem einzigen Cent in der steuerlichen Veranlagung berücksichtigt worden sind, wobei es ihr nicht auf die Höhe der Anrechnung ankam. Aber gar nichts sei im Sinne der Steuergerechtigkeit, die sich aus dem Grundgesetz ergibt, nicht haltbar.

Das Gericht erkannte diese Ungleichbehandlung allerdings als verfassungskonform an und sah keine Veranlassung, den Gesetzgeber zu Nachbesserungen zu zwingen. Damit hat das Finanzgericht des Saarlandes die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften fortgeschrieben und will im Sinne der Entscheidung LebenspartnerInnen steuerlich weiter als Fremde behandeln, obwohl sie nach dem LPartG zu Leistungen wie Ehepartner verpflichtet sind und in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben.

Als Lichtblick kann gelten, dass die Richter die Revision zuließen und damit den Weg zum Bundesverfassungsgericht über den Bundesfinanzhof offen hielten, da ihnen die Klage als gesellschaftlich relevant erschien. Hierüber werden allerdings mindestens ein bis zwei Jahre ins Land gehen. Die Kläger und Frau Augstein kündigten bereits an, diesen Weg jedoch gehen zu wollen.

Der LSVD Saar fordert nicht nur die rot-grüne Koalition im Bundestag auf, endlich das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz wieder auf die politische Tagungsordnung zu setzen, sondern auch die saarländische Landesregierung, die Initiative im Bundesrat zu ergreifen. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass vor kurzem eine Vereinheitlichung des Rechts im Dreiländereck Saar-Lor-Lux von ihr angedacht wurde und direkt hinter der saarländischen Grenze eine gemeinschaftliche Veranlagung nach dem französischen PACS möglich ist.

Der LSVD Saar wird zum Thema Eingetragene Partnerschaft aus diesem Anlass eine Informationsveranstaltung am 10. März 2004, um 19.30 Uhr in der Galerie des Filmhauses in Saarbrücken veranstalten. Referent ist Manfred Bruns, Bundesanwalt a. D. (Christian Zims)

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