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Rundbrief für die Mitglieder
Februar 2003
 


 

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Inhalt


LSVD-Proteste in sieben Städten
gegen Diskriminierung durch Katholische Kirche
Bischöfe sollen Kündigungsandrohungen zurücknehmen

Am traditionellen Familiensonntag der Katholischen Kirche, der in diesem Jahr auf den 19. Januar fiel, protestierten der LSVD und andere Organisationen wie die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V. vor sieben Kathedralen gegen die Kündigungsandrohung der Katholischen Bischöfe für eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.

Die in Berlin, Köln, Münster, Trier, Frankfurt/M., Bamberg und Magdeburg versammelten Demonstrantinnen und Demonstranten forderten die Katholischen Bischöfe auf, ihren Diskriminierungskurs zu beenden. Beschäftigten im kirchlichen Dienst darf das vom Verfassungsgericht ausdrücklich gebilligte Recht auf Eingehen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht verwehrt bleiben. Die Bischofskonferenz wurde aufgefordert, ihre Kündigungsdrohungen zurücknehmen. Zugleich appellierte der LSVD an die Katholische Kirche, gleichgeschlechtliche Familien nicht länger auszugrenzen.

Liebe verdient Respekt

In dem Flugblatt mit dem Titel „Liebe verdient Respekt", das die Demonstranten in allen Städten an die Kirchenbesucherinnen und Kirchenbesucher verteilten, heißt es:

„Heute begeht die Katholische Kirche ihren Familiensonntag. Aus diesem Anlass weisen wir darauf hin: Auch Lesben und Schwule gehören zur Familie. Sie sind liebevolle Töchter, Söhne, Schwestern, Brüder und gar nicht so selten selbst Eltern. Viele schwule wie lesbische Paare leben wie Eheleute zusammen. Sie lieben sich, sorgen füreinander und stehen füreinander ein – in guten wie in schlechten Tagen.

Seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt: Das steht im Einklang mit dem Grundgesetz. Der Schutz von Ehe und Familie ist dadurch nicht berührt.

Wir protestieren gegen Berufsverbote

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in katholischen Einrichtungen soll das Recht auf eine Eingetragene Lebenspartnerschaft aber verwehrt bleiben. Die Deutsche Bischofskonferenz bewertet das Eingehen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft als „schwerwiegenden Loyalitätsverstoß". Kirchlich Beschäftigten, z.B. Krankenpflegern, Erzieherinnen oder Verwaltungsangestellten, wird mit dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung gedroht. Dagegen protestieren wir heute. Wir fordern die Bischöfe auf, diese diskriminierende Verordnung umgehend zurückzunehmen.

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft bedeutet umfassende gegenseitige Verpflichtungen. Gerade die Kirche sollte es unterstützen, wenn Menschen bereit sind, füreinander einzustehen. Angestellte mit Berufsverbot zu bedrohen, weil sie eine Verantwortungsgemeinschaft eingehen wollen, ist hartherzig und menschenfeindlich, ist Drohbotschaft statt Frohbotschaft. Damit drängt man Menschen in die Heimlichkeit und Selbstverleugnung. Wir meinen: Liebe verdient Respekt, auch die gleichgeschlechtliche Liebe.

Familie ist, wo Kinder sind

Viele Lesben und Schwule haben eigene Kinder, tragen Verantwortung für deren Erziehung und Wohlergehen. Trotz erster gesetzlicher Verbesserungen sind Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufwachsen, rechtlich und finanziell schlechter abgesichert als andere Kinder. Insbesondere die fehlende Möglichkeit zur Stiefkindadoption entzieht den Kindern Versorgungsansprüche und sorgt für Unsicherheit, wenn dem leiblichen Elternteil etwas zustößt. Das kann nicht im Interesse des Kindeswohls sein. Anstatt sich für die Kinder einzusetzen, machen die Katholischen Bischöfe massiv Front gegen weitere kindschaftsrechtliche Verbesserungen beim Lebenspartnerschaftsgesetz und schüren Vorurteile. Auch dagegen wenden wir uns am heutigen Familiensonntag. Familie ist, wo Kinder sind."

Berichterstattung

Die Proteste erregten Aufsehen und erfreuten sich einer umfassenden Berichterstattung. So berichteten in allen Städten die örtlichen Tageszeitungen über die Aktionen (siehe auch Presseauswahl). Auch einige Radio- und TV-Sender waren vertreten. So berichtete die Abendschau des SFB in Berlin, der MDR in Sachsen-Anhalt heute und MDR aktuell, der WDR in Münster, das Schweizer Fernsehen war in Frankfurt/M. dabei. Von den Nachrichtenagenturen gab es Meldungen von DPA, AP, KNA und EPD. Den Demonstrantinnen und Demonstranten gelang es, die Kirchenbesucher auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.

Bericht aus Münster

Vielen, vielen Dank für Euer Engagement rund um unsere Demonstration „Wir sind Familie" am Sonntag Morgen vor dem Dom zu Münster. Ich denke, wir haben allen Grund zufrieden zu sein. Insgesamt pilgerten annähernd 100 Demonstranten bei strahlendem Sonnenschein vor den Münsteraner Dom, darunter neben einer großen HuK-Delegation auch Vertreter vieler Parteien und Gruppierungen. Ausgestattet mit unserem reich dekorierten Bulli und etwa einem Dutzend Bannern und Protestschildern waren wir vorm Dom für viele Hundert Gottesdienstbesucher unübersehbar. Mich persönlich freut besonders, dass die Resonanz seitens der angesprochenen Gläubigen zu einem weit überwiegenden Teil sehr positiv war. In sehr vielen Gesprächen wurde deutlich, dass die Meinung der Bischöfe sich nicht mit der Meinung der Kirchenbesucher deckt. Nur wenige Kirchenbesucher brachten Ablehnung zum Ausdruck. (Timo Kerßenfischer, LSVD Münster) 

Unterschriftenaktion und Demo in Magdeburg

Im Herbst 2002 hatte der Lesbisch-Schwule Runde Tisch in Sachsen-Anhalt eine Unterschriftenaktion gegen die Absicht der Katholischen Bischöfe, Eingetragenen Lebenspartnern im kirchlichen Dienst zu kündigen, gestartet. Bis jetzt kamen 342 Unterschriften zusammen. Zu den Unterzeichnern gehörten auch Prominente wie der ehemalige Ministerpräsident aus Sachsen-Anhalt Dr. Reinhard Höppner. Die Unterschriften wurden der Kirche anlässlich unserer Demonstration am 19. Januar vor der Magdeburger Bischofskirche St. Sebastian übergeben.

Auch wenn wir uns an diesem sonnigen Tag eine höhere Beteiligung erhofft hatten, werteten alle Demo-Teilnehmer die Aktion als Erfolg, einmal wegen der angeregten Diskussionen, mancher kleiner Solidaritätsbeweise von Gottesdienstbesuchern, der Kooperativität von Herrn Propst Kuschel (dem wir die Unterschriften übergeben konnten, die in den letzten Wochen gesammelt wurden) und der Medienresonanz. Der MDR wird heute um 19 Uhr in der Sendung "Sachsen-Anhalt heute" einen 20-Sekunden-Beitrag dazu senden und versprach später einen ausführlicheren Beitrag zu machen. (Martin Pfarr, Magedeburg, LSVD Sachsen-Anhalt)

Schwule und Lesben machen Kardinal Meisner Angst

Schon die Ankündigung einer Demonstration von Schwulen und Lesben vor dem Kölner Dom am Sonntag, dem 19.1.2003, löste bei Kardinal Meisner und der Domgeistlichkeit große Ängste aus. Die Domgeistlichkeit war von Erzbischof Meisner angewiesen worden zu verhindern, dass es zu einer Begegnung mit ihm und den Demonstranten kommt. Darauf hin wurde ein jahrhundertealtes Begrüßungszeremoniell des Kardinals durch die Domgeistlichkeit abgesagt. Der Kardinal fuhr statt dessen in seinem Auto bis vor das Domportal, das kurz zum Einlass des Erzbischofs geöffnet wurde. So etwas hat es in der Geschichte des Kölner Doms noch nie gegeben. Diese Begebenheit zeigt mir, wie groß die Sprachlosigkeit und Ängstlichkeit der Katholischen Kirche und besonders Kardinal Meisners ist, Fragen von Lesben und Schwulen zu beantworten. (Karl-Heinz Scherer, HuK Köln)

Es war lausekalt gestern! Vor dem Dom zieht es sowieso immer, aber gestern hat der Wind besonders eisig gepustet, fast so kalt wie das Herz des Kardinals, der sich mit dem dicken Audi unmittelbar vor die Domtür hat kutschieren lassen, so dass er nur 3 m laufen musste, ohne einen Blick auf die Demonstranten zu werfen. Im Radio (WDR2, 6.30 Uhr) kam heute die Meldung, dass Kardinal Meisner versichert habe, dass keiner der rund 50.000 Beschäftigten im Erzbistum Köln das Eingehen einer Lebenspartnerschaft beabsichtige. Gut, dass der Kardinal alle 50000 gefragt hat. Das stünde auch im Widerspruch zur katholischen Lehre, weshalb Mitarbeiter, die eine Lebenspartnerschaft eingehen, mit Konsequenzen bis zu Kündigung zu rechnen haben. Anschließend wurden die Demonstrationen von Lesben und Schwulen in mehreren Städten Deutschlands erwähnt. (Holger Jakobs, LSVD Mitglied aus Bergisch-Gladbach)

Berlin und Bamberg

Es trafen sich um 9.30 Uhr ca. 30-40 Demonstrantinnen und Demonstranten gegenüber der Kathedrale St. Hedwig in Berlin-Mitte. (...) Der Gottesdienst um 10 Uhr begann mit einem Statement des ehemaligen Generalvikars Roland Steinke, der ankündigte, „es sei mit Störungen des Gottesdienstes zu rechnen". Der Lesben- und Schwulenverband demonstriere dagegen, dass die Kirche Mitarbeit in ihrem Dienst und Eingetragene Lebenspartnerschaft für unvereinbar halte. Dann folgte noch ein Hinweis auf den Polizeischutz vor der Kathedrale und ein weiterer (...) auf Bischof Galen, der Gottes Wort standhaft verteidigt habe. (Hans-Joachim Hassemer, LSVD und HuK Mitglied aus Rüdersorf bei Berlin)

Morgens 9:30 Uhr begrüßte uns Bamberg in grauen Nebel gehüllt und mit spiegelglattem Pflaster auf dem Domplatz. Da wir keine Genehmigung hatten, auf dem Grundstück der Katholischen Kirche unsere Flugblätter an die Kirchgänger zu verteilen, standen wir auf städtischem Boden. Direkt an dem Treppenzugang zum Domplatz. Rund 20 Lesben und Schwule versammelten sich vor dem Domplatz, um unsere Forderungen den BesucherInnen der Messe bekannt zu machen. Die Flugblattverteilung verlief erfolgreich, wir konnten mit einigen Passanten ins Gespräch kommen. (www.bayern.lsvd.de)

Trier und Frankfurt/M.

Wir waren ca. 35 Leute. Darunter auch zwölf aus Saarbrücken, der Rest von verschiedenen Trierer Gruppen (SCHMIT-Z, Infoladen, HUK). Wir hätten gern mehr Flugblätter verteilt, aber der Gottesdienst war ziemlich schlecht besucht (ca. 400 Leute). (Christian Zims, Saarbrücken)

Ca. 15-20 Aktive sind gekommen, die Messebesucher waren nicht sehr zahlreich, aber teilweise den Argumenten gegenüber aufgeschlossen. Wir haben auch mit dem Probst gesprochen, der „sich gar nicht vorstellen konnte, dass die Regelung umgesetzt wird". Er war nett, aber unverbindlich. Gut war, dass das Schweizer Fernsehen da war und für einen Beitrag für die Tagesschau (zu einen späteren Termin) gedreht hat. Es geht um die Gesetzgebung in der Schweiz und unsere Erfahrungen bisher. (Erich Rossel, Frankfurt/M., LSVD Hessen)

Die Demonstrationen am 19. Januar vor sieben Kathedralen waren also in der öffentlichen Wirkung ein voller Erfolg. Die Aktionen haben gezeigt, wie eine gute Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Ebenen im LSVD funktioniert. Auch wenn es angesichts der bisherigen Rechtsprechung wenig aussichtsreich erscheint, rechtlich gegen die Diskriminierung durch die Kirchen vorzugehen, so bleibt uns dennoch das Mittel des öffentlichen Drucks. Die öffentliche Meinung ist auf unserer Seite. Demonstrationen wie die am 19. Januar erregen Aufsehen, erhöhen den Druck auf die Bischöfe und sind ihnen sehr peinlich. Wir wollen die Hoffnung einfach nicht aufgeben, dass sich langfristig auch innerhalb der Katholischen Kirche etwas bewegt.

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Bundesverband aktuell

LSVD Lobbyarbeit zur Vollendung der Lebenspartnerschaft und zum Antidiskriminierungsgesetz

Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Regierungskoalition das Lebenspartnerschaftsgesetz auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überarbeiten und ergänzen (Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz) wird.

Die Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Die Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist dringend geboten. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein riesiger gesellschaftlicher Erfolg. Im rechtlichen Detail bleiben aber noch viele Wünsche offen. Während Gesetze sonst üblicherweise in einem längeren Prozess mit allen Beteiligten einschließlich der Justizverwaltungen abgestimmt werden, ist das Lebenspartnerschaftsgesetz die Frucht eines mühsamen Kompromisses, den eine Koalitionsarbeitsgruppe formuliert hat. Dabei wurden aus Angst vor dem Bundesverfassungsgericht viele tatsächliche und angebliche Unterschiede zur Ehe eingebaut, die Lebenspartner grundlos benachteiligen und Rechtsunsicherheit zur Folge haben. Außerdem weist das Gesetz eine Reihe handwerklicher Mängel auf, die die Rechtsunsicherheit verstärken.

Der LSVD hat deshalb der Bundesjustizministerin Vorschläge zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes unterbreitet und ihr einen entsprechenden Gesetzentwurf übersandt. Der LSVD möchte, dass die Einzelregelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes nach dem Vorbild des skandinavischen Rechts durch einen generellen Verweis auf die Rechtsvorschriften des Bundes für die Bürgerliche Ehe ersetzt werden. Dasselbe soll bei allen zustimmungsfreien Bundesgesetzen geschehen einschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bundesrat braucht der Einbeziehung der Lebenspartner in die gesetzliche Rentenversicherung nicht zuzustimmen.

Ergänzungsgesetz

Leider hat sich die CDU/CSU trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts noch immer nicht dazu durchringen können, ein neues Ergänzungsgesetz im Bundesrat passieren zu lassen. Der LSVD drängt deshalb darauf, nun auf jedem Fall die Materien anzugehen, bei denen der Gesetzgeber aufgrund des europäischen Rechts und des Art. 3 Grundgesetz zum Handeln gezwungen ist. Das ist insbesondere die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im Steuerrecht, bei der Besoldung und bei der Hinterbliebenenversorgung. Der LSVD wird auch dazu einen Gesetzentwurf erarbeiten und den zuständigen Ministerien übersenden.

Anpassung des Landesrechts

Neben dem Bundesrecht müssen auch die Gesetze der Länder an das Lebenspartnerschaftsgesetz angeglichen werden. Das ist bisher nur in Berlin geschehen. Die Anpassung kann am einfachsten durch eine allgemeine Klausel erfolgen, dass alle Bestimmungen in den Gesetzen und Verordnungen des betreffenden Landes, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe beziehen, auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Lebenspartnerschaft entsprechend anzuwenden sind. Wenn man so verfährt, braucht man nicht, wie das die hessische CDU geltend gemacht hat, mehr als 150 Einzelgesetze zu ändern. Außerdem vermeidet man auf diese Weise Fehler, die sonst zwangsläufig dadurch entstehen, dass nicht alle einschlägigen Vorschriften erfasst werden. Hinweise zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz findet Ihr auf unserer Webseite http://www.lsvd.de unter den Menüpunkten -> Lebenspartnerschaft -> Bundesländer - Anpassungsgesetze.

Antidiskriminierungsgesetz

Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Regierungskoalition auf der Grundlage der Vorarbeiten aus der 14. Legislatur ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen und die EU-Richtlinien hierzu umsetzen wird.

Bei den EU-Richtlinien handelt es sich um die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29.06.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Ihr findet diese Richtlinien auf unserer Webseite unter den Menüpunkten -> Recht -> Antidiskriminierung -> Europäische Union. Die erste Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 19.07.2003 und die zweite bis zum 02.12.2003 umgesetzt werden.

Das Justiz- und das Arbeitsministerium haben mitgeteilt, bis zum Stichtag im Juli wolle man eine Gesetzesvorlage auf den Weg bringen. Das Justizministerium arbeite an einem Gesetz, welches die Richtlinie in das deutsche Zivilrecht eingliedern soll, das Arbeitsministerium sei mit der Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Arbeitsrecht beauftragt worden.

Der LSVD wird dazu den beteiligten Ministerien ein Papier übersenden, in dem wir unsere Vorstellungen über die Antidiskriminierungsgesetze präzisieren werden.

Der LSVD wird bei seiner Lobbyarbeit von den befreundeten Verbänden, vor allem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen", sehr gut unterstützt. Die Bundesministerien haben bisher nur ausweichend bis ablehnend reagiert. Wir hoffen, dass sich das noch ändert.

Sonst müssen wir mit unseren Vorstellungen und Entwürfen wieder an die Öffentlichkeit gehen. Dabei zählen wir auf Eure Unterstützung. (Manfred Bruns)

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